Rücklagen- Streit

23. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
tagohneschatten123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)
Rücklagen- Streit

Hallo Zusammen,

wir sind seit nicht allzu langer Zeit Besitzer einer Eigentumswohnung in einem 3-Familienhaus. Das Haus ist Baujahr 1970, aber topp in Schuß. Heißt: neue Heizung, neue Fenster, Fassade in Ordnung usw.
Wir bezahlen pro Monat 0,30 Cent pro Qm Rücklage. Eine Wohnungseigentümer hat bei der letzten Eigentümerversammlung gefordert die Rücklagen pro Monat/Qm zu erhöhen. Die übrigen Eigentümer haben abgelehnt. Daraufhin hat die Dame die Hausverwaltung + die übrigen Eigentümer angezeigt.
Bekommt sie Recht? Dürfen Eigentümer nicht selbst entscheiden, wieviel sie sparen möchten?

Weiteres hat sie unseren Verwalter angezeigt. Er führt zwei Konten. Das Rücklagenkonto und das Hausgeldkonto. Auf das Hausgeldkonto zahlen alle Wohnungseigentümer ihr Hausgeld, worin auch die Rücklagen enthalten sind. Das Geld teilt der Verwalter dann auf beide Konten auf. Er hat vorausschauend geplant und gesehen, dass wir demnächst Öl einkaufen müssen. Er hat dafür einen Teil des Geldes, welches aufs Hausgeldkonto geflossen ist (und eigentlich dem Rücklagenkonto zugeführt hätte werden müssen) genommen, um Öl einzukaufen. Dies hat er getan, weil zu dem Zeitpunkt an dem er kaufen wollte (das Öl war da billig) nicht genügend Hausgeld im Voraus hatte. Dies wird ja erst im Laufe des Jahres angespart. Er hat sich sozusagen das "Rücklagengeld" geliehen. Er hat somit eigentlich im Sinne der Eigentümer gehandelt.
Er hat zu einem Zeitpunkt Öl gekauft, zu dem es billig war. Das Geld für die Rücklagen hat er am Ende des Jahres dem Rücklagenkonto zugeführt.
Total kompliziert. Ich hoffe hier versteht jemand was ich sagen will?!

Ist unsere Miteigentümerin im Recht?

Es wäre klasse, wenn mir jemand helfen könnte!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat:
Eine Wohnungseigentümer hat bei der letzten Eigentümerversammlung gefordert die Rücklagen pro Monat/Qm zu erhöhen. Die übrigen Eigentümer haben abgelehnt. Daraufhin hat die Dame die Hausverwaltung + die übrigen Eigentümer angezeigt.
Bekommt sie Recht?

Ob die Dame Recht bekommt kann niemand mit Gewissheit sagen, denn vor Gericht und auf hoher See .....
Sicherlich wird sie aber mit der Klage gegen den Verwalter scheitern, denn dieser hat ja nichts zu bestimmen. Und wenn die Gemeinschaft eben keine Erhöhung beschließt - was soll der Verwalter denn machen?
Davon abgesehen gibt es div. Berechnungen für die Rücklagen, die jedoch alle nicht GESETZ sind, somit keine Gemeinschaft zwingen den Anteil x als Rücklagen zu sparen.
Persönlich halte ich aus der Schilderung heraus die Klage für aussichtslos.



Zitat:
Er hat sich sozusagen das "Rücklagengeld" geliehen. Er hat somit eigentlich im Sinne der Eigentümer gehandelt.
Er hat zu einem Zeitpunkt Öl gekauft, zu dem es billig war. Das Geld für die Rücklagen hat er am Ende des Jahres dem Rücklagenkonto zugeführt.

Auch hierin sehe ich nichts was eine Klage rechtfertigt. Sich aus den Rücklagen etwas zu leihen um laufende Kosten, oder eben den Ölkauf, zu finanzieren ist eine ganz normale Sache.
Es kommt während eines Jahres immer wieder ein mal zu unvorhersehbaren Kosten, in teilweise nicht unbeträchtlichen Größenordnungen. Soll ein Verwalter dann immer erst eine Eigentümerversammlung einberufen um eine Sonderumlage zu beschließen?
Oder ein Eigentümer zahlt nicht mehr (warum auch immer). Auch dann kommt es immer wieder vor das ein Verwalter sich aus den Rücklagen etwas "leihen" muss um die laufenden Kosten zahlen zu können.
Letztlich sehe ich auch hier, zumindest aus dem gelebten Alltag heraus, nichts schlimmes.


Aber, wie schon gesagt: Vor Gericht und auf hoher See ...........

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zitat:
wir sind seit nicht allzu langer Zeit Besitzer einer Eigentumswohnung in einem 3-Familienhaus. Das Haus ist Baujahr 1970, aber topp in Schuß. Heißt: neue Heizung, neue Fenster, Fassade in Ordnung usw.
Wir bezahlen pro Monat 0,30 Cent pro Qm Rücklage.

Unabhängig von nachfolgender rechtlichen Bewertung und dem derzeitigen Sanierungsstand halte ich dies aus Verwaltersicht für sträflich niedrig, es sei denn in der Rücklage wären bereits ein deutlicher sechsstelliger Betrag angespart.
Als Verwalter würde ich aus Haftungsgründen zumindest darauf hinweisen, dass künftige Maßnahmen u.U. nur mit Sonderumlage zu finanzieren gehen und ebenfalls eine Erhöhung empfehlen.

Zitat:
Eine Wohnungseigentümer hat bei der letzten Eigentümerversammlung gefordert die Rücklagen pro Monat/Qm zu erhöhen. Die übrigen Eigentümer haben abgelehnt. Daraufhin hat die Dame die Hausverwaltung + die übrigen Eigentümer angezeigt.

Angezeigt? Die Rücklage nicht zu erhöhen ist keine Straftat. Das einzige, was Sinn macht, wäre eine Beschlussanfechtung. Die kann aber nur gegen die übrigen Miteigentümer gerichtet sein, der Verwalter ist da zunächst außen vor.

Zitat:
Dürfen Eigentümer nicht selbst entscheiden, wieviel sie sparen möchten?

Die einzige gesetzliche Verpflichtung besteht darin, eine Rücklage bilden zu müssen. Über die Höhe sagt das Gesetz nichts aus.
Die Zuführung muss angemessen sein und ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Dies ist eine Beurteilung im Einzelfall.
Ist das Haus top in Schuss und ausreichend Geld bereits angespart, so dass auch größere unvorhergesehene Maßnahmen problemlos aus der Rücklage bezahlt werden können, kann einen geringe Rücklagenzuführung durchaus angemessen und ordnungsgemäß sein. Ist kein bzw. nicht ausreichend Geld in der Rücklage liegt es in der Beurteilung und Entscheidung des Richters. Der Ermessensspielraum der Gemeinschaft ist jedoch groß, sodass eine Beschlussanfechtung zumeist wenig Aussicht auf Erfolg hat.

Zitat:
Weiteres hat sie unseren Verwalter angezeigt. Er führt zwei Konten. Das Rücklagenkonto und das Hausgeldkonto. Auf das Hausgeldkonto zahlen alle Wohnungseigentümer ihr Hausgeld, worin auch die Rücklagen enthalten sind. Das Geld teilt der Verwalter dann auf beide Konten auf. Er hat vorausschauend geplant und gesehen, dass wir demnächst Öl einkaufen müssen. Er hat dafür einen Teil des Geldes, welches aufs Hausgeldkonto geflossen ist (und eigentlich dem Rücklagenkonto zugeführt hätte werden müssen) genommen, um Öl einzukaufen. Dies hat er getan, weil zu dem Zeitpunkt an dem er kaufen wollte (das Öl war da billig) nicht genügend Hausgeld im Voraus hatte. Dies wird ja erst im Laufe des Jahres angespart. Er hat sich sozusagen das "Rücklagengeld" geliehen. Er hat somit eigentlich im Sinne der Eigentümer gehandelt.

Dieses Vorgehen ist verständlich und in der Praxis häufig praktiziert. Rein rechtlich ist dies jedoch unzulässig, denn die Rücklage ist zweckgebunden. Das Vorgehen verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung.
Zwei Ausnahmen: die Gemeinschaft kann beschließen, dass Teile der Rücklage für andere Zwecke (kurzfristige Finanzierung) verwendet werden dürfen (Änderung der Zweckbestimmung) oder die Gemeinschaft kann eine weitere Rücklage bilden mit der Zweckbestimmung, diese zur Deckung sonstiger Kosten (z.B. den typischen Fall Heizöleinkäufe) zu verwenden. Viele WEGs führen daher sogenannte Heizölrückstellungen (oder ähnlich bezeichnete Rücklagen).

Ansonsten und allgemein: es muss kein separates Rücklagenkonto geführt werden. Rücklagengelder dürfen durchaus auch auf dem Hausgeldkonto herumliegen. Bei dem derzeitigen Zinsniveau entsteht dadurch noch nicht einmal ein Zinsschaden.

Zitat:
Er hat zu einem Zeitpunkt Öl gekauft, zu dem es billig war. Das Geld für die Rücklagen hat er am Ende des Jahres dem Rücklagenkonto zugeführt.
Ehrenhafte Absichten, dennoch rechtlich nicht der richtige Weg.

Zitat:
Total kompliziert.
Nö!
Zitat:
Ich hoffe hier versteht jemand was ich sagen will?!
Ja, war doch ganz klar beschrieben :-)

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tagohneschatten123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten! Das stimmt mich zuversichtlich! Ich hoffe der Richter sieht das gleich!

0x Hilfreiche Antwort

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