Hallo,
es geht um die Sanierung meiner Fenster&Dachfenster (Baujahr Wohnung 1983!. Die Rahmen sind aus Holz und beginnen teilweise morsch zu werden.
Allerdings stieß ich bisher in der WEG nur auf Wiederstand.
Nun ist endlich geklärt, das alle aus der WEG die Kosten mit zu tragen haben, auch das aktuelle Urteil des BGH (V ZR 09/14
)bestätigt das.
So weit so gut NUR gibt es den Passus der Wirtschaftlichkeit und die Sanierung kann nur dann sofort durchgesetzt werden wenn die Durchführung "zwingend erforderlich" ist.
Jetzt meine Frage wann ist eine Fenster so marode, das die Sanierung "zwingend erforderlich" ist.
Gibt es hier eine juristische Vorgabe ?
Über eine Antwort oder ein Urteil währe ich sehr dankbar.
Gruß
Mathias
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Sanierung Fenster/wann gilt"zwingend erforderlich"
20. November 2014
Thema abonnieren
Frage vom 20. November 2014 | 22:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Sanierung Fenster/wann gilt"zwingend erforderlich"
#1
Antwort vom 22. November 2014 | 01:37
Von
Status: Unbeschreiblich (130072 Beiträge, 41474x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Jetzt meine Frage wann ist eine Fenster so marode, das die Sanierung "zwingend erforderlich" ist. <hr size=1 noshade>
Spätestens wenn die Scheibe aus den Rahmen fällt oder das Fenster einem der Verweigerer auf dne Kopf fällt.
Aber es sollte eigentlich schon reichen, wenn das Fenster so beschädigt ist, das die allgemeine Sicherheit gefährdet ist.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 22. November 2014 | 08:04
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1396x hilfreich)
Und nicht mehr zu reparieren ist.
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"Heike aus Bochum"
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#3
Antwort vom 23. November 2014 | 15:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Antworten!
Allerdings scheint mir das noch nicht eindeutig.
Dann wird es wohl in Richtung Gutachter gehen.
Gruß
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