Teilung und Sondernutzungsrechte

20. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
asteria12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Teilung und Sondernutzungsrechte

Liebe Forum-Leser,

ich bin neu hier, da mir in Kürze eine Teilung nach WEG "bevorsteht" und ich befürchte, dass man sich über die Zuweisung der Sondernutzungsrechte nicht ganz einig wird.

Ich habe vor einigen Jahre mit einer Freundin gemeinsam zwei Häuser (wie Doppelhaushälften) erworben.

Aufgrund der Konstellation gibt es hier einige Besonderheiten.

Nichts desto trotz möchte ich eigentlich nur gerne wissen, ob der Notar auch bei der Erstellung der Teilungserklärung auf eine "gerechte" Verteilung der Nutzungsrechte hinweist?! Wir haben eine 50:50 Teilung geplant.

Kann man etwas tun, wenn die eine Hälfte einige Sondernutzungsrecht hat und keine der anderen Partei zugestehen will? Ist das überhaupt rechtens?

Vielen Dank für Eure Hilfe bzw. Erfahrungswerte!

Lieben Gruß
asteria12




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2706 Beiträge, 1217x hilfreich)

quote:
Aufgrund der Konstellation gibt es hier einige Besonderheiten.


Die da wären?

quote:
ob der Notar auch bei der Erstellung der Teilungserklärung auf eine "gerechte" Verteilung der Nutzungsrechte hinweist?!


Ich müsst vorher fest legen was ihr wollt und jeweils dem anderen zugesteht (zugestehen müsst). Dazu ist es praktisch wenn Einigkeit besteht und ihr die Hilfe einer mit dieser Thematik vertrauten Person (Antwalt) in Anspruch nehmt.

Damit geht man dann zu Notar - der wird (so lange das nicht komplett verwerflich ist) in aller Regel dann nur beurkunden, dass ihr die Personen seid, die dieses alles so wollen - und dass ich bei "Trost" seid.

Ihr könnt den Notar natürlich auch fragen, ob er eine Teilungserklärung ausarbeiten kann, die euren Vorstellungen entspricht.

quote:
Kann man etwas tun, wenn die eine Hälfte einige Sondernutzungsrecht hat und keine der anderen Partei zugestehen will?


Man kann (sollte) verhandeln und am Ende eine Einigung erzielen mit der alle Betreiligten leben können/wollen.

Viele nützliche Antworten auf Fragen rund um das Wohnungs/Teileigentum findet man auch im Lexikon des Herrn Thumm.

VG
Roland

-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

-- Editiert Roland-S am 21.09.2012 17:15

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asteria12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Roland,

vielen Dank für Deinen Beitrag.

Die Besonderheiten bestehen darin, dass z.B. das Schlafzimmer des anderen Hauses auf unserem Speicher ist und der Weg zu den Mülltonnen und dem Gartenschuppen über unsere Terrasse führt. Somit sind wir schon mit einigen Beschränkungen "behaftet", welche die andere Partei nicht hat. Auch haben wir keinen direkten Ausgang zum Garten.

Da wir uns aufgrund Familienzuwachses nunmehr vergrößern und gerade parallel unser Haus verkaufen, sind diese Besonderheiten nicht gerade einfach "an den Mann" zu bringen. Sind halt einige Einschränkungen.

Daher würden wir gerne ein Nutzungsrecht der Rasenfläche haben, welche direkt an unsere Terrasse grenzt. Dazu muss ich sagen, dass diese sehr klein ist und in den letzten 8 Jahren weder von uns noch von der anderen Partei genutzt wurde (Sonnenliege etc.). Die Fläche wurde nur immer gemäht. Mehr nicht. Die Kaufinteressenten haben jetzt natürlich Bedenken, dass sie auf der Terrasse sitzen und die Nachbarn sich vor dem Tisch sonnen;-) Diese müssten ja schon eine Art Wegerecht akzeptieren, da die andere Partei über die Terrasse muss um zu den Mülltonnen zu kommen.

Alles nicht so einfach...

Aber dann wäre es ja auch "langweilig", hm?

Lieben Gruß
asteria12

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 636x hilfreich)

z.B. das Schlafzimmer des anderen Hauses auf unserem Speicher ist
Das könnte ein Maurer in wenigen Stunden ändern.

Auch haben wir keinen direkten Ausgang zum Garten
Auch das lässt sich ändern.

Vielleicht solltet ihr erst einmal über einige bauliche Veränderungen nachdenken, bevor ihr beim Notar Unsinn anstellt.

sind diese Besonderheiten nicht gerade einfach "an den Mann" zu bringen
Das sehe ich auch so.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2706 Beiträge, 1217x hilfreich)

quote:
Alles nicht so einfach...


Das siehst du richtig. Aber Ihr seid die Eigentümer und habt es weitgehend in der Hand die Aufteilung so vor zu nehmen, dass eine für euch und einen potenziellen Käufer akzeptable Situation geschaffen wird.
Ohne fachkundige Begleitung halte ich die Ausarbeitung der Teilungserklärung für ein sehr hohes Risiko. Schließlich müsst ihr und der Käufer mit dem Ergebnis sehr eng zusammen leben.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

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