Schlüssel fehlt bei Wohnungsübergabe

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hibernate
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 9x hilfreich)
Schlüssel fehlt bei Wohnungsübergabe

Hallo,

ich habe mir eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus gekauft, und bei der Schlüsselübergabe musste ich feststellen, dass ein Haustürschlüssel (der auch für die Wohnung passt) fehlt. Der Vormieter hatte den angeblich verschlampt.

Ich habe die Hausverwaltung informiert, dass ein Haustür- und Wohnungsschlüssel abhanden gekommen ist. Der Hausverwalter sieht das auch sehr kritisch, denn es können sich nun fremde Personen Zugang zu meiner Wohnung beschaffen, und ich könnte das vermutlich nicht mal zur Anzeige bringen, da es keine Einbruchspuren gäbe. Die fremden Personen könnten auch im Haus etwas beschädigen. Es ist ein durchaus ernst zu nehmendes Sicherheitsrisiko.

Die Hausverwaltung hat mir vorgeschlagen, man könnte den Zylinder tauschen. Dann wäre das Sicherheitsrisiko behoben. Die Kosten müsste eigentlich der Verursacher tragen, also der letzte Vermieter.

Nun hätte ich zwei Fragen:

1. Ist der Vorbesitzer denn verpflichtet, für den fehlenden Haustürschlüssel aufzukommen?

2. Kann ich den Haustür- und Wohnungsschlüssel für ein Mehrparteienhaus über einen Schlüsseldienst nachmachen lassen? Theoretisch könnte es ja auch sein, dass sich einer der Vormieter ein paar Schlüssel hat nachmachen lassen. Ich weiß, das klingt etwas paranoid, aber wenn es einfach möglich wäre, den Haustürschlüssel eines Mehrparteienhauses nachzumachen, dann wäre es theoretisch auch ein großes Sicherheitsrisiko, wenn der Mieter alle Schlüssel zurückgibt, denn er hätte dann ja noch den nachgemachten Schlüssel in der Hinterhand. Von daher müsste man den Zylinder nach jedem Mieterwechsel tauschen, wenn man auf Nummer Sicher gehen möchte. Deshalb meine Frage, ob man Haustür- und Wohnungsschlüssel für ein Mehrparteienhaus so ohne weiteres über einen Schlüsseldienst nachmachen lassen kann.




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 923x hilfreich)

Zitat (von Hibernate):
Die Hausverwaltung hat mir vorgeschlagen, man könnte den Zylinder tauschen. Dann wäre das Sicherheitsrisiko behoben.

Das würde auf jeden Fall Deine Wohnungstür besser absichern als sie jetzt, da ein Schlüssel dafür irgendwo ist, gesichert ist. Ob man unbedingt davon ausgehen muss der Person A, welche den Schlüssel in B findet weiß das dieser zur Wohnung C im Haus D gehört lass ich ein mal offen, da hier auch keine Angaben gemacht wurden wie und wo der Schlüssel verschwunden ist (wenn der sich z.B. in einer Handtasche befand, zusammen mit Ausweis u.a., welche gestohlen wurde ...... - dann sieht das schon anders aus).



Zitat (von Hibernate):
Der Vormieter hatte den angeblich verschlampt...................
Die Kosten müsste eigentlich der Verursacher tragen, also der letzte Vermieter.

Wieso? Ich denke der VORMIETER hat den Schlüssel verschlampt? Wieso also soll der Vorbesitzer, d.h. VORVERMIETER, die Kosten tragen?
Gibt es eigentlich einen Nachweis darüber das dies der erste uns einzige verlorene Schlüssel ist? Gerade bei älteren Anlagen kann man i.d.R. nicht mehr nachvollziehen wer wann viele Schlüssel angefordert, verloren und nachgeordert hat.
Daher ist es eigentlich fast immer die sicherste Variante sich ein eigenes Türschloss einzubauen. Hierfür von jemand anderem die Kosten einzufordern ........


Zitat (von Hibernate):
1. Ist der Vorbesitzer denn verpflichtet, für den fehlenden Haustürschlüssel aufzukommen?

Das kommt auf die Situation, vor allem aber auf die vertragliche Vereinbarung an.
Und nochmal die Frage: Warum soll der VORBESITZER für etwas aufkommen das der VORMIETER ......
Wem hätte der Vormieter die Schlüssel denn übergeben müssen?
Bist Du das hat der Vorbesitzer damit nichts zu tun.
Hat der VORMIETER die Wohnung jedoch an den Vorbesitzer zurück gegeben so schuldet dieser dir die vertraglich festgelegte Anzahl an Schlüsseln.
Wenn er das nicht kann und, so man wegen den paar Kröten streiten will, evtl. auch einen Schließzylinder (gute von ABUS kosten ca. 50.- EUR +/-).



Zitat (von Hibernate):
2. Kann ich den Haustür- und Wohnungsschlüssel für ein Mehrparteienhaus über einen Schlüsseldienst nachmachen lassen?

EIGENTLICH NICHT - ABER ...................................

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130568 Beiträge, 41545x hilfreich)

Zitat (von Hibernate):
Deshalb meine Frage, ob man Haustür- und Wohnungsschlüssel für ein Mehrparteienhaus so ohne weiteres über einen Schlüsseldienst nachmachen lassen kann.

Klar.
Und ganz Geschickte benötigen dafür nicht mal einen Schlüsseldienst...


Deshalb kann man - selbst wenn alle Schlüssel da sind - nur raten: Zylinder tauschen und das alte Schloss beim Auszug wieder einbauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hibernate
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Insgesamt gibt es für jede Wohnung drei Schlüssel. Für die besagte Wohnung habe ich zwei Schlüssel. Deshalb gehe ich davon aus, dass nur einer fehlt.

Der Vorbesitzer hatte die Wohnung vermietet. Der Mieter hat den dritten Schlüssel nicht abgegeben und ist jetzt über alle Berge (der Mieter, nicht der Vorbesitzer).
Danach hat der Vorbesitzer die Wohnung an mich verkauft.

Deshalb gehe ich davon aus, dass der Vorbesitzer dafür verantwortlich wäre, für den fehlenden Schlüssel aufzukommen, denn es war ja SEIN Mieter, der den Schlüssel verschlampt hat, nicht mein Mieter.

So einfach geht das übrigens nicht mit dem Zylinder tauschen, denn die Haustüre und die Wohnungstüre werden mit dem gleichen Schlüssel aufgesperrt. Wenn ich den Zylinder tausche, dann geht das nur über die Hausverwaltung. Ich kann nicht irgendeinen beliebigen Zylinder einbauen, d.h. das könnte ich schon, dann hätte ich aber zwei Schlüssel: Einen für die Haustüre und einen für die Wohnungstüre.
Ob ich das darf, ist wieder eine andere Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130568 Beiträge, 41545x hilfreich)

Zitat (von Hibernate):
Deshalb gehe ich davon aus, dass nur einer fehlt.

Ich gehe immer davon aus "wie viele könnten nachgemacht sein".



Zitat (von Hibernate):
Ob ich das darf, ist wieder eine andere Frage.

Ja, darfst Du.
Dein Mieter darf das Schloss übrigens auch tauschen.



Zitat (von Hibernate):
Danach hat der Vorbesitzer die Wohnung an mich verkauft.

Und wie viel Schlüssel genau stehen im notariell vereinbarten Vertrag?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hibernate
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 9x hilfreich)

Im Notar-Vertrag werden die Schlüssel überhaupt nicht erwähnt. Dass eine Menge Schlüssel fehlen, habe ich erst bei der Schlüssel-Übergabe gemerkt. Vorher wurde das nie erwähnt, dass da was fehlt. Ich wurde erst ganz am Schluss vor vollendete Tatsachen gestellt. Es fehlen auch zwei Garagenschlüssel, ein Kellerschlüssel, ein Briefkastenschlüssel, und von den Schlüsseln, um den Wasserzulauf für die Waschmaschine aufzudrehen, habe ich überhaupt keinen bekommen. Angeblich haben alles die Vormieter verschlampt, und ich darf jetzt selber zusehen, wo ich Ersatz herbekomme.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130568 Beiträge, 41545x hilfreich)

Zitat (von Hibernate):
Im Notar-Vertrag werden die Schlüssel überhaupt nicht erwähnt.

Dann wird man es schwer haben da überhaupt was an Schadenersatz durchzusetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1251x hilfreich)

Gerade bei Schließanlagen bekommt man aber in der Regel gut Ersatz - also ein Schloß, das gleichschliessend mit der Haustür ist, in der Wohnung aber nicht. Du hast dann weiterhin EINEN Schlüssel. Die sind nicht ganz günstig, aber irgendwas ist ja immer.

Und auch ein gutes Beispiel, warum eine Schlüsselversicherung (z.B. bei der Haftpflicht) eine gute Idee ist. Ein verlorener Schlüssel für die Arbeitsstelle oder ein großes Mehrfamilienhaus kann schon mal Kosten von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hibernate
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die Info. Fragt sich nur, ob die Hausratversicherung dann zahlen würde bzw. ob sie mir danach nicht gleich den Vertrag kündigt, nachdem sie den Schaden beglichen hat. Sowas hört man ja des öfteren.

Wir werden im Jahr 2020 eine komplett neue Haustüre bekommen. Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich könnte mir vorstellen, dass wir dann ohnehin alle neue Schlüssel bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von Hibernate):
und ich darf jetzt selber zusehen, wo ich Ersatz herbekomme.


Richtig geschlussfolgert; jetzt ist es Dein Problem, dass sich aber mehr oder weniger kostengünstig lösen lässt.

Das Schloss der Wohnungseingangstür würde ich allerdings sofort wechseln, selbst wenn ich dafür zukünftig einen Schlüssel mehr am Bund habe. Allein schon wegen der Versicherung.

Berry

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