Satellitenschüssel Entfernen

9. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
hr1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
Satellitenschüssel Entfernen

guten Tag
vor einem Jahr habe ich eine Wohnung gekauft. in unmittelbarer Nähe (gesundheitsschädigend!!!) von meinem Balkon ist eine alte Satellitenschüssel montiert; davon ist in der Teilungserklärung oder Sondervereinbarung nichts zu lesen. als ich meine Decke saniert habe, zeigten sich auch alle Kabel die durch meine Wohnung verlaufen und direkt über meinem Kopf hängen. die Satellitenschüssel wurde vor vielen Jahren montiert und einfach geduldet.
sie verdeckt auch meine Weitsicht! (keine anderen Parteien sind davon betroffen)
75 % der Eigentümer (2 von 3 Parteien mich inklusive) brauchen die Satellitenschüssel nicht und sind einverstanden dass sie weg soll. kann die dritte Partei etwas rechtlich dagegen unternehmen?
herzlichen Dank und schöne Grüsse

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61 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

Zitat (von hr1):
guten Tag
vor einem Jahr habe ich eine Wohnung gekauft. in unmittelbarer Nähe (gesundheitsschädigend!!!) von meinem Balkon ist eine alte Satellitenschüssel montiert;

Davon abgesehen das die Empfangsanlage, nichts anderes ist eine solche Schüssel, bestimmt vor dem Kauf schon vorhanden war (und man das also hätte wissen können) ist eine solche Empfangsanlage eben nur eine Empfangsanlage. Welche Gesundheitsgefahr soll denn von diesem "Sammelbehälter" für Funksignale, die übrigens auf auf dem Stuhl auf dem Balkon eintreffen - oder auf der Sahne auf dem Kuchen welcher auf dem Balkon verzehrt wird - oder auf dem Eis das man in der Stadt ist, ausgehen?


Zitat (von hr1):
davon ist in der Teilungserklärung oder Sondervereinbarung nichts zu lesen.

Muss es auch nicht, es genügt wenn vor jahrzehnten beschlossen wurde diese Schüssel zu montieren, bzw. die Genehmigung zur Montage beschlossen wurde.


Zitat (von hr1):
als ich meine Decke saniert habe, zeigten sich auch alle Kabel die durch meine Wohnung verlaufen und direkt über meinem Kopf hängen.

So schlimm "über meinem Kopf hängen" kann es ja nicht sein wenn die Kabel erst jetzt aufgefallen sind. :banana:


Zitat (von hr1):
sie verdeckt auch meine Weitsicht! (keine anderen Parteien sind davon betroffen)

Auch das hätte man VOR dem Kauf wissen können.


Zitat (von hr1):
75 % der Eigentümer (2 von 3 Parteien mich inklusive)

Nur mal so am Rande: 100 (%) / 3 (Einheiten) = 33,333333 % je Einheit. Daraus folgt das 2 von 3 zusammen nicht 75% geben kann.


Zitat (von hr1):
und sind einverstanden dass sie weg soll. kann die dritte Partei etwas rechtlich dagegen unternehmen?

Es ist ja schön wenn 2 von 3 damit einverstanden sind das die Anlage weg soll, ein Beschluss ist das aber nicht. Sollte also ein entsprechender Beschluss über die Demontage mit 2 von 3 Stimmen gefasst werden kann der überstimmte Eigentümer diesen Beschluss gerichtlich anfechten.
Wie erfolgreich das dann sein würde ...?

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5537 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von hr1):
in unmittelbarer Nähe (gesundheitsschädigend!!!) von meinem Balkon ist eine alte Satellitenschüssel montiert


:neck:

Aber eine Solaranlage aufs Dach bauen wollen..... :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hr1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für Ihre Antwort;
was müssen wir unternehmen damit es ein BESCHLUSS (2:1) wird? muss dafür eine Versammlung stattfinden, oder reicht eine Email?
der kleine Holz-Speicher über dem Kopf wurde entfernt und die Kabel sind sichtbar geworden. schade dass ich ein Bild nicht anhängen kann - ist wirklich GANZ unschön.
was die Sicht angeht, wurde mir gesagt dass ich die Schüssel entfernen könnte, wenn die Mehrheit diese nicht braucht - die dritte Partei kann sie ja auch auf eigene Kosten woanders montieren und weiterhin nützen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

Zitat (von hr1):
was müssen wir unternehmen damit es ein BESCHLUSS (2:1) wird? muss dafür eine Versammlung stattfinden

J A


Zitat (von hr1):
oder reicht eine Email?

N E I N, zumindest nicht bei 2 zu 3 (siehe §23 Abs. 3 WEG)


Zitat (von hr1):
der kleine Holz-Speicher über dem Kopf wurde entfernt

Was, sofern es Gemeinschaftseigentum berührt, ja sicherlich vorher von der beschlossen bzw. genehmigt wurde?


Zitat (von hr1):
was die Sicht angeht, wurde mir gesagt dass ich die Schüssel entfernen könnte

Wer auch immer dir das gesagt hat - Du solltest nicht alles glauben was man dir sagt.
Fakt ist das diese Schüssel irgendwem gehört. Das kann Eigentümer 3 sein, dass kann auch die Gemeinschaft sein. Wie du also auf die Idee kommst das Eigentum anderer einfach ohne Genehmigung abzubauen, umzubauen oder sonst was muss man hier nicht verstehen.


Zitat (von hr1):
die dritte Partei kann sie ja auch auf eigene Kosten woanders montieren und weiterhin nützen.

Oder im Fall der Fälle den Rechtsweg beschreiten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von hr1):
vor einem Jahr habe ich eine Wohnung gekauft. in unmittelbarer Nähe [...] von meinem Balkon ist eine alte Satellitenschüssel montiert;
Vom Kauf der Wohnung hat Dich das aber nicht abgehalten.


Zitat (von hr1):
davon ist in der Teilungserklärung
Wenn auch sonst nirgends was zu Sat-Schüsseln steht, ist deren Anbringung zumindest nicht ausgeschlossen.


Zitat (von hr1):
als ich meine Decke saniert habe, zeigten sich auch alle Kabel die durch meine Wohnung verlaufen
Wenn diese Kabel tatsächlich durch Dein Sondereigenum verlaufen ist das ungewöhnlich und muss nicht zwingend hingenommen werden.
Sinnvoll wäre IMO jetzt, nach Entdeckung dieser Kabelführung, Auskunft zu verlangen wie es dazu kam und auf welcher (Beschluss?)grundlage damals diese Sat-Schüssel montiert wurde. Dann kann man weiter sehen...
Übrigens ein Anspruch auf Weitsicht und die befürchtete Gesundheitsgefahr sind keine Argumente gegen diese Sat-Anlage.


Zitat (von hr1):
(2 von 3 Parteien mich inklusive) brauchen die Satellitenschüssel nicht und sind einverstanden dass sie weg soll.
Das wäre schon einmal eine komfortable Mehrheit für einen Beschluss.


Zitat (von hr1):
kann die dritte Partei etwas rechtlich dagegen unternehmen?
Gegen diesen Beschluss kann die "dritte Partei" mit einer Anfechtugsklage vorgehen. Spätestens dann wird man die Argumente erfahren, womit die "dritte Partei" den Anspruch auf diese Installation hat (glaubt zu haben).

Es kann aber sinnvoll sein dies - und auch die merkwürdige Kabelführung - vorher in einem informativen Gespräch mit dem Anlagenbetreiber zu klären.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hr1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

herzlichen Dank für Eure Antworten!
"
Zitat (von hr1):
der kleine Holz-Speicher über dem Kopf wurde entfernt

Was, sofern es Gemeinschaftseigentum berührt, ja sicherlich vorher von der beschlossen bzw. genehmigt wurde?"

---------> der Holz-Speicher befand sich in MEINER WOHNUNG, nicht im Gemeinschaftseigentum

--------------------------------------------------------------------------

"Wenn diese Kabel tatsächlich durch Dein Sondereigenum verlaufen ist das ungewöhnlich und muss nicht zwingend hingenommen werden.
Sinnvoll wäre IMO jetzt, nach Entdeckung dieser Kabelführung, Auskunft zu verlangen wie es dazu kam und auf welcher (Beschluss?)grundlage damals diese Sat-Schüssel montiert wurde. Dann kann man weiter sehen..."

-------------- > vielen Dank, ich versuche. es war aber wahrscheinlich vor mehr als 30 Jahren, und einige ex-Eigentümer sind nicht mehr am Leben....:(


einen schönen Abend noch

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von hr1):
es war aber wahrscheinlich vor mehr als 30 Jahren,

Irrelevant, die Aufbewahrungspflicht ist noch nicht abgelaufen da die WEG ja noch existiert.



Zitat (von hr1):
und einige ex-Eigentümer sind nicht mehr am Leben...

Und? Die haben als Ex-Eigentümer nichts mehr damit zu tun.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hr1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank! einfach dass ich es verstehe - auch wenn sich die damaligen Eigentümer geeinigt hatten, bedeutet es ja nicht dass die Schüssel für immer montiert bleiben soll?! 2 Parteien / absolute Mehrheit die die Schüssel NICHT brauchen sind relativ neu (1 & 10 Jahre Eigentümer), die dritte Partei wohnt seit 40 Jahren im Haus.
gute Nacht

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von hr1):
einfach dass ich es verstehe - auch wenn sich die damaligen Eigentümer geeinigt hatten, bedeutet es ja nicht dass die Schüssel für immer montiert bleiben soll?!

Genau.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

Zitat (von hr1):
der Holz-Speicher befand sich in MEINER WOHNUNG, nicht im Gemeinschaftseigentum

Wohl eher über deiner Wohnung? Sonst könnten ja auf einmal die Kabel nicht über deinem Kopf hängen.
Die Frage ob der Speicher und die veränderte Decke ZU deinem Sondereigentum gehören ist damit aber nicht beantwortet.



Zitat (von hr1):
bedeutet es ja nicht dass die Schüssel für immer montiert bleiben soll?!

Hat das jemand behauptet?
Du hattest doch gefragt ob:
- 75%, die es NICHT sind, einfach so weil sie einverstanden sind ........
- man dazu eine ETV benötigte
- ob das auch schriftlich beschlossen werden kann
- man (wer auch immer) habe dir gesagt du könntest die Schüssel entfernen
Und genau hierauf hast du entsprechende Antworten erhalten.
Abgesehen davon ist es durchaus normal das Kabel und sonstige Versorgungsleitungen, die nicht nur zur eigenen Versorgung dienen, durch das Sondereigentum verlaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Was ist eigentlich ein Holzspeicher? Meinst Du einen Dachboden oder Spitzboden über Deiner Wohnung?
Wäre durchaus ungewöhnlich, wenn dieser Bestandteil des Sondereigentums ist, wäre aber möglich. Aber nur, wenn dies ausdrücklich und explizit aus Teilungserklärung und Aufteilungsplänen hervorgeht.
Du wärst nicht der erste Eigentümer, der meint, den Spitzboden über seiner Wohnung ausbauen zu müssen und dann das böse Erwachen kommt, wenn man feststellt, dass es sich doch um Gemeinschaftseigentum handelt.

Zitat (von Tobias F):
Abgesehen davon ist es durchaus normal das Kabel und sonstige Versorgungsleitungen, die nicht nur zur eigenen Versorgung dienen, durch das Sondereigentum verlaufen.
hierzu:
Zitat (von § 21 Abs. 5 WEG):
(5) Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere:
...
6. die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.
i.V.m.
Zitat (von § 5 Abs. 2 WEG):
(2) Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden.

Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13684 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn diese Kabel tatsächlich durch Dein Sondereigenum verlaufen ist das ungewöhnlich und muss nicht zwingend hingenommen werden.
Richtig, wenn.
Also, wo liegen die Kabel, in der Decke oder unter der Decke?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altmar
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich vermute, der TE meint eine abgehangene Decke. Beim Entfernen dieser Abdeckung sind die Kabel aufgetaucht.

Viele Grüße,
Martin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zitat (von altmar):
Ich vermute, der TE meint eine abgehangene Decke. Beim Entfernen dieser Abdeckung sind die Kabel aufgetaucht.

ich vermute was ganz anderes:
Zitat (von hr1):
der kleine Holz-Speicher über dem Kopf wurde entfernt und die Kabel sind sichtbar geworden.
Google spuckt zu Holz-Speicher etwas aus, was so gar nicht mit "über Kopf" und Satellitenkabel in Übereinklag zu bringen ist. Daher ist nur ein Dachboden oder Spitzboden (auch Bühne genannt) als Speicher denkbar.
Aber mit Vermutungen zu arbeiten ist immer schwierig.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hr1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für alle Antworten

"Die Frage ob der Speicher und die veränderte Decke ZU deinem Sondereigentum gehören ist damit aber nicht beantwortet."

-----> es war eine alte Leiter im Dachboden die man aufklappen konnte, und dann nach oben klettern. diese war NUR von meiner Wohnung erreichbar, das heisst niemand konnte diese betreten, ohne faktisch einzubrechen:)

diese war weder für Bestand oder Sicherheit notwendig.

"Also, wo liegen die Kabel, in der Decke oder unter der Decke?"

-------> jetzt UNTER der Decke, bzw. ganz sichtbar!

"Daher ist nur ein Dachboden oder Spitzboden (auch Bühne genannt) als Speicher denkbar."
------ > wie ich es verstehe, ja - die Bühne - dort oben konnte nur ein Kind stehen, die Höhe war ca. 1.20 oder so an der höchsten Stelle

--------------------------------------------------

also wie ich es verstehe, schnellstmöglich eine Versammlung organisieren, abstimmen ---> Beschluss, und nachher kann die Partei vor Gericht klagen - was sich wohl kaum lohnen würde. ich habe sogar angeboten mich am Kabelanschluss zu beteiligen; ohne Erfolg. die Partei sagt einfach "wir wollen keine Änderung"

schöne Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Der Dachspitz ist über eine Leiter von deiner Wohnung aus erreichbar. Soviel ist jetzt klar,
Unklar ist weiterhin, ob er zu deinem Sondereigentum gehört oder ob dur für den Dachspitz nur ein Sondernutzungsrecht hast.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hr1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank, aber wenn ich die einzige Eigentümerin bin die den Zugang hatte - welche Rolle spielt es denn bei der JETZIGEN Situation mit der Satellitenschüssel?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Kennt man das Prinzip "Wie Du mir, so ich Dir"?



Zitat (von hr1):
aber wenn ich die einzige Eigentümerin bin die den Zugang hatte

Den Zugang könnten die anderen einfordern bei Gemeinschaftseigentum.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von hr1):
Beschluss, und nachher kann die Partei vor Gericht klagen - was sich wohl kaum lohnen würde.
Für Dich, oder für "die Partei"?


R.M. hatte es schon geschrieben:
Zitat (von R.M.):
Aber mit Vermutungen zu arbeiten ist immer schwierig.
Ohne Informationen über die genauen Verhältnisse bleibt es ein Rätselraten.


Zitat (von hr1):
vielen Dank, aber wenn ich die einzige Eigentümerin bin die den Zugang hatte
...ist es denkbar, dass Du im Bedarfsfall den Zugang zu diesem Gemeinschaftseigentum über Dein Sondereigentum zu gewähren hast.


Zitat (von hr1):
welche Rolle spielt es denn bei der JETZIGEN Situation mit der Satellitenschüssel?
IMO keine. Bezüglich der Kabelführung in diesem ungeklärten (aber vermutlich gemeinschaftlichen) Bereich wirst Du auch nichts zu melden haben. Es könnte sich aber die Frage stellen, mit welcher Berechtigung Du die (vermutlich im gemeinschaftlichen Eigentum befindliche) Decke saniert hast.


VG
Roland

-- Editiert von Roland-S am 11.06.2020 13:48

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Es könnte sich sogar die Frage stellen, mit welcher Berechtigung Du den eventuell im gemeinschaftlichen Eigentum befindlichen Spitzboden benutzt. Dass du ihn scheinbar mitgekauft hast, spielt keine Rolle. Eine entscheidende Rolle spielt jedoch, ob er im Grundbuch als dein Sondereigentum oder als Sondernutzungstecht eingetragen ist.
Solange dies nicht nachweisbar ist, würde ich den Ball sehr flach halten.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
dpr
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von hr1):
ich habe sogar angeboten mich am Kabelanschluss zu beteiligen; ohne Erfolg

Verständlich, denn eine Versorgung per Kabelanschluss kostet jeden Monat Geld, während eine Satellitenanlage einmal bezahlt fast ewig hält.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hr1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

"Eine entscheidende Rolle spielt jedoch, ob er im Grundbuch als dein Sondereigentum oder als Sondernutzungsrecht eingetragen ist. "
------ > vielen Dank, und wenn ich diesbezüglich GAR NICHTS im Grundbuch finde?

"...ist es denkbar, dass Du im Bedarfsfall den Zugang zu diesem Gemeinschaftseigentum über Dein Sondereigentum zu gewähren hast."
------> ich müsste fremden Leuten Zugang zu meiner Wohnung gewähren?????????? und auch die Nutzung von diesem Teil von meiner Wohnung?????? WIE um Himmels Willen wäre das möglich? müsste so etwas nicht irgendwo (Grundbuch, Teilungserklärung) stehen????

"Beschluss, und nachher kann die Partei vor Gericht klagen - was sich wohl kaum lohnen würde."
------> für die Partei, sie müssten doch mit hohen Kosten rechnen - Anwalt, Gericht (und nicht ich) und dann hoffen dass das Gericht mich für "schuldig" hält?

herzlichen Dank und viele Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

Zitat (von hr1):
vielen Dank, und wenn ich diesbezüglich GAR NICHTS im Grundbuch finde?

Dann ist die Sache relativ einfach. Wenn also im Grundbuch oder der Teilungserklärung NICHT steht das besagter Teil (Holz-Speicher) zu deinem Sondereigentum gehört - dann gehört er eben NICHT dazu und ist Gemeinschaftseigentum.


Zitat (von hr1):
ich müsste fremden Leuten Zugang zu meiner Wohnung gewähren?????????? und auch die Nutzung von diesem Teil von meiner Wohnung??????

Nein, aber Zugang zum Gemeinschaftseigentum "Holz-Speicher", was bei der Anordnung des Zugangs natürlich nur im Notfall (Reparatur o.ä.) nötig wäre.
Allerdings könnte die WEG u.u. auch den Beschluss fassen den ZUgang zum Gemeinschaftseigentum "Holz-Speicher" z.B. ins Treppenhaus zu verlegen. Ob das bei den örtlichen Gegebenheiten überhaupt möglich ist lasse ich ein mal dahingestellt.


Zitat (von hr1):
für die Partei, sie müssten doch mit hohen Kosten rechnen - Anwalt, Gericht (und nicht ich) und dann hoffen dass das Gericht mich für "schuldig" hält?

Und dir, im Falle der erfolgreichen, dann mit Sicherheit auch die Kosten auferlegen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13684 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann ist die Sache relativ einfach. Wenn also im Grundbuch oder der Teilungserklärung NICHT steht das besagter Teil (Holz-Speicher) zu deinem Sondereigentum gehört - dann gehört er eben NICHT dazu und ist Gemeinschaftseigentum.
Sehe ich noch nicht so.
Müssten wir nicht erstmal mehr über dieses Konstrukt erfahren?

Etwa ...
Ist es wirklich eine eigene Etage?
Wer hat das (ein)gebaut?
Wozu dient(e) der Speicher?

Mal etwas rumgesponnen: Vielleicht war es früher eine recht hohe Wohnung und der damalige Eigentümer hat sich entschieden eine Zwischendecke einzuziehen um einen zusätzlichen Lagerraum zu schaffen (hab ich in meinem Einfamilienhaus auch). Dann gehört der (Luft)Raum sehr wohl zum Sondereigentum.
Dagegen sprechen dann aber die Kabel in dieser Decke ...

Mit meiner Frage in #12 wollte ich auch in eine ähnliche Richtung. Ob die Kabel bleiben müssen hängt doch auch davon ab, wem die Decke gehört (ist sie Gemeinschaftseigentum, dann darf die Gemeinschaft auch Kabel darin verlegen - wie beispielsweise in den meisten Wänden).

Zitat:
Und dir, im Falle der erfolgreichen, dann mit Sicherheit auch die Kosten auferlegen würde.
Aber nur im Rahmen seines Anteils an der WEG (nicht, dass das falsch verstanden wird).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hr1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

herzlichen Dank!

"Sehe ich noch nicht so.
Müssten wir nicht erstmal mehr über dieses Konstrukt erfahren?

Etwa ...
Ist es wirklich eine eigene Etage?
Wer hat das (ein)gebaut?
Wozu dient(e) der Speicher?"

ich befürchte, ich hatte den "Speicher" nicht gut genug bezeichnet? leider kann man hier keine Bilder anfügen:(
es war KEINE ETAGE, nur eine Art Abstellraum über dem Kopf (so dass ich nun einfach mehr Raumhöhe habe, ca. 1.3 m oder so - im Höchsten Punkt des Daches) !
dieses Konstrukt war zusammen mit dem Haus (Mitte 1970) gebaut
man konnte dort keineswegs gerade stehen. und es befanden sich dort ausschliesslich Privatsachen vom älteren Ehepaar (Vorbesitzer)
und genau, es ist eine WEG mit 3 Parteien. ich bin mit einer Partei, die mehr als 50% vom Haus besitzt gut befreundet. leider ist die 3 Partei nicht sehr freundlich uns gegenüber...

einen schönen Sonntag und danke nochmals

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13684 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
dieses Konstrukt war zusammen mit dem Haus (Mitte 1970) gebaut
Das ist dann eher nicht so gut. Grundsätzlich gehört alles erstmal der Gemeinschaft, nur nicht das ausdrücklich in der Teilungserklärung bezeichnete Sondereigentum.
Hast du - oder der gute Nachbar - keine Unterlagen die die Raumhöhen enthalten (Baupläne etc.).

Aber lass' dich nicht verrückt machen, solange die anderen Eigentümer diese Besonderheit nicht kennen passiert da auch nichts. Wir warnen hier halt nur, dass du insbesondere wegen der Kabel besser kein Fass aufmachen solltest, das bringt die Gegenseite womöglich auf gefährliche Ideen ...

Wäre das Versetzen der Sat-Anlage eigentlich grundsätzlich möglich? Man braucht ja zumindest Sicht zum Satelliten. Und irgendeinen Grund muss es ja geben, warum die Kabel durch deine Wohnung verlaufen (nach Möglichkeit setzt man Sat-Antennen doch direkt an die Wohnzimmerwand, und nicht an die gegenüberliegende Ecke des Hauses).
Falls die Möglichkeit besteht, wie wäre es denn, dem Nachbarn einfach mal anzubieten, das auf eigene Kosten zu tun? Ein Argument wäre z.B., dass die Schüssel dann wieder professionell eingestellt würde. Oder du schenkst ihm eine neue, moderne Anlage.

Zitat:
leider kann man hier keine Bilder anfügen :(
Du kannst bei einem öffentlichen Bilderhoster hochladen und hier verlinken.
Schön wäre auch ein Bild von deinem (fehlenden) Fernblick, dann könnten wir vielleicht einschätzen wessen Interessen höher zu gewichten sind.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Um nochmals auf die Schüssel zurückzukommen. Sie scheint ja auf dem DAch über dir angebracht zu sein. Inwieweit schränkt sie deine Sicht dann ein? Um dies zu beanstanden muß schon eine erhebliche Sichteinschränkung vorhanden sein.
Vorschlag, ihr beschließt mehrheitlich, dass die "alte" Schüssel im Ton der Dachfarbe gestrichen wird . Die Kabel kannst du in einen den Balken farblich angepassten Kabelkanal legen, so dass diese nicht auffallen. Diesen kannst du auch oberhalb der Balken führen, so dass du den Kabelkanal gar nicht siehst.
Ich glaube, das wäre der beste Weg um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, die sehr teuer , auch für dich, ausgehen können und deren Erfolg völlig ungewiss ist.

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und irgendeinen Grund muss es ja geben, warum die Kabel durch deine Wohnung verlaufen
Und genau hier stellt sich die Frage, ob diese Kabel durch das Sondereigentum des TE gehen, oder in dem (vergessenen) Spitzboden über seiner Wohnung. Laufen die Kabel durch das Sondereigentum, hätte er gute Karten das abzustellen. Andernfalls schätze ich die Aussichten die ungeliebte Sat-Anlage entfernt zu bekommen gering ein.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13684 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und genau hier stellt sich die Frage, ob diese Kabel durch das Sondereigentum des TE gehen,
Wie wir jetzt wissen wurde die Decke bereits beim Bau eingebaut, und damit dürfte sie ziemlich sicher Gemeinschaftseigentum gewesen sein.

Gehen wir mal davon aus, dass der Raum darüber zur Wohnung gehört (sonst wird es schlimmer).
Dann wäre der TS berechtigt gewesen die Zwischendecke zu entfernen (ähnlich wie es häufig bei der Zusammenlegung von 2 Wohnungen ist, das muss eine WEG akzeptieren, dazu gibt es ein ziemlich klares BGH-Urteil - und wenn das für ganze Wohnungen gilt dann doch erst recht für die hier beschriebene Nebensächlichkeit).

Nur, Kabel und Leitungen die dann dadurch freigelegt werden müssen aber natürlich - auf Kosten des Einzelnen - anderweitig installiert werden.

Ich bleibe dabei, ich würde die Themen Decke und Kabel gar nicht ansprechen, daraus ist imho außer zusätzlichen Streitpunkten nichts zu holen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
hr1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für alle Antworten!

"Sie scheint ja auf dem DAch über dir angebracht zu sein. Inwieweit schränkt sie deine Sicht dann ein? Um dies zu beanstanden muß schon eine erhebliche Sichteinschränkung vorhanden sein. "
----> diese ist NICHT am Dach sondern an der Aussenwand, DIREKT neben meinem Balkon - in UNMITTELBARER NÄHE

"Wäre das Versetzen der Sat-Anlage eigentlich grundsätzlich möglich? Man braucht ja zumindest Sicht zum Satelliten. Und irgendeinen Grund muss es ja geben, warum die Kabel durch deine Wohnung verlaufen (nach Möglichkeit setzt man Sat-Antennen doch direkt an die Wohnzimmerwand, und nicht an die gegenüberliegende Ecke des Hauses).
Falls die Möglichkeit besteht, wie wäre es denn, dem Nachbarn einfach mal anzubieten, das auf eigene Kosten zu tun? Ein Argument wäre z.B., dass die Schüssel dann wieder professionell eingestellt würde. Oder du schenkst ihm eine neue, moderne Anlage."
-------> das Versetzen wäre möglich, aber die unfreundliche Partei weigert sich, die Anlage auf eigene Kosten zu versetzen. sie verlangt dass ich alleine dafür bezahle. ich glaube die Schüssel wurde damals auf der gegenüberliegenden Seite des Hauses eben einfach aus Bequemlichkeit angebracht - so kann man eben alles Unschöne den Nachbarn anbieten (die damaligen, älteres Ehepaar waren einfach glücklich bequem fernzusehen, denen war die Aussicht nicht wichtig) - um selbst die hässliche SAT Schüssel nicht sehen zu müssen.... :bang:

ich mache die Bilder sobald ich vor Ort bin, danke nochmals!!!

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