Teilungserklärung Terrasse Sondernutzungsrecht - Wintergarten

14. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
chefhexe
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)
Teilungserklärung Terrasse Sondernutzungsrecht - Wintergarten

Hallo,

in unserer Teilungserklärung steht das die Eigentümer die eine Terrasse haben dort Sondernutzungsrecht existiert und diese Sie einfassen oder verglasen dürfen.
Ich habe so eine Wohnung mit Terrasse und möchte gerne einen Wintergarten errichten.
Da in der Teilungserklärung die möglichkeit ja bereits gegeben ist, sehe ich das richtig das ich nur noch mit meinen miteigentümern die Optik/Sicherheit ect besprechen muß und nicht mehr um Erlaubnis fragen muß. Oder sehe ich das falsch..
Danke vorab

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Siehst Du richtig, wobei ich sogar einen Schritt weitergehe, veratwortlich für den Bau bist Du alleine, also Aussehen, etc.
Allerdings ist es sehr sinnvoll mit den Nachbarn drüber zu reden was man hinbauen möchte - macht einen guten Eindruck

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Für einen Wintergarten solltest Du mit dem Bauamt sprechen. Unter Umständen benötigst Du eine Genehmigung und es kann auch sein, dass neu eingemessen werden muss.
Sinnvoll ist aber trotzdem, dass Thema auf einer Eigentümerversammlung anzusprechen, denn vielleicht denken andere Terrassenbewohner auch darüber nach und gemeinsam erhaltet ihr vielleicht Rabatte?

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"sika0304"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
chefhexe
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)

vielen dank,
bin nur froh das ich es mir nicht nochmal genehmigen lassen muß von meinen miteigentümern, denn das gäb wieder massiv probleme. das mit dem bauamt weiß ich, da erhalte ich ohne probleme die genehmigung, ist schon geklärt. dann werde ich auf der nächsten versammlung nur mitteilen dass ich einen baue, und benötige infos wie bzgl .der gemeinschaftlichen ordnung.
lg

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Ich möchte noch Bedenken einwerfen:
Es ist m.E. lediglich vereinbart, dass die Terasse verglast werden darf. Über die äußere Gestaltung dieser Verglasung gibt es jedoch (nach bisheriger Kenntnis) keine Vereinbarung. Und damit keinen Freibrief hinsichtlich der Gestaltung.

D.h., grundsätzlich kann Dir die Gemeinschaft das Errichten eines Wintergartens nicht verwehren, aber bei der äußeren Ansicht (Form und Farbe) dkann und darf die Gemeinschaft weiterhin mitreden, bzw. brauchst Du hierzu eine Genehmigung der Gemeinschaft.

Allerdings sind hier die Maßstäbe deutlich niedriger anzusetzen. Da bereits eine grundsätzliche Genehmigung für den Wintergarten vorliegt, dürfen die Anforderungen an die äußere Gestalt nicht so hoch sein, dass hierdurch der Wintergarten für den Antragsteller unzumutbar würde. Überspitztes Beispiel: an einem Gebäude mit dezenter sandfarbener Fassade könnte ein Wintergarten aus grell-pinknen Profilen genauso zu Recht von der Gemeinschaft untersagt werden, wie diese ebenso nicht durchsetzen könnte, eine ganz bestimmte Farbe zu verwenden (wenn diese teurer als Standard-Weiß wären).

Ich würde also empfehlen, in jedem Fall den Bauplan der Gemeinschaft zur Genehmigung vorzulegen. An die Zustimmung würde ich jedoch nicht mehr den hohen Maßstab einer alltimmigen Beschlussfassung für eine bauliche Veränderung anlegen.

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
chefhexe
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)

vielen dank für die ganzen infos.
dass ich das passend beis haus mache versteht sich von alleine, wohne ja
auch selber drin.
nur bei meinen netten miteigentümern gestaltet sich immer alles schwierig.
werde einfach zur nächsten versammlung einige vorschläge mitnehmen, welche
die von der aussenansicht beis bild passen und die bezahlbar sind, dann müssen sie sich ja für was entscheiden...


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3x Hilfreiche Antwort

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