Schornsteinfeger-Kosten WEG

23. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.03.2021 16:17:36
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schornsteinfeger-Kosten WEG

Hallo zusammen,

Das Haus befindet sich auf einer Bergschräge, ist in drei Etagen geteilt (UG, EG, DG) und hat drei Schornsteine.
1. Edelstahlrohr geht vom EG an der Fassade nach oben und wird nur vom EG für den Ofen benutzt.
2. Schornstein mit ein eingezogenen Edelstahlrohr, geht vom UG übers Dach und wird für die Heizanlage und Warmwasseraufbereitung benutzt, davon hat aber nur das EG und das DG ein Nutzen. Das UG muss sein Wasser und die Heizung durch Strom aufbereiten.
3. Schornstein (aus Stein) geht vom UG übers Dach und wir vom UG und EG genutzt.

Meine Frage dazu ist,
Wie sind die Wartungskosten zu teilen?

Ist es Rechtens zu sagen, dass jeder Eigentümer die Kosten im Verhältnis zu tragen hat, wie die Nutzung des einzelnen Schornstein anfallen?

Meine Frage ruht daher, da ich für meine Nachbarschaft die Wartungskosten Mittrage, wobei ich nicht mal annähernd diese Schornsteine Nutzen kann (auch wenn ich das wollte).


Mit freundlichen Grüßen

Frank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7206 Beiträge, 1514x hilfreich)

Für mich gehört das zu den Allgemeinkosten die umgelegt werden. So wie der Strom im Treppenhaus. Wenn Du immer im Dunkeln gehst - ok. Dennoch sind das Kosten, die man mitträgt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von Streuner510):
Meine Frage dazu ist,
Wie sind die Wartungskosten zu teilen?


Grundsätzlich handelt es sich um Gemeinschaftseigentum und ist daher grundsätzlich (nach dem WEG-Gesetz) nach Miteigentumsanteilen auf alle Miteigentümer zu verteilen.

Zitat:
Ist es Rechtens zu sagen, dass jeder Eigentümer die Kosten im Verhältnis zu tragen hat, wie die Nutzung des einzelnen Schornstein anfallen?
Einfach so grundsätzlich erst einmal nicht.
Es kann jedoch etwas anderes vereinbart sein (siehe Teilungserklärung) oder eine andere Kostenaufteilung beschlossen worden sein (siehe Beschlusssammlung)

Zitat:
Meine Frage ruht daher, da ich für meine Nachbarschaft die Wartungskosten Mittrage, wobei ich nicht mal annähernd diese Schornsteine Nutzen kann (auch wenn ich das wollte).
Wenn bisher eine andere Kostenaufteilung weder vereinbart noch beschlossen wurde, kann man dies als Tagesordnungspunkt für die nächste ETV vorschlagen. § 16 Abs. 2 WEG

Aber Vorsicht! Der Paragraph gilt grundsätzlich für alle Kosten. Das kann schnell zum Boomerang werden, wenn bei anderen Positionen festgestellt werden würde, dass nur Du alleiniger Nutznießer bist und die anderen plötzlich beschließen, dass Du diese Kosten dann alleine tragen musst.

Zitat:
1. Edelstahlrohr geht vom EG an der Fassade nach oben und wird nur vom EG für den Ofen benutzt.
Das klingt nach einem nachträglichen Einbau. Dieser wurde doch sicher beschlossen und genehmigt. Enthält dieser Beschluss denn keine Regelung zur Kostentragung?

Zitat (von Streuner510):
2. Schornstein mit ein eingezogenen Edelstahlrohr, geht vom UG übers Dach und wird für die Heizanlage und Warmwasseraufbereitung benutzt, davon hat aber nur das EG und das DG ein Nutzen. Das UG muss sein Wasser und die Heizung durch Strom aufbereiten.
Die Kosten für diesen Schornstein sollten in die Kosten für die Heizanlage mit einfließen. Warum das UG nicht an die Heizanlage angeschlossen wurde, erschließt sich mir nicht, vermutlich auch hier ein nachträglicher Ausbau.
Das UG dürfte entweder nur mit den Grundkosten an der Heizung beteiligt sein (das wäre durchaus rechtens, da auch das UG davon profitiert, wenn das EG und das DG beheizt werden, Stichwort Transmissionswärme), oder das UG ist von den Heizkosten ausgenommen, dann stellt sich die Frage für diesen Schornstein nicht.

Zitat (von Streuner510):
3. Schornstein (aus Stein) geht vom UG übers Dach und wir vom UG und EG genutzt.
Auch hier könnte, wenn man wöllte, abweichende Kostentragung beschließen.

Zusammenfassend:
Das Gebäude hat 3 Etagen - heißt das , je Etage eine Wohnung?
Schornstein 1 nutzt EG allein
Schornstein 2 nutzt EG und DG
Schornstein 3 nutzt EG und UG

Also jedes Geschoss nutzt mindestens einen der Schornsteine mit. Wer bist dann Du, dass Dukeinen dieser Schornsteine nutzen kannst?

Signatur:

lg.
R.M.

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