Teilung und Kabelanschluß

6. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
spock1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilung und Kabelanschluß

Der Teilungsvertrag ist von 1995. Dort heißt es u.a.:
1)
"Die Wohnungseigentümer können die Teilnahme an en Gemeinschaftsanlagen wie Heizung/Warmwasseraufbereitung, Kabelanschluß und Hausrufanlage nicht verweigern."

Ist damit schon festgelgt, daß jeder Wohnungseigentümer einen Kabelanschuß (von KDG) nehmen muß auch wenn gar kein Fernseh- bzw Rundfunkgerät vorhanden ist?

Es geht nicht um die Aufrehterhaltung der technischen Infrastruktur (Leitung, Verteiler und Betreibskosten) sondern um den "Anschluß" (genauer die Datenlieferung) die KDG über diese technische Infrastruktur bereitstellt.
Der aktuelle Vertrag ist ein "analog" Vertag mit KDG.

2) desweiter heisst es "Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums sind ... die Installationenen, die allen oder mehreren Miteigentümern dienen, wie z.B. sämtliche Steig- und Falleitungen für Strom,Wasser, Heizung(Gas), evtl. Kabelfernsehen, jeweils von den Übergabepunkt bzw. vom Haus- oder Kesselanschluß bis zu dem Punkt, an dem die Leitungen von den Steigleitungen in ein Sondereigentum abzweigen bzw. von dort einmünden, die Leerrohre für Telefon, Rundfunkt und Fernsehen"

Es soll eine Modernisierung des Kabel FS vergenommen werden (Austausch der Verstärker) mit gleichzeitigem Wechsel des Anschluß bei KDG auf Kabel Anschluss Wohnung Express mit einer erweiterung des Kabelnetzes um Rückkanalfähigkeit um Internet und Telefonie durch KDG anbieten zu können.
Die neue Anschlussart ist wesentlich teurer als die vorhandene und mit weiteren Einschränkungen ausgestattet (Kündigungsfristen).

Reicht ein Mehrheitsbeschluss, um alle Eigentumer auf die neue Anschlussart zu zwingen ?
Ist eine Erweiterung des Kabelanschluss von der Fernseh/Radioversorgung zur Multimediaversorgung (Fernseh/Radio/Telefon/Internet) mit einfacher Mehrheit möglich ?
Im Teilungsvertrag wird nur von Fernsehen/Radio gesprochen, müßten einer Erweiterung (Internet/Telefon -> Kapazitätsausbau) dann nicht alle Eigentümer zustimmen ?

3) Wettbewerbsrechtlich Interessant wird es wenn man die anderen Multimediaanbieter (Telefongesellschaften) mit betrachtet; denn sollte tatsächlich ein Zwang für alle Eigentümer bestehen an den (einen) Kabelanbieter diese erhöhte Grundgebühr zu zahlen dann werden diese niemals ein konkurenzfähiges Multimediaangebot gegen diesen Monopolisten positionieren können.


Ich hoffe das dies kein "kalter Kaffee" ist und auf anregende Diskussionen.:)

-- Editiert am 06.12.2009 17:21

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5 Antworten
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#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo,

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe geht es darum das bestehende Kabelnetz "aufzurüsten" , das wäre dann der klassische Fall einer Modernisierung nach § 22 Abs.2 Wohneigentumsgesetz.

Die Umstellung ist allerdings wirklich notwendig, da in ein bis zwei Jahren kein analoger TV Empfang mehr möglich sein wird.

Zu Deinem eigentlichen Problem, dem Wechsel des Anbietervertrags.

Ich kenn es nur von uns in Karlsruhe bei der KabelBW, wir haben auch umgerüstet, allerdings hat sich da an den Kosten nichts verändert - die nun mögliche Multimediaversorgung ist eigentümerabhängig, d.h. wir bezahlen weiterhin die Grundgebühren für das Bereitstellen der TV-Versorgung, möchte jemand Telefon oder Internet per Kabel so muss er das privat mit dem Versorger(KabelBW) abschliessen.

Ich würde jetzt sagen, in eurer TE ist geregelt dass Du aus dem gemeinschaftlichen Kabelanschlussvertrag nicht austreten kannst, sprich ob Du Kabelfernsehen nutzt oder nicht Du musst anteilig zahlen.
Die Umrüstung auf Multimediaversorgung - was meiner Meinung nach nur die Möglichkeit dazu schafft - ist wie erwähnt nach 22/2 beschliessbar und auch sinnvoll.

Wie ich Dich verstehe, soll es dann so sein, dass jeder Eigentümer dann anteilig die höheren Bereitstellungskosten zahlen soll, ob er davon Gebrauch macht oder nicht ? Das wäre das maximal Mögliche.
Einen "Zwang" durch diese Umrüstung auch die Kosten für einen nicht gewollten Telefon- oder Internetanschluss abschliessen zu müssen kann der Netzbetreiber nicht verlangen und die Gemeinschaft auch nicht beschliessen.

Wenn der Netzbetreiber für die Bereitstellung dieser Features allerdings eine höhere Grundgebühr berechnet ist diese hinzunehmen, der Beschluss zur Umrüstung und dem daraus resultierenden neuen Vertragsabschluss mit höheren Kosten steht der Gemeinschaft allerdings zu.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Mein erstes Post ist dahingehend zu verstehen, dass lediglich das normale TV-Programm als Sammelvertrag mit den dann günstigeren Konditionen besteht.

Bei Euch würde ein neuer Hausverstärker installiert und eventuell die vorhandenen Leitungen getauscht ( einfach abgeschirmtes Kabel geht nicht für Multimedia ), sowie neue Anschlussdosen in den Wohnungen, im Moment habt ihr welche mit zwei Anschlüssen, die Neue hätte drei.
Bei den Leitungen kommt es auf den Bestand an, habt ihr doppelt abgeschirmte Leitungen und schon eine Sternstruktur - jede Wohnung hat eine eigene Leitung zum Hausverstärker, bleibt es wie es ist, bei einer Baumstruktur - also eine Leitung geht vom Hausverstärker zur ersten Wohnung und von dort zur nächsten Wohnung - sind maximal drei Wohnung an einer Leitung machbar. Nach Auskunft des technischen Dienstes der KabelBW sind mehr Wohnungen möglich, aber Qualität verschlechtert sich je weiter es nach oben geht

Jetzt kommt der Knackpunkt, können vorhandene Leerrohre genutzt werden gilt zum Beschluss der §22/2
Müssten innerhalb der Wohnungen Wände aufgeklopft werden, oder die Leitungen in Aufputzkabelkanälen verlegt werden ist die Umrüstung nicht beschliessbar wenn nicht alle betroffenen Eigentümer zustimmen. Es kann niemand gezwungen werden Eingriffe in sein Sondereigentum zu dulden, damit andere ein Mehr als die Grundversorgung nutzen können, zumal Internet und Telefon nicht von einem Kabelanschluss abhängen, sondern jederzeit über die normale Telefonleitung genutzt werden können.

Im Übrigen ist auch mit einfachabgeschirmten Leitungen und einer Baumstruktur der digitale Fernsehempfang problemlos möglich, zwar nicht in perfekter Qualität weil anfällig für Störungungen beispielsweise durch CB Funkgeräte in unmittelbarer Nähe oder ähnliches.
Der Bildschirm bleibt aber auch dann keinesfalls schwarz



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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#3
 Von 
jürgen1953
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hierzu noch eine Frage:
Ist es möglich, dass - falls eine derart geschilderte Modernisierung vom Eigentümer verweigert wird - der Kabelempfang völlig gesperrt wird und nur die Eigentümer Fernsehempfang bekommen, die eine derartige Modernisierung mit Umbau im Sondereigentum durchgeführt haben? Oder muss grundsätzlich jedem Eigentümer ein ordnungsgemäßer Fernsehempfang gewährleistet werden?

Danke für eure Hilfe

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#4
 Von 
jürgen1953
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich möchte meinen Fall noch einmal schildern, er ist sehr ähnlich den bereits vorab stehenden Veröffentlichungen:

Im Jahre 2008 wurde von unserer Eigentümerversammlung eines Mehrfamlienhauses mehrheitlich beschlossen, auf Vorschlag von Kabel Deutschland das vorhandene Kabelnetz sowie die Antennendosen in den Wohnungen auszutauschen und mit neuen leistungsfähigeren Kabeln zu versehen, damit über diese Kabel auch andere Leistngen wir Telefon und Internet genutzt werden können! Der Ersatz dieser Leitungen sollte natürlich durch die vorhandenen Kabelkanäle erfolgen!

Bei 56 Wohneinheiteh klappte dies auch ohne Probleme. Nur am Seitenstrang meiner Wohneinheit (über mir befinden sich noch 2 Wohnungen, unter mir 4) konnte dieses Vorhaben nicht durchgeführt werden, da durch Baufehler (das Haus ist bereits ca 40 jahre alt) die Kabelkanäle nicht von oben nach unten führten sondern anders verlegt wurden! Um die Kabel in unseren 7 Wohnungen zu verlegen, müssten die Kabel durch das Treppenhaus in unsere Wohnung gelegt und dazu etliche Wände durchbohrt und in nachträglich auf die Wände verlegte Kabelkanäle zum ursprünglichen Anschluss geführt werden!

Ich lehnte eine solche Veränderung meines Sondereigentums ab und bekundete meinen Verzicht mit den Argumenten. dass ich wegen eines Antennenkabels nicht meine Wände durchbohren lasse und Kabelkanäle auf die Tapeten nageln lasse und dass ich kein neues Kabel bräuchte, da ich digitalen TV-Empfang auch mit dem alten Kabel bekomme und für Tel. und Internet einen anderen Anschluss verwende!

Daraufhin erhielt ich kürzlich von unserer Verwaltung einen Brief mit dem Inhalt, dass ich diese baulichen Veränderungen hinzunehmen habe, da die von der Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen wurde! Außerdem soll das neue System endlich freigeschaltet werden, damit die anderen Bewohner endlich die Vorzüge der Neuerungen verwenden können! Falls ich mich weigere meine Kabel verlegen zu lassen, wird man das neue System freischalten und mich vom Fernsehempfang auf dem alten Kabel einfach abschalten!

Meine Frage geht einfach dahin, ob ich diese "Modernisierung" mit der Veränderung meines Sondereigentums durchführen lassen muss und ob es erlaubt ist bei meiner Weigerung mir einfach den TV-Empfang ersatzlos abzuschalten!

Würde mich freuen, wenn einer der kundigen Teilnehmer in diesem Kreis eine Auskunft geben könnte!

Danke im voraus





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#5
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo Jürgen,

also rechtlich ist das etwas schwer zu beurteilen da der genaue Beschlusstext nicht bekannt ist, und auch ist nicht bekannt ob das Vertragswerk, bzw. die Installationsabsprachen des Kabelbetreibers bei der Beschlussfassung vorgelegen haben.

Generell würde ich sagen, ein Beschluss der Eingriffe ins Sondereigentum beinhaltet ist grundsätzlich nichtig, dies deshalb weil im WEG §§ 21 + 22 immer und nur von Gemeinschaftseigentum die Rede ist.
Hinzunehmen sind lediglich die Arbeiten bis zur Wohnung, mehrheitlicher Beschluss, nicht angefochten.

Was ich hier allerdings überhaupt nicht nachvollziehen kann ist die bauliche Bewertung durch die Verwaltung.

1. Eine einfache Verlegung der Leitungen durchs Treppenhaus ist aus brandschutztechnischer Sicht verboten, hier müssen bestimmte Richtlinien eingehalten werden, Aussage des technischen Leiters der Kabel BW mir gegenüber. Hier kann man alternativ an der Aussenwand des Gebäudes einen Kanal montieren und die neue Dose von innen an die Aussenwand setzen - so wurde es uns von der Kabel BW vorgeschlagen.

2. Dich abzuklemmen ist absolut unnötig, selbst wenn für die anderen Wohnungen neue Leitungen verbotenerweise durch Treppenhaus gelegt werden, so kann die alte Leitung beibehalten werden und einfach an den neuen Verteiler mit angeschlossen werden. Damit kommen bei Dir die digitalen Signale an, die analogen bleiben auch bei der Umrüstung weiterhin erhalten, die alte Antennendose bleibt.

Dem Kabelbetreiber kommt es bei solchen Umrüstungen nicht auf den digitalen TV Empfang an, der ist auch mit einfach abgeschirmten - also alten - Kabeln in sogenannter Baumstruktur für bis zu sechs Wohnungen möglich, allerdings störanfällig wenn direkt an der Leitung bspw. ein Funkgerät betrieben wird.
Dem Kabelbetreiber geht es nur darum, dass die Möglichkeit geschaffen wird Internet und Telefon verkaufen zu können - dies geht aber nur wenn neue Leitungen verlegt sind.

Du solltest dies der Verwaltung mitteilen und Dir gleichzeitig einen Beratungstermin beim Anwalt holen - ein Anwaltsschreiben hilft mancher Verwaltung bei der Entscheidungsfindung , smile

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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