Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrages

30. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
mariolwl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrages

Hallo zusammen,

wir haben vor 3 1/2 Wochen das Haus von Schwiegereltern gekauft (per Notar).
Jetzt möchten wir in Beiderseitigem Einverständnis vom Kaufvertrag zurücktreten.
Meine Frage an dieser Stelle ob das so einfach möglich ist? Die 14 tägige Frist ist bereits verstrichen, und es wurden keine gesonderten Klauseln in den Vertrag mit aufgenommen.
Die Rechnungen vom Notar und Gericht sind bereits angekommen, aber der Eigentumsvorbehalt ist noch nicht schriftlich angekommen.
Kann man den Vertrag per Notar wieder unproblematisch zurückdrehen, so dass die Schwiegereltern wieder Besitzer des Hauses sind?

Danke für Eure Hilfe

Schöne Pfingsten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von mariolwl):
Die 14 tägige Frist ist bereits verstrichen

Welche 14 tägige Frist?



Zitat (von mariolwl):
Kann man den Vertrag per Notar wieder unproblematisch zurückdrehen,

Kommt ganz darauf an, wie man "unproblematisch" definiert.
Ein gewisser Aufwand - auch an Kosten - wird hier entstehen. Kann so viel sein wie beim Kauf.



Zitat (von mariolwl):
so dass die Schwiegereltern wieder Besitzer des Hauses sind?

Wenn sie nur Besitzer werden wollen, das braucht es eigentlich keinen Notar für.
Nur wenn sie wieder Eigentümer werden wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mariolwl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von mariolwl):
Die 14 tägige Frist ist bereits verstrichen

Welche 14 tägige Frist?
Ich meinte das Widerrufsrecht. Aber das muss glaube ich explizit mit aufgenommen werden, oder?
Aber selbst wenn wäre die Zeit eh bereits abgelaufen.


Zitat (von mariolwl):
Kann man den Vertrag per Notar wieder unproblematisch zurückdrehen,

Kommt ganz darauf an, wie man "unproblematisch" definiert.
Ein gewisser Aufwand - auch an Kosten - wird hier entstehen. Kann so viel sein wie beim Kauf.
Ok würde bedeuten ähnliche Notar und Gerichtskosten?



Zitat (von mariolwl):
so dass die Schwiegereltern wieder Besitzer des Hauses sind?

Wenn sie nur Besitzer werden wollen, das braucht es eigentlich keinen Notar für.
Nur wenn sie wieder Eigentümer werden wollen.


Der kleine feine Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer. Ich meinte natürlich Eigentümer.

Der Kaufpreis ist auch noch nicht überwiesen worden.
Daher ist die Frage ob der Kauf jetzt wieder so einfach zurück abzuwickeln ist, ohne das jetzt noch Gelder zwischen Käufer und Verkäufer Und wieder zurück fließen müssen?

Kann es zurück abgewickelt werden, oder muss quasi wieder zurück verkauft werden? Wäre ja auch ein Einschnitt bei z.B. Zukünftigen Verkäufen bzgl. Spekulationssteuer.


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Ich meinte das Widerrufsrecht.

Bei notariellen Verträgen gibt es kein Widerrufsrecht".
Zitat (von mariolwl):
Kann man den Vertrag per Notar wieder unproblematisch zurückdrehen,

Wenn sich Verkäufer und Käufer einig sind, kann man den Vertrag notariell aufheben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von mariolwl):
Ich meinte das Widerrufsrecht. Aber das muss glaube ich explizit mit aufgenommen werden, oder?

Korrekt.



Zitat (von mariolwl):
Daher ist die Frage ob der Kauf jetzt wieder so einfach zurück abzuwickeln ist, ohne das jetzt noch Gelder zwischen Käufer und Verkäufer Und wieder zurück fließen müssen?

Ja, ich würde meinen das da ein notarieller Aufhebungsvertrag das Mitte der Wahl wäre, auch wegen der Steuer.

Man sollte den Notar schnellstens verständigen, damit er auf die Bremse treten kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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