Stimmabgabe erzwingen

6. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.06.2011 10:19:43
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)
Stimmabgabe erzwingen

Hallo zusammen,

eine WEG mit 24 Einheiten möchte die Kellerzuteilung ändern
+ Trockenraum abschaffen und daraus Kellerräume machen.

1.) Leige ich richtig mit der Annahme das dies nur Allstimmig geht?

2.) Falls ja. Ein Eigentümer kommt nie zur Versammlung, nie eine Vollmacht.....So kommt es nie zu einer Allstimmigkeit!

Was kann die WEG tun? Ihn dazu zwingen, per KLage? Habe was gelesen das man einen Beschluss Mehrheitlich fasst der dann die Änderung der TE erzwingt und somit den ET zwingt zur ZUstimmung, oder so ähnlich.....

Was wisst Ihr darüber, oder bereits Erfahrungen gemacht?

Danke.

mfg

joee

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
yunglo
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 126x hilfreich)

Hallo,

mit der Allstimmigkeit bei einer Änderung der TE liegst du richtig.
Sicher aber ist auch, du kannst keinen zwingen von seinem Stimmrecht gebrauch zu machen, selbst wenn dem so wäre, könnte er mit nein stimmen.
Wir hatten den gleichen Fall, nur gings da um die Waschküche u. nicht um den Trockenraum. Obwohl keine Waschgeräte vorhanden, darf der Raum nicht anderweitig ohne Änderung der TE genutzt werden.



-- Editiert am 06.06.2011 14:41

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#2
 Von 
guest-12312.06.2011 10:19:43
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Das ist ja unglaublich das einer alles blockieren kann...
da muss es doch einen Ausweg geben!?

Danke für deine Antwort....

mfg

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#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Ihr könnt das per Umlaufbeschluss machen.
Da ist Anwesenheit nicht erforderlich.

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"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12312.06.2011 10:19:43
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Es sieht so aus wie wenn die Aufteilung damals ein besoffener gemacht hat, durch eine Umstellung wäre jeder viel besser dran....Blos der kommt nie, Antwortet nie...Toll!!! Der Wohnt nicht drin, nicht vermietet, also ihm Sch...egal und wir müssen drunter leiden!!!.....

Er wäre nicht mal Benachteiligt sondern hätte auch einen Vorteil...

Weis niemand was mit dieser Hintertür(im Anfangsthread)?

mfg

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#6
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)


Erzwingen geht nicht.
Schon das Wort ist gewaltverdächtig.

Man könnte

a) den Eigentümer aufsuchen, um mit ihm zu reden und ihn (vielleicht) zu überzeugen.

b) Unter den 23 Änderungswilligen einen Hut herumgehen lassen und dem 24. Eigentümer ein Zückerchen in Aussicht stellen, um seine Zustimmung zu erreichen.

Mit Bestechuing hat das nichts zu tun, wohl aber mit Erhöhung der Motivation.


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"MfG
Wohni"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12312.06.2011 10:19:43
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

OK danke.........dann schau ma mal....

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