Unsere Eigentümergemeinschaft besteht aus 6 Parteien. Die 2 Erdgeschosswohnungen haben lt. Teilungserklärung ein Sondernutzungsrecht an den Gärten mit der Maßgabe, dass alle mit der Pflege und Instandhaltung verbundenen Kosten vom jeweiligen Eigentümer zu tragen sind.
Die erste Besitzerin einer Erdgeschosseigentumswohnung hat kurz nach dem Erstbezug in ihrem Garten als Grenzbepflanzung Lebensbäume gepflanzt, von denen einer jetzt durch seine Wurzeln die Isolierung am Fundament beschädigt hat.
Am Haus wurde im Bereich der Kellerwände ein Isolieranstrich vorgenommen. Als das Haus 1992 gebaut wurde war es noch nicht Standard, eine Noppenbahn an der Kellerwand anzubringen.
Sind wir als Eigentümer für diesen Schaden zuständig, oder muss die jetzige Besitzerin für diesen Schaden aufkommen?
Ist eine nicht eingearbeitete Noppenbahn ausschlaggebend, dass die Eigentümergemeinschaft den Schaden bezahlen muss? (Nach dem Motto, dass eine Noppenbahn den Schaden verhindert hätte).
Schaden durch Wurzeln
26. Juli 2016
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Frage vom 26. Juli 2016 | 10:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden durch Wurzeln
#1
Antwort vom 27. Juli 2016 | 09:39
Von
Status: Bachelor (3978 Beiträge, 2427x hilfreich)
Zunächst einmal muss die Eigentümergemeinschaft den Schaden beheben lassen.
Ob der Lebensbaum für den Schaden an der Abdichtung ursächlich ist muss erst einmal nachgewiesen werden, ebenso ob der Isolieranstrich nach dem damaligen Stand der Technik ausreichend war.
Zudem ist nachzuweisen, dass seitens der EG-Eigentümerin ein Verschulden vorliegt und es ist zu prüfen, ob es in den Regelungen zum Sondernutzungsrecht eine Regelung gibt, dass nur Pflanzen verwendet werden dürfen, deren Wurzeln das Bauwerk nicht angreifen.
Wenn alles vorgenannte bejaht werden kann, wird die EG-Eigentümerin die Kosten tragen müssen. Je mehr "Nein", destso größer das Risiko (auch im Streitensfalle) dass die Gemeinschaft die Kosten tragen muss.
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