Hallo,
uns interessiert, ob wir in unseren Gartenanteil (Sondernutzungsrecht), der sicherlich eine Gesamtgröße von 30qm hat, eine 6qm Fläche mit Kies auslegen können. Könnte die Fläche auch größer werden. Bislang ist dort eine etwas kleinere Fläche ca. 4qm mit Bodenplatten versehen.Ist dieses (Kiesfläche) genehmigungspflichtig? Und wenn ja, muss diese einstimmig erfolgen?
Sondernutzungsrecht Garten - Kiesfläche
4. Juni 2009
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Frage vom 4. Juni 2009 | 20:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Sondernutzungsrecht Garten - Kiesfläche
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#1
Antwort vom 4. Juni 2009 | 20:46
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1380x hilfreich)
Was bedeutet " mit Kies auslegen " ?
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
#2
Antwort vom 4. Juni 2009 | 21:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mit Kies auslegen bedeutet, das auf die Erde eine Schicht Kies kommt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Juni 2009 | 21:23
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1380x hilfreich)
Nun, dann würde ich sagen dass es unter normale Gartengestaltung/Nutzung fällt wenn man sich einen Steingarten anlegt
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
#4
Antwort vom 5. Juni 2009 | 02:35
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Also, bei uns ist das eine bauliche Veränderung (Kiesflächen drum rum mit Randsteinen), da es die Optik langfristig verändert.
Und jetzt?
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