Satellitenschüssel an fremden Sondereigentum

29. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Satellitenschüssel an fremden Sondereigentum

Ein ausländischer Mieter eines Eigentümers will seinen Satellitenschüssel an Sondereigentum eines anderen Eigentümers oder an bestimmten Stelle des Gemeinschafteigentums anbringen lassen, da an anderer Stelle kostenintensiver und viel schwieriger wäre.

Die Installation würde folglich auch Reparatur, Justieren usw. nach sich ziehen,
die jedesmals nur durch das betroffene Sondereigentum erfolgen können.

Muß der betroffene Eigentümer die Beeinträchtigungen hinnehmen und die Installation zustimmen ?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Was hat das damit zu tun, ob Ausländer oder Deutscher? ;-)

Der betroffene Miteigentümer muss natürlich nicht zustimmen und darf sich dagegen aussprechen/wehren. Wäre ja noch schöner!

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#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Na es hat schon etwas mit der Nationalität zutun, unter bestimmten Voraussetzungen muss die Schüssel bei ausländischen Mitbügern nämlich geduldet werden.

Allerdings niemals im Bereich fremden Sondereigentums !!!!!
Wenn das einer bei mir machen wollte, würd ich ich ihm empfehlen ganz schnell zu verschwinden

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2383x hilfreich)

Ergänzend: auch wenn einem bestimmten Personenkreis das Recht zusteht, eine Satanlage aufzustellen, ist dies nicht mit dem Recht verbunden, diese Satanlage ein der für diesen Personenkreis finanziell günstigsten Stelle aufzustellen/montieren. Über den Montageort beschließt immer noch die Gemeinschaft, ist dies mit Mehrkosten für den Aufsteller verbunden, dann ist das sein Problem.

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Neben der Kaution für den späteren Rückbau und evtl. Reparatur,
darf die Gemeinschaft Platzmiete verlangen ? Wie hoch wäre angemessen ?

Und wie ist mit den Versicherungen (Haftpflicht-, Gebäude-), den Schüssel mitzuversichern ?


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