Trampolin im Gemeinschaftsgarten

15. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
chawera
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Trampolin im Gemeinschaftsgarten

Hallo
ist es erlaubt mit Mehrheitsbeschluss ein grosses Trampolin (nicht fest verankert im Boden)im Gemeinschaftsgarten aufzustellen, oder bedarf es dazu Einstimmigkeit. Was ist, wenn sich ein Eigentümer durch den ständigen Ausblick von der Terrasse auf das Trampolin gestört fühlt?
Vielen Dank für aufklärende Antworten.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1536x hilfreich)

Ein Mehrheitsbeschluß reicht.

Als Terrassennutzer hat man kein Anrecht auf einen 'Wunschausblick', zumal der Eigentümer der Nachbarterrasse eventuell das Trampolin im Blick haben möchte, um seine Kinder immer sehen zu können. Wessen Wunsch soll dann erfüllt werden?
Gibt es keine Möglichkeit, durch eine Anpflanzung den Blick zu verbessern?

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chawera
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für deine Antwort.
Aber wir verhält es sich dann mit der übermäßigen Nutzung und der Beeinträchtigung des optischen Gesamteindruckes. Ich habe mal gehört, dass im Gemeinschaftsgarten nur das aufgestellt werden darf, was abends auch wieder entfernt werden kann. Für dauerhaft stehende Dinge bedürfe es der Einstimmigkeit.





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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1536x hilfreich)

Geht es denn um ein Trampolin, das man dauerhaft aufstellt, oder ist es ein Trampolin, das man problemlos wieder abbauen kann, wenn man will (es aber aus Bequemlichkeit nicht tut)?

Meine Empfehlung: abwarten, wie sich die Nutzung des Trampolins entwickelt, und ggf. bei der nächsten Eigentümerversammlung einen eigenen Antrag dazu stellen.

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