Hallo,
kurze Frage. Räum- und Streuverordnung der Gemeinde durchgelesen, alles klar. Mein Fall ist darin aber nicht abgebildet. Es geht auch eher um Grundstücksrecht. Wenn nun mehrere Grundstücke hintereinander liegen, dann sind alle gemeinschaftlich verpflichtet einen vorhandenen Gehweg vor dem Ersten Grundstück zu räumen. Also hier sind öffentliche Flächen angesprochen.
Davon abgesehen das an der Einfahrt des Ersten Grundstückes kein Gehweg vorhanden ist (auf gegenüberliegender Seite jedoch) geht es mir nun lediglich um die Räumpflicht des an die Strasse grenzenden Grundstücks. Klar ist hier der Eigentümer in der Pflicht.
Ich liege in der Mitte und hinter mir ist noch ein Grundstück. Ich räume immer alles sauber auf meinem Grundstück, der Eigentümer des Ersten Grundstückes jedoch räumt so gut wie nie. Es ist ein Wegerecht eingetragen für mich, damit ich über sein Grundstück (Hof) auf die Strasse raus kommen kann. Meine Frage ist, ob ich auch verpflichtet bin - aufgrund meines Wegerechtes - auf dessen Grundstück zu räumen, bzw. wenn dann gemeinschaftlich. Aber ich meine das nur er in der Pflicht steht ...
Liege ich Richtig?