Hallo,
Ich habe eine Eigentumswohnung verkauft. Während des Termines beim Notar habe ich und der Käufer erfahren, dass die Wohnung in einem Sanierungsgebiet liegt. Der Käufer war einverstanden und der Notar meinte, dass man eine Genehmigung einholen müsse, aber das nicht weiter schwer ist. Der Kaufvertrag der Wohnung wurde von beiden Parteien unterschrieben. Jetzt habe ich einen Brief von der Stadt bekommen, dass eine Preisprüfung durchgeführt werden muss und die Frist um 3 Monate verlängert wurde, um festzustellen ob der Verkaufspreis nicht zu hoch ist. Wir müssen die Wohnung aber zum 10.05.2021 übergeben. Jetzt will der Makler,Notar sein Geld und der Käufer die Wohnung. Wir müssen jetzt jedoch bis zu 3 Monate warten? Was für Möglichkeiten haben wir?
Wie hoch fallen so welche Ablösebeiträge aus?
Sanierungsgebiet Genehmigung
30. März 2021
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Frage vom 30. März 2021 | 20:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sanierungsgebiet Genehmigung
#1
Antwort vom 30. März 2021 | 21:29
Von
Status: Unbeschreiblich (130072 Beiträge, 41474x hilfreich)
Zitat :und die Frist um 3 Monate verlängert wurde
Welche Frist denn? Und wann endet diese?
Zitat :Jetzt will der Makler,Notar sein Geld
Dann müsste man mal prüfen, unter welchen Umständen die beiden sich ihr Geld schon verdient hätten.
Zitat :und der Käufer die Wohnung
Eventuell wird er etwas länger warten müssen ...
#2
Antwort vom 1. April 2021 | 08:38
Von
Status: Student (2684 Beiträge, 634x hilfreich)
Zitat :Welche Frist denn?
Vermutlich die Monatsfrist nach § 145 Abs. (1) i.V.m. § 22 Abs. (5) BauGB, welche per Zwischenbescheid um max. 3 Monate verlängert werden kann.
Die vom Notar angesprochene Genehmigung ergibt sich aus § 144 BauGB.
Wenn da was beschleunigt werden kann, dann nur durch freundliche Gespräche oder über die politische Schiene.
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#3
Antwort vom 1. April 2021 | 15:52
Von
Status: Unbeschreiblich (50193 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat:um festzustellen ob der Verkaufspreis nicht zu hoch ist.
Ist der Verdacht der Stadt hinsichtlich eines zu hohen Kaufpreises berechtigt?
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