Liebe Foristen,
unsere Teilungserklärung sagt nichts aus zum Thema Stimmrecht.
Früher war anscheinend manches einfacher. Es wurde eine Hausordnung aufgestellt und danach hatten sich die Eigentümer zu richten.
Wie muss man diese Situation heutzutage handhaben ?
Gilt nun der Miteigentumsanteil ? Oder die Kopf-Abstimmung ?
Meines Wissens ist es so, dass bei einer ETV zunächst festgehalten wird, ob mindestens die Hälfte der MEA anwesend sind und anschliessend wird pro Kopf abgestimmt.
So habe ich es dem WEG entnommen.
Ist diese Lesart richtig oder gibt es dazu anderweitige Urteile ?
Grüsse
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Stimmrecht - Teilungserklärung sagt nichts aus
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Wenn in der Teilungserklärung zum Stimmrecht nichts steht, gilt das WEG wie oben beschrieben.
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"Heike aus Bochum"
-- Editiert Heike J am 04.06.2014 18:27
quote:
unsere Teilungserklärung sagt nichts aus zum Thema Stimmrecht.
Früher war anscheinend manches einfacher. Es wurde eine Hausordnung (Anm. d. Red. Hausordnung erstellen) aufgestellt und danach hatten sich die Eigentümer zu richten.
Wie muss man diese Situation heutzutage handhaben ?
Was bitte hat eine Hausordnung mit dem Stimmrecht zu tun?
quote:
Gilt nun der Miteigentumsanteil ? Oder die Kopf-Abstimmung ?
So lange in der TE nichts anderes steht gilt das gesetzliche Kopfprinzip. 1 Eigentümer = 1 Stimme.
-- Editiert Tobias F am 04.06.2014 18:57
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Hallo Heike,
super, dass Du geantwortet hast. Dann habe ich das richtig gelesen. Das WEG sagt bekanntlich folgendes:
§ 25
Mehrheitsbeschluss
(1) Für die Beschlußfassung in Angelegenheiten, über die die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit beschließen, gelten die Vorschriften der Absätze 2 bis 5.
(2) Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme. Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben.
(3) Die Versammlung ist nur beschlußfähig, wenn die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile, berechnet nach der im Grundbuch eingetragenen Größe dieser Anteile, vertreten.
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@ Tobias
man muss sich eben mit dem begnügen, was vorliegt.
Viele Dinge sind in unserem Haus in der Hausordnung geregelt.
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quote:
man muss sich eben mit dem begnügen, was vorliegt.
Viele Dinge sind in unserem Haus in der Hausordnung geregelt.
Dennoch......, vielleicht erklärst Du ein mal was eine Hausordnung mit der Frage nach dem Stimmrecht gem. WEG zu tun hat.
@ Tobias
Bei uns war bisher die Gartennutzung (Sondernutzungsrechte) in der Hausordnung geregelt.
Die Hausordnung ist bei uns für vieles zuständig gewesen.
Wir haben das inzwischen in der Teilungserklärung geregelt.
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Offensichtlich ist mit Hausordnung die Gemeinschaftsordnung gemeint - die kann Bestandteil der Teilungserklärung sein, muss aber nicht.
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"lg.
R.M. "
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