Sonderumlage in Jahresabrechnung

11. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.12.2019 10:22:33
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderumlage in Jahresabrechnung

Hallo,
Kann mir jemand erklären, wie eine Sonderumlage für eine durchgeführte Instandhaltungsmaßnahme korrekt in der Jahresabrechnung ausgewiesen werden muss? Kann ich als Eigentümer darauf bestehen, zu erfahren, ob alle Eigentümer ihren Anteil bezahlt haben? Müssen Rechnungen vorgelegt werden, so dass ich überprüfen kann, was die Maßnahme wirklich gekostet hat?
Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Man hat als Eigentümer grundsätzlich das Recht auf Einblick in Rechnungen und die Einzelabrechnungen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zitat:
Kann mir jemand erklären, wie eine Sonderumlage für eine durchgeführte Instandhaltungsmaßnahme korrekt in der Jahresabrechnung ausgewiesen werden muss?


Im Einzelnachweis Hausgeldkonto steht Deine Zahlung, in der Abrechnung der Kosten steht die Summe der Ausgaben.

Zitat:
Kann ich als Eigentümer darauf bestehen, zu erfahren, ob alle Eigentümer ihren Anteil bezahlt haben?

Ja, Du hast das Recht, Einsicht in sämtliche Unterlagen zu nehmen.

Zitat:
Müssen Rechnungen vorgelegt werden, so dass ich überprüfen kann, was die Maßnahme wirklich gekostet hat?

Jein. Vorlegen heißt nicht Zusenden. Du hast aber das Recht, Einsicht in sämtliche Unterlagen zu nehmen. In diesem Rahmen müssen natürlich auch die Rechnungen vorgelegt werden.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

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