Sanierung Mehrfamilienhaus

7. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Angelheart1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Sanierung Mehrfamilienhaus

Guten Tag,

ich habe eine Frage. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in NRW, bin Eigentümer einer Wohnung. Es steht eine Sanierung an, im Zuge derer meine Balkonfliesen entfernt werden sollen/müssen. Danach kommt ein neuer Belag drauf, ich darf ihn angeblich nicht mehr fliesen.
Wie ist hier die Rechtslage? Bekomme ich "Schadenersatz" für meine Fliesen? Darf man mir verbieten neue aufzubringen? Wer zahlt dafür?
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank
Angelheart




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50306 Beiträge, 17600x hilfreich)

Zitat:
Danach kommt ein neuer Belag drauf, ich darf ihn angeblich nicht mehr fliesen.


Welche Begründung ist in dem Brief genannt?

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#2
 Von 
Angelheart1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo hh,
ich habe mich leider nicht ganz korrekt ausgedrückt in meiner Anfrage: ich dürfte wohl schon, aber man befürchtet nach kurzer Zeit erneute Schäden. Zudem müsste für Fliesen eine spezielle Beschichtung aufgetragen werden, die so nicht vorgesehen ist.
Hauptsächlich geht es mir auch um die Kostenfrage: habe ich Anspruch auf Schadenersatz?
VG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10024 Beiträge, 2098x hilfreich)

Zitat:
habe ich Anspruch auf Schadenersatz


- Die Fliesen haben Sie legen lassen /selber gelegt?
- Die Fliesen waren vorher fachmännisch verlegt?
- Wie lange - wie alt sind die Fliesen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Angelheart1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Beim Kauf waren Fliesen vorhanden (vom vorherigen Eigentümer verlegt), die habe ich vor ca. 4 Jahren entfernen und vom Fliesenleger neu verlegen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 194x hilfreich)

Hallo, also es müsste doch einen Beschluss der Eigentümer für die Sanierung geben und anhand der Teilungserklärung sollte sich feststellen lassen, ob dein Balkon nicht Sondereigentum ist. Ebenso wichtig wie die Kosten verteilt werden. Dies würde ich erstmal prüfen und dann die Sachlage neu überdenken.
Grüßele Farnmausi

Signatur:

Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum

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#6
 Von 
Angelheart1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

In der TE steht nichts zur Zuordnung der Balkone.
Einen direkten Beschluss, aus dem hervorgeht was genau gemacht wird, gibt es nicht. Es wurde ganz zu Beginn ein Sanierungskonzept vorgestellt, ansonsten gibt es nur Beschlüsse zur Finanzierung und "mündliche Berichte" über den Sachstand.

Wie ist den der § 14 Abs. 4 WEG zu verstejen?

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#7
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 923x hilfreich)

Zitat (von Angelheart1):
In der TE steht nichts zur Zuordnung der Balkone.

Ist auch nicht nötig, und würde mich zudem erstaunen. Denn das Bad, die Küche, das Wohnzimmer u.a. sind garantiert ebenfalls nicht separat erwähnt.


Zitat (von Angelheart1):
Einen direkten Beschluss, aus dem hervorgeht was genau gemacht wird, gibt es nicht.

Und um was geht es dann eigentlich? Wenn nicht beschlossen wurde das Du angeblich nicht mehr Fliesen darfst dann ist doch alles gut.


Zitat (von Angelheart1):
Es wurde ganz zu Beginn ein Sanierungskonzept vorgestellt, ansonsten gibt es nur Beschlüsse zur Finanzierung und "mündliche Berichte" über den Sachstand.

Was denn nun, gibt es nur ein Konzept oder wurde dies, inkl. Finanzierung beschlossen? Und worüber, wenn doch nichts beschlossen wurde, gibt es Informationen zum "Sachstand"?


Zitat (von Angelheart1):
Wie ist den der § 14 Abs. 4 WEG zu verstejen?

Was gibt es da nicht zu verstehen? Wenn die Balkone saniert werden müssen, z.B. die Abdichtung, dann müssen die Handwerker i.d.R. durch die jeweilige Wohnung auf den Balkon - dieses ist zu dulden.
Ebenso ist dann auf Kosten der WEG der Balkon wieder in den ursprünglichen Zustand (in Bezug auf den Belag welcher ja Sondereigentum ist) zu versetzen.
Geht dies nicht mehr, weil z.B. uralte Fliesen dort verlegt waren die es nicht mehr gibt, so ist ein vergleichbarer Belag wiederherzustellen.

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