Sanierung Keller-Außenwände – wer trägt Kosten?

9. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
skorpion*22
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 10x hilfreich)
Sanierung Keller-Außenwände – wer trägt Kosten?

Guten Tag,
mein Kellerraum (Altbau) hat 2 Außenwände (übers Eck), an denen sich großzügig Salpeter und Schimmel ausbreitet. Das ganze Treppenhaus riecht mittlerweile muffig.
Vor längerer Zeit habe ich das von einem Fachmann begutachten lassen. Ergebnis: die betroffenen Wände müssen von außen freigelegt und saniert werden.
Ich denke, dass die Kosten hierfür von der WEG zu tragen sind – sehe ich das richtig?
Ich bitte unverschämterweise um schnelle Antwort, da unsere EV – endlich – am 15.11.14 stattfindet und ich das Problem dann einbringen möchte.

Danke für Eure Hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

quote:
die betroffenen Wände müssen von außen freigelegt und saniert werden.
Ich denke, dass die Kosten hierfür von der WEG zu tragen sind – sehe ich das richtig?

Grundsätzlich ist die Gemeinschaft hierfür unterhaltungspflichtig.
D.h. wenn die Gemeinschaft diese Arbeiten beschließt muss sie sie auch bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
skorpion*22
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Dass hierfür die Gemeinschaft unterhaltspflichtig ist, ist für mich schon mal ne gute Nachricht. Denn ich wollte nicht Gefahr laufen, bei der EV gesagt zu bekommen, dass ICH für die Beseitigung des Problems zuständig sei.
Allerdings bezweifle ich, einen Beschluss dafür durchzukriegen, denn zahlen will hier keiner was ohne einen Nutzen davon zu haben. Trotzdem.... könnte vielleicht eine besondere Dringlichkeit bestehen, wenn möglicherweise die Bausubstanz gefährdet ist? Hat jemand ne Ahnung?
Danke.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Da für die Sanierung auf jeden Fall ein Beschluss notwendig ist, gelten die gesetzlichen Vorgaben: in der Einladung zur Versammlung muss dein Sanierungsantrag enthalten sein.
Sollte also in der aktuellen Einladung kein Hinweis auf dein Anliegen enthalten sein, dann kann frühestens auf der nächsten Versammlung ein Sanierungsbeschluss gefasst werden.

Bis dahin kann aber der Verwalter schon mal Angebote einholen, damit die Kosten klar sind.

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