Sondernutzungsrecht - Umbau ohne Genehmigung möglich?

26. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
TREBRON
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 15x hilfreich)
Sondernutzungsrecht - Umbau ohne Genehmigung möglich?

Laut Teilungserklärung hat eine Teileigentumseinheit das Recht sämtliche Gebäudeteile des Hinterhauses unter Ausschluss der anderen Eigentümer zu nutzen gem. § 15 Abs. 1 WEG .

In der Teilungserklärung wird hierbei von - Lager- und Kühlräumen im Erd- und Obergeschoss des rückwärtigen Gebäudes - gesprochen.

Wir haben einen Anteil von 30/100 an der Einheit und der Rest steht zum Verkauf und somit hätten wir dann mit einem neuen Miteigentümer zu tun, der 70/100 besitzt.

Nun zu meinen Fragen:

1. könnte der neue Eigentümer ohne unser Genehmigung die o.a. Gebäudeteile umbauen und als Büro- und/oder Wohnflächen vedrmieten?

2. kann das Sondernutzungsrecht durch die Mehrheitsverhältnisse ebenfalls ohne unsere Genehmigung zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden und z.B. die Klarstellung Lager- und Kühlräume neu dargestellt werden

Herzlichen Dank für hilfreiche Tips und am liebsten natürlich mit entsprechenden §§

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Beide Fragen kann man getrost mit Nein beantworten.

Umgebaut werden kann nur soweit wie es der vereinbarten Nutzung entspricht, also im Innenbereich durch bspw. versetzen einer Tür oder entfernen einer nichttragenden Wand.
Ein Umbau der dazu dient das Gebäude zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck zu nutzen bedarf der Zustimmung aller Eigentümer und einer Änderung der Teilungserklärung.

Die Zweckbestimmung von Räumlichkeiten in der Teilungserklärung ist bindend, und kann nur durch eine Änderung der Teilungserklärung aufgehoben werden. Dies gilt sowohl für Sonder/Teileigentum, wie auch für eingeräumte Sondernutzungsrechte.



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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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