Hallo,
darf die WEG per Mehrheitsbeschluss eine Schneefräse auf Kosten der Allgemeinheit anschaffen? Oder muss ein einstimmiger Beschluss vorliegen ? Was ist, wenn die Fraese bereits ohne Beschluss angeschafft worden ist?
Ich muss vielleicht dazu sagen, dass in naher Zukunft wichtige Reparaturen am Haus durchgeführt werden müssen, welche eigentlich aus der angelegten Rücklage gezahlt werden sollten und die Anschaffung einer Fraese in unserem Gebiet absoluter Luxus ist und nicht wirklich noetig. Desweiteren gibt es auch keinen geeigneten Abstellplatz für das Gerät.
Für Infos wäre ich sehr dankbar.
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Schneefraese per Mehrheitsbeschluss
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Hallo,
ganz einfache Antwort, die WEG darf mit einfacher Mehrheit den Beschluss fassen! Ohne Beschluss kommt´s drauf an was der Verwaltervertrag beinhaltet, z.B. wie Hoch der Betrag ist über den der Verwalter ohne Beschluss verfügen kann. Ob es ein Luxus ist kann ich nicht beurteilen, aber bei den Wetterverhältnissen heutzutage muß man mit allem rechnen, meiner Ansicht nach kein Luxus.
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Schneefräsen kosten 500 - 2000 Euro, wenn dadurch die Rücklage so geschrumpft wird, das wichtige Reparaturen unmöglich werden, dann sollten die Einzahlungen in die Rücklage deutlich angehoben werden.
Alternativ könnte man ja auch den Schneeräumdienst an eine Firma vergeben, das kostet langfristig aber mehr.
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Ersteinmal vielen Dank für die schnellen Antworten !
Eins ist für mich noch nicht ganz klar, und zwar was man mit einem Mehrheitsbeschluss anschaffen kann und auch darf ?
Wie schon benannt die Schneefräse, die ist meiner Ansicht nach reiner Luxus. (Desweiteren ist kein Unterstellort vorhanden )
Da könnte man ja auch goldene Drückergarnituren für die Haustür beschliessen.
Wo sind hier die Grenzen ???
Und dann noch eine Fragen, wie schaut es aus wenn der Beirat ohne Beschluss den Kauf bereits getätigt hat, und nun nachträglich ein Beschluss fordert ?
Vielen Dank im voraus für die Antworten
Loswochos
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Wenn die Mehrheit den goldenen Türdrücker haben will, dann wird er angeschafft. Und wenn die Mehrheit anstelle einer Schneefräse einen Besen für ausreichend hält, dann wird ein Besen gekauft. Es gibt keine Vorschriften, was man mit Mehrheitsbeschluß anschaffen darf und was nicht.
Falls der Beirat ohne Beschluß eine Fräse gekauft hat, und die Mehrheit stimmt anschließend gegen die Fräse, dann gehört die Fräse dem Beirat, und er muß eventuell gezahltes Geld aus der Rücklage zurückzahlen. Allerdings darf dann auch nur der Beirat die Fräse benutzen, egal wie hoch der Schnee liegt...
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