Meine liebe Hausverwaltung hat mir gestern ein Schreiben zukommen lassen, in dem sie mich auffordert, unverzüglich meine Blumenkübel, die ich im Garten stehen habe, zu entfernen, da diese das Gesamtbild des Hauses stören würden. Der Gartenanteil vor meiner Wohnung ist im Grundbuch
und in der Teilungserklärung als Sondernutzungsrecht auf mich eingetragen, in der Teilungserklärung steht keine Nutzungsbeschränkung o.ä. drin.
Ist die Aufforderung zulässig? Das sind einfache Töpfe mit Pflanzen drin, keine bauliche Veränderung o.ä.
Sondernutzungsrecht Garten - Hausverwaltung fordert mich auf, Blumenkübel zu entfernen?
10. Mai 2009
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Frage vom 10. Mai 2009 | 14:34
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 17x hilfreich)
Sondernutzungsrecht Garten - Hausverwaltung fordert mich auf, Blumenkübel zu entfernen?
#1
Antwort vom 10. Mai 2009 | 17:20
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1388x hilfreich)
Lass die Kübel stehen, so etwas gehört zur normalen Nutzung eines Gartenanteils.
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
#2
Antwort vom 10. Mai 2009 | 21:48
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1195x hilfreich)
Stimme Thorsten zu! Solange diese Kübel nicht monströs sind und eingegraben sind dürfen sie stehen bleiben, da keine bauliche Veränderung.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Mai 2009 | 15:01
Von
Status: Bachelor (3977 Beiträge, 2428x hilfreich)
Auch zustimm ;-)
#4
Antwort vom 29. Oktober 2018 | 20:23
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Dies wäre eine Beeinträchtigung deiner pers. Freiheit !
Wir waren wegen ähnlicher Dinge beim Anwalt.
Sie sind damit nicht durch gekommen !
Sehe erst jetzt das dies schon 2009 war :-)
Wie ist es denn ausgegangen?
-- Editiert von Skally007 am 29.10.2018 20:24
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