Wir haben eine Wohnung im Erdgeschoss gemietet und würden gerne eine Terrassentür einbauen lassen, die zum Hof führen würde. Die Vermieter wären sogar einverstanden. Müssen dabei alle Eigentümer der vorhandenen Wohnungen zustimmen? Weil sowas ja optisch das Haus verändern würde.
Terrassentür einbauen lassen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Wenn für die Terassentür ein neues Loch in die Hauswand gemacht werden muß, dann muß die Gemeinschaft zustimmen, da die Hauswand nicht eurem Vermieter, sondern der Eigentümergemeinschaft gehört.
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Auch wenn kein neues Loch geschlagen wird, sondern ein vorhandenes bis auf den Boden reichendes Glaselement durch eine Terrassentür ersetzt wird bedarf dies der Zustimmung aller betroffenen Eigentümer.
Vorallem würde ich mir als Miteigentümer hier die Frage stellen, was damit bezweckt werden soll, wenn wohl offensichtlich keine Terrasse vorhanden ist. Die Hofnutzung ist ja wohl auch gemeinschaftlich, oder?
In einer anderen Konstellation habe ich aber bereits entsprechende Beschlüsse fassen lassen: hofseitige Terrasse im Sondernutzungsrecht, Zugang vom Schlafzimmer aus. Die Küche, die ebenfalls an die Terrasse angrenzt, hatte ein genau türgroßes Fensterelement, unten feststehend, oben Fensterflügel. Die durften das natürlich austauschen gegen eine Tür, da hatte keiner was dagegen.
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