Spekulationssteuer bei Verkauf von 2 Wohnungen

23. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.02.2021 18:44:50
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)
Spekulationssteuer bei Verkauf von 2 Wohnungen

1. Wohnung war vermietet bis 03/17 und wird ab 04/17 bis 03/19 als Zweitwohnung vom Eigentümer genutzt.
Es ist eigentlich geplant die Whg. ab 04/19 zum Verkauf anzubieten, weil der Erlös teilweise für die
Finanzierung einer weiteren Wohnung geplant war. Ich vermute, dass hier keine Spekulationssteuer bei
Verkauf anfällt.
2. Wohnung ist größer, wurde jetzt gekauft, sie ist noch vermietet. Eigentlich war die Eigennutzung ab 2020
geplant. Doch jetzt ist ein Krankheitsfall eingetreten, sodass der neue Eigentümer davon ausgeht, sie doch
nicht selbst nutzen zu können. Indem Fall müssten sich die Kinder des kranken Erwerbers darum kümmern,
die aber aus Geld und Zeitmangel dazu nicht in der Lage sind. Die Miete liegt weit unter den mtl.
Kosten, diese übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der Kinder/Erben. Also wird daran gedacht auch
diese Wohnung zu verkaufen. Vielleicht zeitnah bis max. Ende nächsten Jahres. Hier würde
Spekulationssteuer anfallen, falls der Verkauf mehr einbringen sollte als die Anschaffungskosten.
Frage 1, welche Kosten kann man geltend machen (Kaufpreis +Gebühren, Verlusteinnahmen,
Kreditzinsen bei vorzeitiger Rückgabe des Darlehens) also dazu rechnen um am Ende eine Zahl zu haben
mit der man den Gewinn mindern könnte (Restbetrag des Verkaufsgewinns - falls das überhaupt der Fall
sein sollte- um den Betrag auszurechnen auf den die Spekulationssteuer gezahlt werden muss ?
2. Frage: Gibt es bei Verkauf aus Krankheitsgründen einen Erlass der Spekulationssteuer ?

Die Wohnungen liegen 45 km außerhalb einer Großstadt, aber im gleichen Gebäude. Sie sollten ziemlich gleichzeitig verkauft werden. Der Käufer ist schon alt und will die Kinder mit diesem Wohnungschaos nicht belasten

Danke für die Antworten

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