Hallo
ist es erlaubt mit Mehrheitsbeschluss ein grosses Trampolin (nicht fest verankert im Boden)im Gemeinschaftsgarten aufzustellen, oder bedarf es dazu Einstimmigkeit. Was ist, wenn sich ein Eigentümer durch den ständigen Ausblick von der Terrasse auf das Trampolin gestört fühlt?
Vielen Dank für aufklärende Antworten.
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Trampolin im Gemeinschaftsgarten
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein Mehrheitsbeschluß reicht.
Als Terrassennutzer hat man kein Anrecht auf einen 'Wunschausblick', zumal der Eigentümer der Nachbarterrasse eventuell das Trampolin im Blick haben möchte, um seine Kinder immer sehen zu können. Wessen Wunsch soll dann erfüllt werden?
Gibt es keine Möglichkeit, durch eine Anpflanzung den Blick zu verbessern?
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danke für deine Antwort.
Aber wir verhält es sich dann mit der übermäßigen Nutzung und der Beeinträchtigung des optischen Gesamteindruckes. Ich habe mal gehört, dass im Gemeinschaftsgarten nur das aufgestellt werden darf, was abends auch wieder entfernt werden kann. Für dauerhaft stehende Dinge bedürfe es der Einstimmigkeit.
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Geht es denn um ein Trampolin, das man dauerhaft aufstellt, oder ist es ein Trampolin, das man problemlos wieder abbauen kann, wenn man will (es aber aus Bequemlichkeit nicht tut)?
Meine Empfehlung: abwarten, wie sich die Nutzung des Trampolins entwickelt, und ggf. bei der nächsten Eigentümerversammlung einen eigenen Antrag dazu stellen.
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