Stromzähler in Eigentumswohnung erneuern

9. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go476107-39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromzähler in Eigentumswohnung erneuern

Hallo,
folgender Stand,
wir besitzen eine Eigentumswohnung im DG.
Die Wohnung im KG wurde vor kurzem von der Mietswohnung auch zur Eigentumswohnung umgewandelt.
(Veranlassung der Umschreibung von Miets zur Eigentumswohnung durch den Eigentumer der EG Wohnung, welcher gleich der Wohnungsverwalter ist)

In dessem Zuge wurde auch eine Neuinstallation eines neuen 3fach Zählerkastens fällig.
Jetzt sollen wir (DG Wohnungsbesitzer) uns an den Kosten des 3fach Zählerkastens beteiligen.

Es wurde aber
A, weder mit uns abgesprochen noch informiert
B, weder wurden uns Kosten genannt noch sonstige Angebote vom Wohnungsverwalter (der im EG) vorgelegt

Die Wohnungen im EG + DG hatte schon einen kompletten Zähler, welcher auch völlig funktionsfähig technisch in Ordnung war.
Müssen wir uns bei den Kosten beteiligen?



-- Editiert von go476107-39 am 09.10.2017 17:24

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go476107-39):
Jetzt sollen wir (DG Wohnungsbesitzer) uns an den Kosten des 3fach Zählerkastens beteiligen.

Warum?
KG und DG liegen ja recht weit auseinander ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go476107-39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja der alte 2 fach Zähler war vorher im EG Bereich in angebracht, der NEUE ist nun im KG in einem seperaten Raum!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von go476107-39):
Die Wohnung im KG wurde vor kurzem von der Mietswohnung auch zur Eigentumswohnung umgewandelt.]

Die Wohnung war auch vorher schon eine Eigentumswohnung, sonst könntet ihr in dem Haus im DG keine Eigentumswohnung haben.


Zitat (von go476107-39):
(Veranlassung der Umschreibung von Miets zur Eigentumswohnung durch den Eigentumer der EG Wohnung, welcher gleich der Wohnungsverwalter ist)

Muss man das Verstehen?
Was Verwaltet der Mann? Seine Wohnungen - da kann er machen was er will.
Da ihr aber eine Eigentumswohnung besitzt wäre die Frage ob dieser Herr der bestellte Verwalter der WEG ist.


Zitat (von go476107-39):
In dessem Zuge wurde auch eine Neuinstallation eines neuen 3fach Zählerkastens fällig.
Jetzt sollen wir (DG Wohnungsbesitzer) uns an den Kosten des 3fach Zählerkastens beteiligen.

Es wurde aber
A, weder mit uns abgesprochen noch informiert
B, weder wurden uns Kosten genannt noch sonstige Angebote vom Wohnungsverwalter (der im EG) vorgelegt

Wenn Eigentümer A etwas an seiner Wohnung umbaut und dafür der Zählerkasten verändert/verlegt werden muss so kann er das nicht einfach selbst entscheiden, und schon gar nicht von anderen eine Kostenbeteiligung fordern.

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