Seit Jahren Probleme mit der Gegensprechanlage im Eigentum

18. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
jips
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Seit Jahren Probleme mit der Gegensprechanlage im Eigentum

Servus,

ich lebe in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, bin Eigentümer der Wohnung. Das Haus wird von einer Hausverwaltung verwaltet. Nun ist es so, dass ich bereits mehrmals in den letzten 5 Jahren Probleme mit der Gegensprechanlage (kein Bild, klingelt manchmal nicht,Sprechstörungen) dieser Hausverwaltung gemeldet habe. Es hat sich innerhalb der Jahre nix getan, bis endlich im letzten Jahr der Austausch der Anlage einstimmig beschlossen wurde. Nun ist schonwieder fast 1 Jahr vergangen und die Hausverwaltung vertröstet einen immer wieder. Gleichzeitig bin ich aber auch mit der Elektrofirma im Kontakt die den Austausch vornehmen soll und diese schiebt den Fehler auf die Hausverwaltung die mehrmals hat sich Angebote senden lassen und diese hat verstreichen lassen. Mittlerweile ist es soweit, dass die Hausklingel von meiner Wohnung garnichtmehr geht und es auch keine Ersatzteile dazu gibt. Ich kann keine Pakete etc. annehmen. Um zum Punkt zu kommen. In der Verständigung mit der Hausverwaltung werde ich nur vertröstet und um Geduld gebeten. Habe ich irgendeine Handhabe womit ich diese Hausverwaltung unter Druck setzen kann, denn aktuell kommt es mir sovor, also könnte ich nur darum bitten und abwarten und sonst nixtun. Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, als Eigentürmer auf die Hausverwaltung Druck auszuüben. Denn es wird nicht nur bei diesem Thema jahrelang hinausgezögert sondern auch in anderen Punkten.

Danke und mfg
jips

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von jips):
bis endlich im letzten Jahr der Austausch der Anlage einstimmig beschlossen wurde.

Und was genau wurde da beschlossen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
jips
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde der Austausch der Gegensprechanlagen in allen Wohnungen plus Basis im Erdgeschoss inklusive Klingelschilder beschlossen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von jips):
Es wurde der Austausch der Gegensprechanlagen in allen Wohnungen plus Basis im Erdgeschoss inklusive Klingelschilder beschlossen.

Nun, ohne irgendeine Terminvorgabe kann die Verwaltung sich auch Zeit lassen. Dann sollte der nächste Beschluss über diese Sache beinhalten, das die Verwaltung das bis zum Datum X zu tun hat.



Und bei weiteren Beschlüssen sollte man halt darauf achten, nicht nur beschließen das was gemacht wird, sondern auch möglichst detaillierte Vorgaben machen, wer was wann wie zu erledigen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von jips):
Es wurde der Austausch der Gegensprechanlagen in allen Wohnungen plus Basis im Erdgeschoss inklusive Klingelschilder beschlossen.

Bevor man sich jetzt alles Mögliche denkt oder auch nicht, was genau (Wortlaut) wurde beschlossen?

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