Ich besitze und bewohne eine Wohnung im EG eines 3-stöck. Wohnhauses.
Frage : Wer trägt die Folgekosten für die Überschwemmung
( m )einer Wohnung, verursacht durch verstopftes Abwasserrohr außerhalb meines Wohneigentums.Bei uns sind es die Abwasserrohre, die sich im Gemeinschaftseigentum befinden. Die Rohre gehen über( durch) die Decke der Tiefgarage durch den Boden der TG ins Erdreich. Verursacher können hier meistens nicht ausfindig gemacht werden.Eine regelmäßige Vorsorge ( Reinigung) findet nicht statt.Es gibt auch keinen Beschluss darüber.
Wer ist zur Verantwortug zu ziehen, wenn wegen verstpofter Abwasserrohre, die außerhalb meiner Wohnung liegen, das Schmutzwasser über Toilette, bzw.Wasserbecken, Küchenspüle, in meine Wohnung dringt und Schaden anrichtet.
-- Editiert jeanunia am 09.04.2012 10:09
-- Editiert jeanunia am 09.04.2012 10:10
-- Editiert jeanunia am 09.04.2012 10:11
Schaden durch verstopftes Abwasserrohr,wer zahlt ?
Ich denke, dass hier die WE-Gemeinschaft für aufkommen muss. Da das Gebäude versichert sein dürfte evtl. die Gebäudeversicherung.
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"Scientia potentia est.
Ich freue mich immer über Bewertungen."
Schäden am Gebäude übernimmt die wahrscheinliche vorhandene Leitungswasserschadensversicherung (evtl. bestandteil der Gebäudeversicherung). Hierin eingeschlossen fest mit dem Gebäude verbundene Sachen.
Schäden an Einrichtungsgegenständen übernimmt die hoffentlich abgeschlossenen Hausratversicherung. Wenn keine besteht, trägt diesen Schaden der Bewohner selbst.
Ein Beschluss über regelmäßige Kontrolle/Reinigung kann herbeigeführt werden, bietet aber keinen hundertprozentigen Schutz, selbst bei täglicher Kontrolle nicht.
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"lg.
R.M. "
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