Schlüssel zum Eingang Nebenhaus

14. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 3x hilfreich)
Schlüssel zum Eingang Nebenhaus

Bin seit 3 Monaten Vorsitzender vom Beirat einer WEG mit 2 Häuser. Ich wohne im Haus 12 und möchte einen Schlüssel für die Eingangstüre im Haus 14. Beide Häuser bilden eine WEG. War mit der Hausverwaltung nach 3 Jahren zum erstenmal im Haus 14 und da sind Schäden die ich nie gesehen habe. 30 defekte Glasbausteine - Außenwand von 2 Meter feucht usw.., Haben wir das Recht auf einen eigenen Schlüssel als Beirat. Wir haften als Eigentümer für beide Häuser. Die Hausverwaltung reagiert nicht auf unserem Wunsch nach einem Schlüssel. Wir möchten Fotos und Schäden festhalten und andere Eigentümer informieren. Da viele auf der Eigentümerversammlung nicht anwesend sind.
Danke im Voraus




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 923x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Ich wohne im Haus 12 und möchte einen Schlüssel für die Eingangstüre im Haus 14. Beide Häuser bilden eine WEG.

Dann stelle zur nächsten Versammlung den Antrag der Beirat möge einen Schlüssel erhalten (auch ohne Schlüssel hilft oft einfach dort zu klingeln).

Zitat (von berndf123):
War mit der Hausverwaltung nach 3 Jahren zum erstenmal im Haus 14 und da sind Schäden die ich nie gesehen habe.

Na und, dass ist kein Grund für einen Schlüssel zu einem Haus in dem Du NICHT wohnst.

Zitat (von berndf123):
Haben wir das Recht auf einen eigenen Schlüssel als Beirat.

Klare Antwort: N E I N.

Zitat (von berndf123):
Die Hausverwaltung reagiert nicht auf unserem Wunsch nach einem Schlüssel.

Da ihr kein Recht auf einen Schlüssel habt gibt es seitens der HV auch keinen Grund zu reagieren.

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#2
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 3x hilfreich)

Wir haften als Eigentümer für beide Häuser . Es geht darum , daß wir sehr oft von der Hausverwaltung die Schäden und Kosten für Reparaturen bei der Eigentümerversammlung erst dann erfahren.

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#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 923x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Wir haften als Eigentümer für beide Häuser .

Dennoch habt ihr kein ANRECHT auf einen Schlüssel.
Mit der gleichen Argumentation könne man auch ein Anrecht auf den Schlüssel der Wohnung x beanspruchen, denn man "haftet" ja auch für die dort verbauten Fenster, die Abdichtung unter den dort verlegen Fließen auf dem Balkon, ................... .

Im übrigen "haftet" ihr für nichts sondern ihr habt (so wie auch alle anderen) die Kosten gem. § 16 Abs. 2 WEG zu zahlen.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3020x hilfreich)

eine vernünftige Verwaltung arbeitet mit einem vernünftigen Beirat Hand in Hand.

Man tauscht sich aus, bespricht sich über Planungen und so weiter.

Das ihr erst bei der Versammlung informiert werdet, spricht Bände über euer Verhältnis.

Daran solltet ihr arbeiten und ggf. einen Beschluss fassen, dass die Verwaltung euch bei Aufträgen über x Euro mit ins Boot holen muss.

Allerdings bedeuet Beirat auch nicht Blockwart. Als Beirat musst Du nicht auf Inspektionstour gehen.
Man könnte den Eindruck haben, dass Du die Rolle des Beirates etwas weit gefasst siehst.

Gibt es bei euch keinen Aufgabenkatalog für den Beirat?

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#5
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Häuser sind von 1970 und Schäden sind vorprogrammiert. Wir versuchen möglich im Vorfeld Schäden aufzudecken und mit der Hausverwaltung zu bereden. Die Möglichkeit zu klingeln im Nachbarhaus besteht leider kaum, da wir fast keinen Kontakt zu den Mietern haben und dort auch kein Eigentümer wohnt. Oft bekommen wir bei der Eigentümerversammlungen Anträge vorgelegt, die kein Eigentümer selber gesehen hat. Es geht nur darum Kosten einzusparen wenn auch den Eigentümer objektiv vom Beirat eine Stellungsnahme möglich ist. Ohne Schlüssel komme ich nicht dazu mit dem anderen Beirat die Schäden auch Fotografisch festzuhalten und den anderen Eigentümer per Email zu senden.

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#6
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 608x hilfreich)

Habt ihr der Verwaltung schon mal vorgeschlagen, eine gemeinsame Begehung der gesamten Anlage zu machen?
Falls die Verwaltung diesen Wunsch ablehnt, dann stellt für die nächste Eigentümerversammlung den Antrag, das die Verwaltung 2-mal jährlich gemeinsam mit dem Beirat eine Begehung der gesamten Anlage machen soll.

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#7
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 923x hilfreich)

Zitat (von gaga92):
Habt ihr der Verwaltung schon mal vorgeschlagen, eine gemeinsame Begehung der gesamten Anlage zu machen?
Falls die Verwaltung diesen Wunsch ablehnt, dann stellt für die nächste Eigentümerversammlung den Antrag, das die Verwaltung 2-mal jährlich gemeinsam mit dem Beirat eine Begehung der gesamten Anlage machen soll.

Dann müsst Ihr nur im selben Atemzug noch mit der Verwaltung vereinbaren was ihr dafür an die Verwaltung zahlt. Denn einfach mehr Leistung als vertraglich vereinbart per Beschluss zu fordern funktioniert nicht ohne dafür auch zu zahlen.

Aber grundsätzlich zurück zur Ausgangsfrage (die vielleicht inzwischen schon anwaltlich beantwortet ist?)
Du hast auch als Beirat keinen ANSPRUCH darauf den Schlüssel zu Haus 14 zu erhalten, ebenso wie Du kein Anrecht hast dort "nach dem rechten zu sehen". Es ist rechtlich auch völlig gleichgültig ob dort nur Mieter wohnen die dir die Tür nicht öffnen, was ich mir, wenn man freundlich fragt und den Wunsch nach Einlass vernünftig begründet, kaum vorstellen kann.

Deshalb nochmals der Vorschlag den Wunsch nach einem Schlüssel auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung setzen zu lassen.

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