Teilungserklärung - Zustimmung aller Eigentümer?

12. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
winnewupp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Teilungserklärung - Zustimmung aller Eigentümer?



Hallo

Wohne in einer WEG mit 36 Einheiten.

Haben alle einen Parkplatz,jetzt soll ein Stück der

Rasenfläche zum Parkplatz gemacht werden.

Änderung der Teilung.Zustimmung aller Eigentümer?
Muß Verwalter vor Abstimmung darauf hinweisen.



-----------------
""




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Nabend,

Änderung der TE ist eher net notwendig, allerdings ist das eine klare bauliche Veränderung und dieser müssen alle betroffenen Eigentümer zustimmen.
Bei euch heisst das, dass jeder Eigt. zustimmen muss, ansonsten ist der Beschluss anfechtbar

Beispiele der Rechtsprechung hierzu :

Bauliche Veränderung bejaht für den Fall einer Umwandlung einer Grünfläche in einen Abstellplatz für Pkw
(OLG Stuttgart, NJW 1961, 1359; BayObLG, WE 1991, 290)

Die Schaffung einer neuen Parkfläche ist als bauliche Veränderung anzusehen. Dagegen stellen bloße Parkplatzregelungen, wie auch das Anbringen von Farbmarkierungen auf einem Parkplatz keine baulichen Veränderungen dar (vgl. BayObLG, WEZ 1988, 52; OLG
Frankfurt, Entscheidung v. 13.5.1992, 20 W 226/91 , NJW-RR 1993, 86 )


Weitere Fälle von baulichen Veränderungen und entsprechende Urteilsverweise findet man hier : klick

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
winnewupp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)


Danke für die Auskunft

Muß der Verwalter vor der Abstimmung auf Einstimmigkeit

hinweisen.

mfg Winnewupp

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat:
Haben alle einen Parkplatz, jetzt soll ein Stück der
Rasenfläche zum Parkplatz gemacht werden


Eine Gemeinschaftsfläche umzunutzen, mit welchem Ziel ?

sollen weitere Sondernutzungsrechte vergeben werden oder Besucherparkplätze geschaffen werden ?

je nachdem müsste dann die Teilungserklärung bzw. der Aufteilungsplan geändert werden

Zitat:
Muß der Verwalter vor der Abstimmung auf Einstimmigkeit hinweisen


es wäre zumindest sehr sinnvoll, dass die Eigentümer der Bedeutung
a) des Beschlusses und
b) Ihrer Anwesenheit "gewahr werden" !


-- Editiert Barni Gröllheimer am 12.05.2012 20:54

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
winnewupp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)


Einigen Eigentümer sind die jetzigen Parkplätze zu schmal,

es sollen ein paar Zentimeter gewonnen werden.

mfg Winnewupp

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

D.h. alle bekommen ein paar mehr cm Breite, aber der generelle Plan und die Anzahl der Parkplätze ändert sich nicht, d.h. es wird keiner bevorzugt oder benachteiligt ?

-- Editiert Barni Gröllheimer am 12.05.2012 21:06

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 516x hilfreich)

Ich denke, gerade wenn es sich um eine ältere Anlage handelt, ist eine Verbreiterung der Parkplätze durchaus sinnvoll, denn auch "normale" Autos (also keine SUVs) sind heute breiter wie vor 40 Jahren.
Informier dich doch mal, welche Parkplatzbreite heute bei Neubauten in eurer Stadt/Gemeinde vorgeschrieben sind.

Und vernünftige Parkplätze können durchaus bei einem geplanten Verkauf ein Plus sein - und davon profitieren dann alle Eigentümer.

Wenn es sich um eine Anpassung an gesetzliche - heutige - Normen handelt, dann kann - so glaube ich - es sich auch nur um eine Modernisierungsmaßnahme handeln und die würde dann nur die Mehrheit der Stimmen benötigen.

Wenn das Grundstück es her gibt, gewinnen doch eigentlich nur alle.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
winnewupp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)



Nur wenn die Parkplätze gebaut werden,geht ein großes Stück Rasen weg.Wenn ich aus der Haustür gehe sehe ich statt

satten grünen Rasen un Büsche Blech.Da fühle ich mich nicht
wohl.ich möchte den Zustand wie in der Teilung angegben behalten.
mfg Winnewupp

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Zu Deiner Frage, der V. sollte darauf hinweisen, er muss aber nicht, er ist kein Volljurist und weiss es vielleicht gar nicht.......

Wenn es soweit ist, nimmst Dir einen Anwalt und lässt den arbeiten

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

5x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.921 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.