Hallo zusammen,
wir haben vor 3 1/2 Wochen das Haus von Schwiegereltern gekauft (per Notar).
Jetzt möchten wir in Beiderseitigem Einverständnis vom Kaufvertrag zurücktreten.
Meine Frage an dieser Stelle ob das so einfach möglich ist? Die 14 tägige Frist ist bereits verstrichen, und es wurden keine gesonderten Klauseln in den Vertrag mit aufgenommen.
Die Rechnungen vom Notar und Gericht sind bereits angekommen, aber der Eigentumsvorbehalt ist noch nicht schriftlich angekommen.
Kann man den Vertrag per Notar wieder unproblematisch zurückdrehen, so dass die Schwiegereltern wieder Besitzer des Hauses sind?
Danke für Eure Hilfe
Schöne Pfingsten
Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrages
30. Mai 2020
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Frage vom 30. Mai 2020 | 22:19
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrages
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#1
Antwort vom 31. Mai 2020 | 00:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatDie 14 tägige Frist ist bereits verstrichen :
Welche 14 tägige Frist?
ZitatKann man den Vertrag per Notar wieder unproblematisch zurückdrehen, :
Kommt ganz darauf an, wie man "unproblematisch" definiert.
Ein gewisser Aufwand - auch an Kosten - wird hier entstehen. Kann so viel sein wie beim Kauf.
Zitatso dass die Schwiegereltern wieder Besitzer des Hauses sind? :
Wenn sie nur Besitzer werden wollen, das braucht es eigentlich keinen Notar für.
Nur wenn sie wieder Eigentümer werden wollen.
#2
Antwort vom 31. Mai 2020 | 09:44
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDie 14 tägige Frist ist bereits verstrichen :
Welche 14 tägige Frist?
Ich meinte das Widerrufsrecht. Aber das muss glaube ich explizit mit aufgenommen werden, oder?
Aber selbst wenn wäre die Zeit eh bereits abgelaufen.
ZitatKann man den Vertrag per Notar wieder unproblematisch zurückdrehen, :
Kommt ganz darauf an, wie man "unproblematisch" definiert.
Ein gewisser Aufwand - auch an Kosten - wird hier entstehen. Kann so viel sein wie beim Kauf.
Ok würde bedeuten ähnliche Notar und Gerichtskosten?
Zitatso dass die Schwiegereltern wieder Besitzer des Hauses sind? :
Wenn sie nur Besitzer werden wollen, das braucht es eigentlich keinen Notar für.
Nur wenn sie wieder Eigentümer werden wollen.
Der kleine feine Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer. Ich meinte natürlich Eigentümer.
Der Kaufpreis ist auch noch nicht überwiesen worden.
Daher ist die Frage ob der Kauf jetzt wieder so einfach zurück abzuwickeln ist, ohne das jetzt noch Gelder zwischen Käufer und Verkäufer Und wieder zurück fließen müssen?
Kann es zurück abgewickelt werden, oder muss quasi wieder zurück verkauft werden? Wäre ja auch ein Einschnitt bei z.B. Zukünftigen Verkäufen bzgl. Spekulationssteuer.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. Mai 2020 | 14:08
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4506x hilfreich)
Zitat:Ich meinte das Widerrufsrecht.
Bei notariellen Verträgen gibt es kein Widerrufsrecht".
ZitatKann man den Vertrag per Notar wieder unproblematisch zurückdrehen, :
Wenn sich Verkäufer und Käufer einig sind, kann man den Vertrag notariell aufheben.
#4
Antwort vom 31. Mai 2020 | 19:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatIch meinte das Widerrufsrecht. Aber das muss glaube ich explizit mit aufgenommen werden, oder? :
Korrekt.
ZitatDaher ist die Frage ob der Kauf jetzt wieder so einfach zurück abzuwickeln ist, ohne das jetzt noch Gelder zwischen Käufer und Verkäufer Und wieder zurück fließen müssen? :
Ja, ich würde meinen das da ein notarieller Aufhebungsvertrag das Mitte der Wahl wäre, auch wegen der Steuer.
Man sollte den Notar schnellstens verständigen, damit er auf die Bremse treten kann.
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