Satellitenschüssel

25. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.10.2010 10:44:55
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
Satellitenschüssel


Hallo,

Darf mein ausländischer (amerikanischer) Untermieter eine Satellitenschüssel auf dem Balkon aufstellen, obwohl Kabelfernsehen verfügbar ist? Ich möchte es gerne erlauben, weiß aber nicht, ob die Eigentümergmeinschaft dies dulden muß.

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

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5 Antworten
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#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Wenn die Schüssel nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist und nicht von aussen sichtbar ist, dann ja.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Leider ist die Rechtssprechnung nicht einheitlich. Es gibt aber durchaus Rechtssprechungen, die durchaus Sat untersagen, wenn ausreichend Programme über Kabel empfangbar sind. Es besteht kein Anspruch auf kostenfreien Empfang.

In BaWü gibt es übrigens auch eine Menge kostenloser türkischer Programme im Kabel ;-)

lg

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Also mir sind zwei OLG Urteile bekannt die auf den ersten Blick unterschiedliche Entscheidung treffen.
Wenn man allerdings genauer liest wird man feststellen, dass es auch unterschiedliche Ausgangslagen sind.

Ein Urteil untersagt einem gebürtigen "Ausländer" das Anbringen einer Satschüssel weil er einen deutschen Pass besitzt.
Im zweiten Urteil wird das Anbringen bejaht weil der "Ausländer" keinen deutschen Pass hat.
Im Übrigen bezieht sich die mir bekannte Rechtsprechung immer auf das feste Anbringen der Schüssel am Gebäude, wohingegen das "Aufstellen", d.h. die Schüssel bleibt mobil, nicht gerügt wird.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#5
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hier gibts bezogen aufs WEG-Recht Urteile wie Sand am Meer

http://www.ml-fachseminare.de/php/urteile-immobilienwirtschaft/viewforum.php?f=4

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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