Hallo zusammen,
gerne würde ich Eure Meinung und Vorschläge zu dem folgenden Szenario wissen.
Es geht darum ein eigenes Haus gegen eine Eigentumswohnung zu tauschen, sprich Partei A zieht ins Haus und Partei B in die Wohnung. Das ganze passiert in NRW.
Kind, Partei A - Eigentumswohnung, ca. 400k€ Wert. (Restschuld ca. 220k€, Kreditbindung ca. 5 Jahre)
Eltern, Partei B - Haus, ca. 400-450€ Wert (abbezahlt)
Die Parteien sind sich einig die Immobilien zu tauschen und das jeweilige Eigentum zu übertragen. Was wäre hier die beste, einfachste und kostengünstigste Lösung?
Szenario A: Schenkung:
Ich glaube eine jeweilige Schenkung müsste ausscheiden, da Partei B die Eigentumswohnung vor ca. 1 Jahr an Partei A mit Schulden geschenkt hat. (Maximalbetrag, Schenkung, ca. 10 Jahre?)
Szenario B: Vermieten:
Die Parteien vermieten jeweils untereinander die Immobilien solange Partei A an den Kredit 'gebunden' ist und machen den Tausch in ca. 5 Jahren.
Szenario C: 'Wohntausch ohne alles'
Partei A und Partei B tauschen die Immobilien ohne etwas 'hinter den Kulissen' zu ändern.
Partei A zahlt weiter die Wohnung ab, lebt aber im Haus und bezahlt die Nebenkosten vom Haus.
Partei B zahlt lediglich die Nebenkosten der Wohnung.
Gerne interessiert mich Eure Meinung & Vorschläge.
Viele liebe Grüße!
Tausch - Wohnung gegen Haus
14. November 2022
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Frage vom 14. November 2022 | 17:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tausch - Wohnung gegen Haus
#1
Antwort vom 14. November 2022 | 21:08
Von
Status: Unbeschreiblich (50012 Beiträge, 17522x hilfreich)
Zitat :Gerne interessiert mich Eure Meinung & Vorschläge.
Und warum nicht:
Szenario D: Echter Tausch
Partei A wird ins Grundbuch der Eigentumswohnung eingetragen, Partei B wird in das Grundbuch des Hauses eingetragen und zahlt weiter das Restdarlehen von 220T€ ab
#2
Antwort vom 15. November 2022 | 06:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Also ist Tausch in dem Fall nicht gleich Schenkung? Oder wird das vor dem Gesetz als gleiches gewertet?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. November 2022 | 18:39
Von
Status: Unbeschreiblich (50012 Beiträge, 17522x hilfreich)
Zitat :Also ist Tausch in dem Fall nicht gleich Schenkung?
Nein, ein Tausch entspricht eher einem Kauf, wobei nicht mit Geld, sondern in Naturalien (=Immobilien) gezahlt wird. Wichtig ist lediglich, dass man das in einem Vertrag regelt.
Daher gibt es beim Tausch gleichwertiger Immobilien keine Auswirkungen auf Schenkungsfreibeträge.
Das zeigt sich auch daran, dass beim Tausch zwischen Fremden Grunderwerbsteuer wie bei einem Kauf anfallen würde, jedoch keine Schenkungssteuer.
Als Schenkung gilt bei einem Tausch nur die Wertdifferenz zwischen den Immobilien.
Ein Kauf und damit auch ein Tausch zwischen Verwandten in gerader Linie ist jedoch von der Grunderwerbsteuer befreit. Schenkungssteuer fällt auch nicht an, da selbst bei einem Mehrwert des Hauses von 50.000€ der Freibetrag von 400.000€ in 10 Jahren nicht überschritten ist.
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