Habe folgendes Problem:
WEG mit insgesamt 10 Wohnngen. Davon sind 9 Wohnungen im Haupthaus und 1 Wohnung im Rückgebäude.
Nun wurde beschlossen, dass im Haupthaus für einen Teil der Rückfassade ein Vollwärmeschutz angebracht wird.
Für die nächste Versammlung ist aber schon klar, dass auch der Eigentümer des Nebengebäudes einen Vollwärmeschutz haben möchte (Kostenvoranschlag über ca. EUR 9.000,00 liegt schon vor).
Hat der Eigentümer des Nebengebäudes ein Recht auf Anbringung eines Vollwärmeschutzes aufgrund der "dünnen Wände" und der Anbringung eines Vollwärmeschutzes an der Rückseite des Haupthauses oder ist er an Mehrheitsbeschlüsse gebunden. Die Fassade selbst macht noch einen ganz guten Eindruck.
Zu erwähnen ist noch:
Das Nebengebäude wurde vor ca. 15 Jahren vermutlich relativ billig gekauft.
Das Dach hat die Hausgemeinschaft schon für ca. EUR 10.000,00 saniert. Wenn die Hauseigentumsgemeinschaft jetzt auch noch die Fassade bezahlt, dann hat sich der Eigentümer des Nebengebäudes selbst "saniert" und verkauft anschließend das Nebengebäude zu einem wesentlich höheren Preis.
Herzlichen Dank für entsprechende Rückantworten
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Sanierung Haupthaus/Nebenhaus
Hallo,
Vollwärmeschutz ist eine Modernisierung nach § 22/2 WEG und entsprechend zu beschliessen, verlangen kann er es also nicht.
Etwas anderes gilt dann wenn die Fassade renoviert werden müsste weil sie reparaturbedürftig ist, das wäre dann eine ordnungsgemässe Instandsetzung oder Instandhaltung, auch mit Vollwärmeschutz, und da gilt § 22/3, allerdings ist auch in diesem Fall ein extra Beschluss zur Kostentragung nach § 16/4 möglich.
Wenn ihr im Vorderhaus Euch einig seit und gemein sein wollt, dann beschliesst doch einfach den Vollwärmeschutz, bei 10 Eigt. sind dazu 8 JA Stimmen nötig, und beschliesst in einem zusätzlichen extra angekündigten Beschluss nach § 16/4 das der Eigt. des Nebenhauses die Kosten hierfür alleine zutragen hat, auch hierfür sind 8 JA Stimmen nötig.
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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