Schlüsselabgabe für Ex-Freundin

22. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.02.2010 23:13:59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüsselabgabe für Ex-Freundin

Hallo.

Vor anderthalb Jahren begann ich mit meiner damaligen Freundin ein Haus zu bauen. Vor 4 Wo haben wir uns getrennt.
Ich bin im Grundbuch zur Hälfte eingetragen.
Während der Zeit des Baus wohnten wir in meiner Wohnung.Sie besitzt dafür auch noch einen Schlüssel.Sie steht im Mietvertrag nicht drin. Ich besitze auch noch einen Schlüssel zum Haus, da ich noch im Grundbuch stehe und Mitbesitzer dieses Hauses bin.Ich gebe Ihr erst den Schlüssel, sobald ich nicht mehr in dem Kreditvertrag und dem Grundbuch stehe. Sie will das Haus komplett auf sich übernehmen und wohnt auch schon drin. Sie will wir meinen Schlüssel nur im Austausch gegen Ihren geben. Kann Sie das Aufgrund dessen das nur noch Ihre Sachen im Haus sind verlangen? Ich möchte nicht, falls es zu keiner Übernahme des Hauses zu Ihren Gunsten kommt, das ich nichts mehr habe als den Grundbucheintrag. Oder?

Danke im vorraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Mehr Sicherheit als einen Grundbucheintrag kannst Du kaum haben.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Und das Schloss an deiner Wohnung kann man für 30-40 EUR austauschen, somit ist es uninteressant ob die Freundin den Schlüssel noch hat.
Sollte man auch machen, denn einen Nachschlüssel zu produzieren dauert nur 5 Minuten ...


Ob du den Schlüssel ihr gibst oder nicht ist daher irrelevant, denn auch sie kann das Schloss austsauschen.


Hauptsache du stehst im Grundbuch drin, mehr Sicherheit gibts nicht.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Du kannst übrigens genauso in das Haus einziehen, wie die andere Eigentümerin.
Die Bank wird euch nicht so einfach aus dem Kreditvertrag ziehen lassen, wenn das Einkommen deiner Ex nicht ausreicht.
Aus dem Grundbuch kämest du nur, durch Notarbesuch, allerdings sollte dann vorab das mit der Bank geklärt sein, denn du bleibst dort weiterhin der Schuldiger.
Am sinnvollsten ist wirklich, wenn du und deine Freundin euch hinsetzt, eventuell mit einem unbeteiligtem Dritten, und gemeinsam beschließt, wie ihr finanziell am saubersten aus dieser Sache herauskommt.
Bockig werden und sie nicht mehr in die kurz zuvor gemeinsam bewohnte Mietwohnung zu lassen, trägt nicht zum Frieden bei.
Mit WEG = Wohnungseigentum hat eure Konstellation übrigens nichts zu tun. Dort sind Gemeinschaften bestehend aus mehreren Wohnungen gemeint und nicht mehrere Eigentümer an einem Haus.

-- Editiert am 23.11.2009 13:00

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#4
 Von 
guest-12310.02.2010 23:13:59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Danke für die Antworten.
Das Schloß in meiner Wohnung kann ich nicht austauschen, da es zu einer Schließanlage gehört.Besser gesagt der Schlüssel. 19 Stockwerk Hochhaus.:(
Wie wir am besten aus der Sache rauskommen, mit Kreditvertrag ist momentan in Arbeit. Man weiß aber noch nicht, ob sie es allein übernehmen kann. Solange das nicht gklärt ist, würde ich gerne den Schlüssel behalten.Wenn ich aus dem Kreditvertrag raus bin, kann Sie den Schlüssel gerne haben.
Wir werden sehen...

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

@Thomas:
1. Solange Du mit zwei Schlüsseln füe Haus- und Wohnungstür leben kannst, kannst Du auch das Schloss zur Wohnung austauschen und das ausgebaute bis zu einem eventuellen Auszug aufhebst. Was stört es Dich, wenn Deine Ex in Haus kommt.

2. Wenn Du kein elementares Interesse hast des gemeinsame Haus betreten zu müssen, kannst Du beruhigt den Hausschlüssel Deiner Ex geben. Solange Du im Grundbuch stehst, kann Deine Ex mit dem Haus nix machen, ohne dass Du Kenntnis davon erlangst. Also ganz entspannt zurücklehnen, und versuchen, alle anderen Dinge vernünftig zu regeln. Was nützt Dir schon, wenn Du noch nen Schlüssel hast, Deine Ex kann genauso das Schloss austauschen wie Du. Was nützt es Dir, Dich wegen ein paar lumpiger Schlüssel zu streiten, da wird noch ganz anderes kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Der Schlüssel biete dir eine Sicherheit von 0,0. Insofern würde ich den zurückgeben um die Verhandlungen nicht zu strapazieren.

Das Wohnungsschloss kann man austauschen, man hat denn halt nur 2 Schlüssel.
Für den Auszug das alte Schloss aufheben zum einbauen.




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