Hallo,
Kann mir jemand erklären, wie eine Sonderumlage für eine durchgeführte Instandhaltungsmaßnahme korrekt in der Jahresabrechnung ausgewiesen werden muss? Kann ich als Eigentümer darauf bestehen, zu erfahren, ob alle Eigentümer ihren Anteil bezahlt haben? Müssen Rechnungen vorgelegt werden, so dass ich überprüfen kann, was die Maßnahme wirklich gekostet hat?
Danke
Sonderumlage in Jahresabrechnung
11. November 2016
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Frage vom 11. November 2016 | 16:44
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderumlage in Jahresabrechnung
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#1
Antwort vom 11. November 2016 | 18:26
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
Man hat als Eigentümer grundsätzlich das Recht auf Einblick in Rechnungen und die Einzelabrechnungen.
#2
Antwort vom 15. November 2016 | 09:11
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
Zitat:Kann mir jemand erklären, wie eine Sonderumlage für eine durchgeführte Instandhaltungsmaßnahme korrekt in der Jahresabrechnung ausgewiesen werden muss?
Im Einzelnachweis Hausgeldkonto steht Deine Zahlung, in der Abrechnung der Kosten steht die Summe der Ausgaben.
Zitat:Kann ich als Eigentümer darauf bestehen, zu erfahren, ob alle Eigentümer ihren Anteil bezahlt haben?
Ja, Du hast das Recht, Einsicht in sämtliche Unterlagen zu nehmen.
Zitat:Müssen Rechnungen vorgelegt werden, so dass ich überprüfen kann, was die Maßnahme wirklich gekostet hat?
Jein. Vorlegen heißt nicht Zusenden. Du hast aber das Recht, Einsicht in sämtliche Unterlagen zu nehmen. In diesem Rahmen müssen natürlich auch die Rechnungen vorgelegt werden.
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