In der Teilungserklärung steht folgender Satz: "Ferner werden den Wohnungen...die jeweils in den beiliegenden Plänen farblich kenntlich gemachten Gartenflächen zustehen".
Ist das dann Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum?
Sondernutzungsrecht oder Sondereigentum
7. Juni 2018
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Frage vom 7. Juni 2018 | 07:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sondernutzungsrecht oder Sondereigentum
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#1
Antwort vom 7. Juni 2018 | 09:41
Von
Status: Unbeschreiblich (47588 Beiträge, 16825x hilfreich)
Gartenflächen können kein Sondereigentum sein. Daher wird es sich um ein Sondernutzungsrecht handeln.
#2
Antwort vom 7. Juni 2018 | 20:01
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Ich vermute mal es handelt sich um den Entwurf einer Teilungserklärung. Dann lese ich es so, dass beabsichtigt ist in der endgültigen TE den genannten oder gekennzeichneten Sondereigentumsanteilen jeweils ein Sondernutzungsrecht an den farblich kenntlich gemachten Gartenflächen einzuräumen.ZitatIn der Teilungserklärung steht folgender Satz: "Ferner werden den Wohnungen...die jeweils in den beiliegenden Plänen farblich kenntlich gemachten Gartenflächen zustehen". :
Ist das dann Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum?
Sollte Dir das als Interessent oder Erwerber nicht passen, musst Du das klären oder vom Beitritt in die WEG Abstand nehmen.
VG
Roland
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