Sondernutzungsrecht oder Sondereigentum

7. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Uwerecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sondernutzungsrecht oder Sondereigentum

In der Teilungserklärung steht folgender Satz: "Ferner werden den Wohnungen...die jeweils in den beiliegenden Plänen farblich kenntlich gemachten Gartenflächen zustehen".
Ist das dann Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Gartenflächen können kein Sondereigentum sein. Daher wird es sich um ein Sondernutzungsrecht handeln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Uwerecht123):
In der Teilungserklärung steht folgender Satz: "Ferner werden den Wohnungen...die jeweils in den beiliegenden Plänen farblich kenntlich gemachten Gartenflächen zustehen".
Ist das dann Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum?
Ich vermute mal es handelt sich um den Entwurf einer Teilungserklärung. Dann lese ich es so, dass beabsichtigt ist in der endgültigen TE den genannten oder gekennzeichneten Sondereigentumsanteilen jeweils ein Sondernutzungsrecht an den farblich kenntlich gemachten Gartenflächen einzuräumen.
Sollte Dir das als Interessent oder Erwerber nicht passen, musst Du das klären oder vom Beitritt in die WEG Abstand nehmen.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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