Hallo,
mich würde interessieren wie es ist wenn der Makler einem eine EGTW verkauft und dabei Dinge wissend verheimlicht? Was kann man tun?
Hintergrund: A hat mit Ehemann hochschwanger eine EGTW gekauft. Vor dem Kauf erfolgten mehrere Besichtigungen wobei A immer nach den anderen Bewohnern fragte, nach dem Verhältnis untereinander, nach den Nachbarn.. Usw. Der Makler, gleichzeitig Hausverwaltung des Objekts, lobte alles in den höchsten Tönen.
Schon eine Woche nach Einzug gab es die ersten Probleme mit der Dame, die Wand an Wand wohnt.
Die Probleme häuften sich, wurden aggressiver. Auch nach persönlicher Konfrontation mit der Dame nicht besser. Bis heute folgen Beleidigungen, Hetze gegen A (und andere Eigentümer), und andere Dinge (würde den Rahmen sprengen, kann ich auf Wunsch aber gerne nennen).
Natürlich kann man dem Hausverwalter normalerweise nicht nachweisen dass er weiss oder wusste wie die Dame ist. Allerdings wurde A in der Ortschaft von Fremden, von Nachbarn auf die Dame angesprochen. Jeder weiss wie sie ist. Aktuelle Eigentümer haben sich bereits mehrmals beim Hausverwalter beschwert, seit Jahren. Selbiges die Nachbarn. Des Weiteren hat A eine ehemalige Eigentümerin ausfindig gemacht und kontaktiert. Auch sie bestätigte nicht nur dass der Hausverwalter wortwörtlich "parteiisch" ist, sondern dass sie wegen der Dame vor 4 Jahren ausgezogen ist. Auch sie wurde auf offener Strasse beleidigt und terrorisiert.
Folglich ist es offensichtlich und der Hausverwalter kann nicht bestreiten dass er nichts von dem Verhalten weiß bzw. wusste. Im Gegenteil. Er ermahnt A und andere Eigentümer um Respekt wenn wir uns wehren (wir werden mit Zetteln in der für alle zugänglichen Waschküche bloß gestellt).
Nun ist A mit Kind natürlich nicht glücklich in der EGTW, gibt aber kampflos nicht auf denn alles seit Jahren ersparte ist in den 4 Wänden.
Was kann A tun?
Ich hoffe es gibt etwas, was getan werden kann.
A hat auch eine Anwältin kontaktiert die für 150€ Selbstbeteiligung ein 4 Minuten Anruf mit den Worten "Man kann weder die Dame, noch den Hausverwalter ändern. Man muss die Leute so nehmen wie sie sind."
Und so leben A weiter im Terror und finden zB Glasscherben neben dem Sandkasten, hören von Beschwerden über A bei Nachbarn usw.
Würde mich sehr über Meinungen freuen.
Danke.
Und entschuldigen Sie bitte alle Rechtschreibfehler.
"Täuschung"?? Und enttäuscht!
8. Juni 2020
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Frage vom 8. Juni 2020 | 15:23
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 5x hilfreich)
"Täuschung"?? Und enttäuscht!
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 8. Juni 2020 | 17:25
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Dass die jetzt nachträglich angestellten Recherchen vorher besser gewesen wären, hilft Dir nicht weiter. Auch nicht, dass man dem makelden Verwalter nicht hätte so viel Vertrauen schenken sollen. Und dran kriegen wird man ihn auch nicht können. Es ist doch alles in guter Ordnung...?? Er verwaltet das Objekt und die "Dame" sorgt für Ordnung.ZitatWürde mich sehr über Meinungen freuen. :
Im Kern ist diese Aussage nicht zu beanstanden. Den Verwalter könnte man - mehrheitlich - mit der nächsten Verwalterbestellung auswechseln.ZitatA hat auch eine Anwältin kontaktiert die für 150€ Selbstbeteiligung ein 4 Minuten Anruf mit den Worten "Man kann weder die Dame, noch den Hausverwalter ändern. Man muss die Leute so nehmen wie sie sind." :
Wenn Ihr (und vielleicht noch möglichst viele andere Miteigentümer -Bewohner) tatsächlich versuchen wollt etwas zu ändern, zum Besseren, wird das kein schneller und keine leichter Weg. Ein Trost könnte sein, dass die Dame euch eigentlich nicht persönlich meint - sie scheint so zu sein. Am ehesten kann man Grenzen setzen, wenn sie tatsächlich nachweislich Beleidigungen oder falsche Anschuldigen macht. Kostet halt Zeit, Nerven und Geld.
Sorry, dass ich nicht viel Mut machen kann...
VG
Roland
Hier ist noch etwas Lesestoff für neuWEGler.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 8. Juni 2020 | 19:01
Von
Status: Praktikant (668 Beiträge, 454x hilfreich)
Es ist nicht erforderlich, dafür einen neuen Thread anzulegen. Dafür verschiebe ich den alten Thread mal ins Nachbarschaftsrecht. https://www.123recht.de/forum/kaufrecht/Kaufrecht-__f564981.html
Und jetzt?
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