Ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Das Haus besteht aus einem Erdgeschoss - erstes OG - Dachgeschoß.
Mir gehört die Wohnung im 1 OG. Wobei das Dachgeschoß über mir offiziell mit Baugenehmigung zu Wohnzwecken umgebaut worden ist und durch eine Wendeltreppe die sich in meiner Wohnung (1 OG) befindet, verbindet. Die Wohnung hat 3 Fluchtwege. Einmal durch ein im Dachgeschoß ausgebauten Fenster, zur Wohnung ins 1 OG und vom Dachgeschoß ins Treppenhaus. Im Dachgeschoß befindet sich eine Wohnung dem einen anderen Eigentümer gehört. Dieser ist der Meinung, dass ich das Treppenhaus im Dachgeschoß reinigen muss, weil sich dort eine Tür zur meinem ausgebauten Dachgeschoß befindet, die für mich eigentlich nur als Fluchtweg dient. Ich nutze diese Tür nicht als Wohnungseingangstür !! Der von mir benutzte offizielle Zugang zu meiner Wohnung ist eigentlich im ersten OG. Bin ich trotzdem dazu verpflichtet das Treppenhaus vom Dachgeschoß bis zum ersten Obergeschoß zu reinigen. Oder nur das Treppenhaus im ersten Obergeschoß (Wo sich auch mein offizieller Wohnungseingang befindet) bis zum Erdgeschoß.
P.S. In all meinen Baugenehmigungen und Abnahmen wird immer wieder meine Wohnung als erste Obergeschoß Wohnung in vebindung mit den zu Wohnzwecken ausgebauten Dachboden und nicht als Dachgeschoßwohnung erwähnt!
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-- Editiert lonesg am 30.10.2014 00:13
Treppenhausreinigung bei Dachgeschoßausbau?
30. Oktober 2014
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Frage vom 30. Oktober 2014 | 00:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Treppenhausreinigung bei Dachgeschoßausbau?
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2014 | 07:35
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1389x hilfreich)
quote:
Bin ich trotzdem dazu verpflichtet das Treppenhaus vom Dachgeschoß bis zum ersten Obergeschoß zu reinigen.
Das Treppenhaus ist Gemeinschaftseigentum. Die Gemeinschaft nuss beschließen, wie die Reinigung zu erfolgen hat.
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