Spielplatzbenutzung

26. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
francesued
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)
Spielplatzbenutzung

In unserer Wohnanlage befindet sich ein Kinderspielplatz, der bis jetzt von der WEG saniert und unterhalten wird.
1.Dürfen auf diesem Spielplatz auch Kinder spielen, die nicht in der Anlage wohnen?
2. Sollte die WEG für diesen Spielplatz eine Haftplichtversicherung abschliessen?
3. Sollte man die Spielgeräte in bestimmten Abständen überprüfen und reicht da der Hausmeister aus oder muss dies z.B. der
TÜV machen?
Danke für Eure Bemühungen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat:
1.Dürfen auf diesem Spielplatz auch Kinder spielen, die nicht in der Anlage wohnen?

Wenn Ihr Euren Spielplatz nicht einzäunen und abschließen wollt, wird sich das kaum unterbinden lassen. Schon gar nicht, wenn "fremde" Kinder vielleicht, mit Kindern der Wohnanlage bekannt/befreundet sind (aus Kiga und Schule ...)

Zitat:
2. Sollte die WEG für diesen Spielplatz eine Haftplichtversicherung abschliessen?

Meiner persönlichen Meinung nach nicht erforderlich. Ich gehe davon aus, dass Ihr bereits eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung haben werdet. Diese sollte vollkommen ausreichen.

Zitat:
3. Sollte man die Spielgeräte in bestimmten Abständen überprüfen und reicht da der Hausmeister aus oder muss dies z.B. der TÜV machen?
Auch die WEG hat regelmäßig Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen und daher regelmäßig alles mögliche auf Verkehrssicherheit zu überprüfen. Das schließt den Spielplatz ein. Vier Begehungen mit Sichtprüfungen pro Jahr sollten durchgeführt und vor allem dokumentiert werden. Das hilft auch Eurer Haftpflicht, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Eine Sichtprüfung reicht aus: lose Schrauben und Teile, scharfe Kanten, Holzsplitter, Glasscherben, Bruchgefahr, Stolper- Sturz und Absturzgefahr. Was nicht verkehrssicher ist sollte zeitnah behoben (und falls notwendig) bis zur Mangelbeseitigung gesperrt werden.
Die Sichtprüfung kann jeder normal-verständige Mensch, also ein engagierter Eigentümer, der Hausmeister oder der Verwalter durchführen. Den TÜV brauchts nicht. Lediglich bei Unklarheiten zur Verkehrssicherheit (z.B. Standsicherheit eines Spielgerüstes oder Einhaltung Fallschutz) empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Sachverständigen für Spielplatzanlagen zur fachlichen Beurteilung. Freie Sachverständige sind meist nicht so teuer wie der TÜV und durchaus fairer in der Beurteilung. Die Haftungsfrage ist dann auch an den Sachverständigen weitergegeben ...

Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat:
1.Dürfen auf diesem Spielplatz auch Kinder spielen, die nicht in der Anlage wohnen?

Ja, denn ein genereller Ausschluss würde ja auch die Besucher der Bewohner betreffen.

Aber man könnte den Zugang beschränken auf die Bewohner und deren Besucher.



Zitat:
2. Sollte die WEG für diesen Spielplatz eine Haftplichtversicherung abschliessen?

Sofern keine andere Versicherung dafür einstehen würde, wäre das ratsam.



Zitat:
3. Sollte man die Spielgeräte in bestimmten Abständen überprüfen und reicht da der Hausmeister aus oder muss dies z.B. der TÜV machen?

Eine regelmäßige Prüfung sollte erfolgen und auch entsprechend dokumentiert werden.
Der Hausmeister kann das auch machen, sofern er entsprechende Kompetenz aufweist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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