Treppenhausreinigung Firma

12. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
muroo292
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Treppenhausreinigung Firma

Guten morgen zusammen,
habe eine kleine Frage zur Treppenhausreinigung.Wir sind 5 Parteien bei uns im Haus,alles Eigentümer.Wir haben bis dato im wöchentlichen Tonus das Treppenhaus immer selber geputzt aber jetzt wollen 3 Parteien der älteren Generation das dazu eine Firma beauftragt wird und die Kosten auf alle umgelegt werden.Aber die anderen beiden Parteien möchten aus finanziellen Gründen weiterhin selber putzen.Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben das diese Möglichkeit besteht trotz Beschluss und das man niemanden diese Kosten aufzwingen kann.Das heißt die 3 Parteien würden die Reinigung über eine Firma laufen lassen und die anderen ihre Reihe selber putzen.Kann mir vielleicht jemand sagen ob das korrekt ist und es irgendwo ein Urteil darüber gibt.
Bedanke mich schonmal im vorraus und wünsche einen schönen Tag.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Ich kenne bisher nur Urteile darüber, dass Miteigentümer nicht gezwungen werden können, Arbeiten selbst auszuführen.

Hinsichtlich der reinen Bewirtschaftung besteht umfangreiche Beschlusskompetenz und Vertragsfreiheit. Es wäre durchaus möglich eine Lösung zu finden, wie sie Dir vorschwebt. Voraussetzung ist jedoch erst einmal, dass Ihr eine Firma oder eine Putzkraft findet, die hierbei mitmacht und nur 3 von 5 Wochen zum putzen kommt. Was ich bei der schwäbischen Kehrwoch in BaWü für möglich halte (da sind Firmen auf dieses Geschäftsmodell spezialisiert) kann anderswo durchaus problematisch sein.

Wenn Ihr also eine entsprechende Putzkraft gefunden habt, könnt Ihr dies beschließen. Dabei habt Ihr verschiedene Möglichkeiten:
a) einfacher Mehrheitsbeschluss zur Beauftragung und abweichende Kostenverteilung auf diejenigen Parteien, die nicht mehr selber putzen
b) einfacher Mehrheitsbeschluss zur Beauftragung Putzkraft, zusätzlich angemessene Vergütung für die selbstputzenden Parteien. Kostenverteilung auf alle (die selbstputzenden haben jedoch auch die Einnahmen).
Achtung: die Vergütung eines selbstputzenden Miteigentümers sollte einerseits höher als der Mindestlohn sein und andererseits 256 € pro Jahr nicht überschreiten, da er ansonsten als Arbeitnehmer angemeldet werden müsste und zusätzliche Kosten für Sozialabgaben und Pauschalsteuern anfallen)
c) die selbstputzenden erklären sich bereit, gegen angemessene Vergütung das Putzen für die ältere Generation mit zu übernehmen
d) die ältere Generation beauftragen einzeln (oder zusammen) direkt eine Putzkraft, welche das Putzen im vereinbarten Turnus übernimmt, ohne dass dies über die Gemeinschaftskosten läuft
e) die ältere Generation überstimmt Euch mehrheitlich und es wird eine Putzfirma/Putzkraft für das ganze Treppenhaus und jede Woche beauftragt. Den demokratischen Spielregeln folgend müsst Ihr Euch dem fügen und die anteiliegn Kosten tragen - gewinnt aber Freizeit dazu.

Signatur:

lg.
R.M.

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#2
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

oder die 3 Stimmen setzen sich einfach gegen die 2 Stimmen durch und es wird eine Putzfirma insgesamt beauftragt

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von muroo292):
3 Parteien der älteren Generation
Zitat (von R.M.):
e) ältere Generation überstimmt Euch mehrheitlich
Zitat (von TidoZett):
oder die 3 Stimmen setzen sich einfach gegen die 2 Stimmen durch und es wird eine Putzfirma insgesamt beauftragt
was genau der Möglichkeit e) entspricht ;-)

Signatur:

lg.
R.M.

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