Schlüssel für Gemeinschaftsräume

8. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Wellensprung
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüssel für Gemeinschaftsräume

Wer weiß wie es sich mit den Schlüssel für alle Gemeinschaftsräume verhält?
Bei uns hat der Hausmeister kürzlich sämtliche Türen zu den Gemeinschaftsräumen in unserem Haus abgesperrt. Diese Türen gehören NICHT zu einer Schließanlage. Angeblich waren ursprünglich alle ET auch Besitzer dieser Schlüssel. Da im Laufe der Jahre sich die jeweiligen Wohnungsbesittzer mehrfach änderten und all die Jahre niemals abgesperrt war, ist dieser Umstand niemandem auffallen. Zudem sind die Eigentümer der Wohnungen selten da und im Notfall wäre keine Möglichkeit in die Gemeinschaftsräume zu kommen.
Ich selbst habe beim Kauf der Wohnung gar nicht gewußt, dass ich Anspruch auf einen entsprechenden Schlüssel habe.
Nun habe ich die Verwaltung gebeten, mir die Schlüssel nachmachen zu lassen. Dazu sind sie aber nicht in der Lage, da sie gar keine Schlüssel besitzen.

Einzig der Hausmeister hat einen entsprechenden Schlüssel.
Muss die Verwaltung derartige Schlüssel aufbewahren? Es könnte der Hausmeister auch den Schlüssel verlieren oder länger verreist sein und dann? Müssen die ET sich dann gedulden, bis sie wieder an ihr Eigentum gelangen können?
Ist es ein Versäumnis der Verwaltung?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Student
(2023 Beiträge, 1551x hilfreich)

Fordere doch die HV auf, sich vom Hausmeister Kopien der Schlüssel zu besorgen.

Stelle an die nächste Eigentümer-Versammlung den Antrag, entweder die Schlösser der Gemeinschaftsräume auszubauen, oder aber jedem Eigentümer einen Schlüssel zu übergeben!

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)

Die Hausverwaltung muß jedenfalls im Besitz von Schlüsseln aller Gemeinschaftsräume sein.

Darüber hinaus der Hausmeister, wenn er in Gemeinschaftsräumen zu tun hat.

Praktisch wäre auch, wenn dem Sondereingentümer, der in Gemeinschaftsraumäumen private Ausstattung/Installation hat,
einen Schlüssel zur Verfügung gestellt wird für jederzeitigem Zugang zu seinen Sachen. Es sei denn, der Hausmeister oder der
Hausverwalter jederzeit abrufbereit ist, der ihm den Zugang gewährleistet.

Beiratmitglieder sind dagegen kein Vertrauenperson für diesen Zweck.

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