Hallo,
ich bräuchte eine kurze Einschätzung, was man in meinem Fall tun sollte.
Vielleicht hat ja jemand eine Idee. Ich habe einige Fragen zu meinem Problem gesammelt und wäre dankbar für jede Einschätzung – jede Antwort hilft.
Vielen Dank im Voraus
IchLerne004
Problem:
Ich muss den Eigentümer vertreten und über ihm ist ein Mieter. Das Problem ist, dass Wasser aus porösen Blechen (Stahl/Aluminium) über mir auf meinen Balkon, das Geländer und die Fassade und Blumentöpfen tropft. Die Folge sind Verfärbungen/ Verschmutzung der Plexiglasscheiben, Balkonboden, Gartenmöbeln, Geländer und Fassade. Diesen Sommer war der Balkon nicht nutzbar z. B. Wäscheaufhängen, Essen im Freien, Entspannen. Man musste jedes Mal putzen (20-30 Minuten) wenn gegossen wurde (3-4x Woche).
Der Mieter über mir hat behauptet, dass alles von den Stockwerken über ihm käme, was ich bezweifle, da auch zwei Stockwerke über ihn gleichzeitig unbewohnt und es hat nicht geregnet, dennoch kam ca. 1 Liter in 45 Minuten in den Blumentopf. Ein weiterer Blumenkasten tropft bis Mitternacht. Die Situation hat sich in den vergangenen Jahren verschlechtert. Wie es geregnet hat, kamen 24 Liter in einen Blumentopf in 4 andere hingegen „nur" 4 Liter. Ich habe mehrfach mit dem Mieter gesprochen und dann die Verwaltung per E-Mail kontaktiert, mit den hier erwähnten Informationen, dass der Mieter zuerst nicht kooperativ war. Der Eigentümer hat zuvor über einigen Jahre das Gespräch mit ihm gesucht.
Nach einigen weiteren Gesprächen mit dem Mieter hat er dann endlich seine Vermieter angerufen, der dann sofort die Verwaltung kontaktiert hat. Als die Verwaltung seine Beschwerde gelesen hat, hat sie mir dann auch endlich nach 1 Monat meine E-Mail beantwortet mit dem Inhalt, dass Blumenkästen und Bleche kein Gemeinschaftseigentum sind und daher Angelegenheit der beteiligten Eigentümer/Bewohner und dass das Thema aus aktuellem Anlass für die ETV aufgenommen wurde? Der Verwalter wusste nicht, dass mittlerweile 24 Liter herunterkamen nur den anderen Teil. Und die Verschmutzung der Fassade sah man nur auf Bildern, die ich ihm geschickt habe.
Meine Fragen sind:
Wie lange darf eine Einschränkung des Balkons (z. B. durch Reparaturen) im Sommer andauern, und ab wann ist sofortiges Handeln der Verwaltung erforderlich?
Ist die Antwort der Verwaltung ausreichend, und ab wann muss der Verwalter vermitteln oder Reparaturen sofort beauftragen (ohne Wartezeit)?
Ab wann reicht es aus, ein Problem in der nächsten ETV zu besprechen, besonders wenn das Thema bereits vor 2 Jahren auf der Agenda stand?
Wie kann ich reagieren, wenn Schäden an der Fassade als 'nur kosmetisch und nicht dringend' abgetan werden, obwohl eine Reinigung notwendig ist?
Wann muss ein Mieter seinen Vermieter über Schäden informieren?
Welche Ausreden könnte die Verwaltung verwenden, um Verantwortung abzulehnen, und wie kann ich darauf entgegnen?
Schäden durch tropfende Bleche auf Balkon und Fassade
7. Oktober 2025
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Frage vom 7. Oktober 2025 | 16:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schäden durch tropfende Bleche auf Balkon und Fassade
#1
Antwort vom 7. Oktober 2025 | 17:33
Von
Status: Heiliger (20133 Beiträge, 7293x hilfreich)
Zitat :ab wann ist sofortiges Handeln der Verwaltung erforderlich?
... ich sage Mal aus dem Handgelenk: wenn es an die Substanz des Hauses geht.
Die Verwaltung sieht sich nach deinen eigenen Ausführungen überhaupt nicht in der Pflicht; bis zum Erweis des Gegenteils wäre es also eine Sache zwischen 2 Parteien.
Da du der Geschädigte bist, kannst du rechtlich gegen den Verursacher vorgehen. Ausgang offen.
#2
Antwort vom 7. Oktober 2025 | 18:27
Von
Status: Unbeschreiblich (39849 Beiträge, 6507x hilfreich)
Meine Antworten sind:Zitat :Meine Fragen sind:
zu 1: Je nachdem, wann und was die ETV beschließt. Dann noch je nachdem, was genau gemacht werden soll.
Ab jetzt hätte man für die Schritte Zeit bis zum nächsten Sommerbeginn, also ca 7-8 Monate.
zu 2: ja, ich halte die Antwort des Verwalters für ausreichend. Die ETV kann diskutieren. Es ist nach der Schilderung keine Notfallsituation zu erkennen, die unmittelbare/sofortige Handlung verlangt.
zu 3: Ab jetzt.
zu 4. Du kannst deine Ansicht in der ETV als Bevollmächtigter des Eigentümers vertreten.
zu 5: Möglichst zeitnah.
zu 6: völlig unbekannt, was dem Verwalter einfällt. Deshalb völlig offen, was du erwidern kannst.
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#3
Antwort vom 8. Oktober 2025 | 10:07
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke Euch beiden für die Antwort!
Zitat :... ich sage Mal aus dem Handgelenk: wenn es an die Substanz des Hauses geht.
Eine ergänzende Frage: Es kommt seit Jahren an den gleichen Stellen Wasser herunter. Früher wurde einfach was auf den Blumenkasten getan, sodass das Wasser „abgeleitet" wird und woanders hinspritzt. Mittlerweile ist das, wie beschrieben, nicht mehr möglich. Auf Korrosion deshalb zu prüfen, wäre doch auch eine legitime Anfrage in der ETV?
Zitat :Die Verwaltung sieht sich nach deinen eigenen Ausführungen überhaupt nicht in der Pflicht; bis zum Erweis des Gegenteils wäre es also eine Sache zwischen 2 Parteien.
Da du der Geschädigte bist, kannst du rechtlich gegen den Verursacher vorgehen. Ausgang offen.
Da warte ich doch lieber auf die ETV
-------------------------
Zitat :zu 2: ja, ich halte die Antwort des Verwalters für ausreichend. Die ETV kann diskutieren. Es ist nach der Schilderung keine Notfallsituation zu erkennen, die unmittelbare/sofortige Handlung verlangt.
Ich muss das alles noch lernen. Ich hoffe, du verzeihst mir bitte meine blöden Fragen
Was versteht man unter einer Notfallsituation genau? Sind es auch kleinere Schäden am Gemeinschaftseigentum oder nur solche, die wie oben erwähnt die Bausubstanz des Hauses betreffen und somit eine größere Tragweite haben? Kann das auch auf Sondereigentum angewendet werden?
Für mich wäre es schon ein Notfall, da man den Balkon den Sommer nicht nutzen kann. Wenn dann nur eingeschränkt, wenn nicht gegossen wird, was fast jeden Tag war. Schätze ich es falsch ein, weil es aus Sicht der Verwaltung im Interesse aller ist und sie es deswegen einfach auf die ETV gesetzt hat?
Ist es auch ok, dass die Beschwerde E-Mail ein Monat ignoriert wurde und nur aufgrund einer weiteren Beschwerde beantwortet wurde?
Zitat :zu 5: Möglichst zeitnah.
Wenn der Mieter sich seit Jahren nicht kooperativ zeigt, hat die Verwaltung auch eine vermittelnde Rolle?
Nochmals VIELEN DANK an Euch beide!
#4
Antwort vom 8. Oktober 2025 | 12:38
Von
Status: Unbeschreiblich (39849 Beiträge, 6507x hilfreich)
Ja, alles kann angefragt werden. Das ist legitim. Wenn es der Ober-Mieter ist, nützt Korrosionsprüfung nichts.Zitat :Auf Korrosion deshalb zu prüfen, wäre doch auch eine legitime Anfrage in der ETV?
Eine Notfallsituation erlaubt keinerlei Aufschub, keine Diskussion in der ETV, keine langwierige Kostendiskussionen und keinen WEG-Beschluss, sondern sofortiges Handeln.Zitat :Was versteht man unter einer Notfallsituation genau?
zB.
1. Wasserrohrbruch im OG. Bewohner unbekannt verurlaubt.
2. Brandgeruch aus Wohnung x im DG. Bewohner nicht erreichbar.
3. Razzia aus Gründen in Wohnung y im EG.
4. beschädigtes Balkongeländer in Wohnung z mit eindeutiger Absturzgefahr.
5. Hauseingangstür oder Wohnungseingangstür lässt sich weder von außen noch von innen öffnen.
Im Notfall ist Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum egal.
Allgemein:
-Kein Notfall , weils von oben mehr oder weniger tropft, aus welchen porösen Blechen auch immer. Weder für deine Blumen noch für den Balkonbodenbelag noch für Möbel, Geländer und Fassade.
-Es liegt auch kein Notfall vor, wenn man erst putzen muss, bevor man irgendwas auf dem Balkon machen will.
-Kein Notfall, wenn ein Bewohner darüber mehr oder weniger messbar seine Blumen im Balkonkasten gießt.
Nicht falsch.Zitat :Schätze ich es falsch ein, weil es aus Sicht der Verwaltung im Interesse aller ist und sie es deswegen einfach auf die ETV gesetzt hat?
Nicht die Verwaltung. In der ETV soll geklärt werden, wie es weitergeht.Zitat :Wenn der Mieter sich seit Jahren nicht kooperativ zeigt, hat die Verwaltung auch eine vermittelnde Rolle?
Meine Meinung??---> Der Ober-Mieter rächt sich für was auch immer.
-- Editiert von User am 8. Oktober 2025 12:39
#5
Antwort vom 8. Oktober 2025 | 16:46
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Eine Notfallsituation erlaubt keinerlei Aufschub, keine Diskussion in der ETV, keine langwierige Kostendiskussionen und keinen WEG-Beschluss, sondern sofortiges Handeln.
Danke für die ausführliche Erklärung.
Jetzt verstehe ich auch, warum ich nicht sofort eine E-Mail bekommen habe ... die ETV reicht ja aus.
Hätte mir nur bessere Kommunikation gewünscht.
---------
Gibt es irgendwo Muster für Beschlüsse?
Mein Ziel wäre so was: Innerhalb von 30 Tagen nach dem Beschluss wird entweder das Blech repariert oder ausgetauscht, oder die alten Blumenkästen werden durch neue Modelle ersetzt, die kein Blech mehr brauchen – entweder nur bei dem Mieter über mir oder, falls alle betroffen sind, im ganzen Haus.
Außerdem wird das Geländer auf Korrosion geprüft und, falls nötig, repariert. Anschließend erfolgt eine Reinigung der Fassade, wo es nötig ist.
#6
Antwort vom 9. Oktober 2025 | 11:07
Von
Status: Philosoph (13153 Beiträge, 4708x hilfreich)
Zitat :Problem:
Ich muss den Eigentümer vertreten
Warum müssen Sie eigentlich den Eigentümer vertreten?
Es ist nicht persönlich und wirklich nett gemeint, aber ganz ehrlich?
Jemanden der absolut nicht die leiseste Ahnung von WEG-Recht und allgemeinen rechtlichen Dingen hat (soll ebenfalls kein Vorwurf sein), dem ist im eigenen Sinne und im Sinne des zu vertretenden Eigentümers nur anzuraten, die "Vertretung" dankend aber bestimmt abzulehnen und dem Eigentümer dazu zu raten, eine mit den rechtlichen Aspekten vertraute Person zu beauftragen.
Denn die absolute Ahnungslosigkeit kann ein großes Problem werden.
-- Editiert von User am 9. Oktober 2025 11:08
#7
Antwort vom 9. Oktober 2025 | 14:40
Von
Status: Unbeschreiblich (39849 Beiträge, 6507x hilfreich)
Wenn du solche Vertretungsbefugnisse hast, die auch die ETV und dort deine Teilnahme/Stimmrechte betreffen, kannst du zur Vorbereitung der ETV deine TOP (Tagesordnungspunkte) einbringen.Zitat :Mein Ziel wäre so was:
In der nächsten ETV würde über alle vorliegenden TOP diskutiert und abgestimmt, und dann vielleicht zu diversen TOP von diversen Eigentümern auch Beschlüsse gefasst.
Dein Ziel und Kommunikationswünsche sind reine Träumerei.
Vielleicht mal nachlesen?
https://www.drklein.de/eigentuemerversammlung.html
#8
Antwort vom 11. Oktober 2025 | 09:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Jemanden der absolut nicht die leiseste Ahnung von WEG-Recht und allgemeinen rechtlichen Dingen hat (soll ebenfalls kein Vorwurf sein), dem ist im eigenen Sinne und im Sinne des zu vertretenden Eigentümers nur anzuraten, die "Vertretung" dankend aber bestimmt abzulehnen und dem Eigentümer dazu zu raten, eine mit den rechtlichen Aspekten vertraute Person zu beauftragen.
Ich verstehe die Aussage und nehme sie nicht persönlich.
Die Begründung schreibe ich nur nicht in ein anonymes Forum. Bitte um Verständnis. Ansonsten per PM.
Bei allen anderen Punkten sind es Abstimmungen, ob man dafür ist oder dagegen und habe das alles im Voraus abgesprochen und halte mich auch an die Wünsche des Eigentümers.
Zitat :Wenn du solche Vertretungsbefugnisse hast, die auch die ETV und dort deine Teilnahme/Stimmrechte betreffen, kannst du zur Vorbereitung der ETV deine TOP (Tagesordnungspunkte) einbringen.
In der nächsten ETV würde über alle vorliegenden TOP diskutiert und abgestimmt, und dann vielleicht zu diversen TOP von diversen Eigentümern auch Beschlüsse gefasst.
Dein Ziel und Kommunikationswünsche sind reine Träumerei.
Nachdem das Thema mit den Blumenkästen auf der ETV Themenliste steht, weil viele daran interessiert sind dieses Problem zu lösen, so meine Informationen, bringe ich einfach meine Ideen mit ein. Schauen wir, was passiert. Denke nur auch, dass fast keiner weiß, wie nass es bei mir ist :-D
Wenn man sich auf nicht einigen kann, dann versuche ich den Eigentümer des Obermieters im Gespräch zu bitten, dass er es reparieren lässt bzw. sage ihm das unabhängig davon sowieso, falls es irgendwie geht. Er muss ja auch im Bilde sein.
Vielleicht bringt das ja was.
Zitat :Vielleicht mal nachlesen?
https://www.drklein.de/eigentuemerversammlung.html
Danke Dir für den Link. Wurde gelesen.
#9
Antwort vom 11. Oktober 2025 | 12:06
Von
Status: Unbeschreiblich (39849 Beiträge, 6507x hilfreich)
1. Es gibt *Bilder* bzw. Fotos, die auch schon der Verwalter hat.Zitat :Schauen wir, was passiert. Denke nur auch, dass fast keiner weiß, wie nass es bei mir ist
2. Es hilft evtl. das Angebot, dass die Eigentümerschaft doch gern deinen beschädigten Balkon in Augenschein nehmen kann.
Der wird wissen, dass er nicht selbst irgendwas am Gemeinschaftseigentum (poröse Bleche) reparieren (lassen) kann.Zitat :dann versuche ich den Eigentümer des Obermieters im Gespräch zu bitten, dass er es reparieren lässt
Evtl. tun es schon neue Blumenkästen? Das würde den Ober-Mieter evtl. trotzdem nicht hindern, weiterhin zu plätschern.
Es scheint wohl eher ein nachbarrechtliches Problem als ein metalltechnisches zu sein.
#10
Antwort vom 11. Oktober 2025 | 12:34
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :2. Es hilft evtl. das Angebot, dass die Eigentümerschaft doch gern deinen beschädigten Balkon in Augenschein nehmen kann.
Gute Idee!
Zitat :Der wird wissen, dass er nicht selbst irgendwas am Gemeinschaftseigentum (poröse Bleche) reparieren (lassen) kann.
Laut Verwaltung ist das Sondereigentum.
Zitat :Evtl. tun es schon neue Blumenkästen? Das würde den Ober-Mieter evtl. trotzdem nicht hindern, weiterhin zu plätschern.
Solange die Wasserspeicher haben, wäre ich schon zufrieden. Würde garantiert viel helfen
Zitat :Es scheint wohl eher ein nachbarrechtliches Problem als ein metalltechnisches zu sein
Beides. Die Bleche und Blumenkästen sind schon älter als 40 Jahre. Da geht mal was kaputt und der Ober-Mieter schiebt die Schuld immer auf andere.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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