Trittschalldämmung

8. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.10.2010 14:13:40
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Trittschalldämmung

Ich wohne seit 1996 in meiner Eigentumswohnung. Nach ca. 1 Jahr wurden nachträglich die Fußböden aller Wohnungen wegen belastender Stoffe ausgetauscht. Bei den meisten Wohnungen, wie auch bei mir, wurde dies vom Verkäufer veranlaßt. Der Käufer über mir hat allerdings einen schwebenden Parkettboden selbst verlegt und bis vor ca. einem halben Jahr habe ich außer dem Knirschen der Schritte über mir in meinem Schlafzimmer kaum etwas gehört.
Inzwischen ist es so, dass ich jedes Türschlagen und sogar nächtliche Schnarchgeräusche vernehme. Stundenlanges Toben des Kindes im Wohnzimmer läßt die Wände schallen.
Weiß hier irgend jemand eine Möglichkeit zur Abhilfe. Ich bin schon ziemlich fertig mit meinen Nerven.
Für hilfreiche Antworten besten Dank im voraus!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Gibt's ne Verwaltung? Dem Miteigentümer müsste dieses Problem gemeldet werden, damit er entsprechend reagieren kann. Ansonsten als TOP bei der nächsten ETV Ursachenerkennung und Maßnahmen der Verbesserung beschliessen. Normalerweise wäre ein Gutachter dann zu beauftragen, und er misst den Trittschall, etc.

Die Miteigentümerin bei uns im Haus war nämlich auch erst der Ansicht, meine Wohnung wäre diesbezüglich ein "Problem". Deswegen musste ich mich mit diesem Thema beschäftigen. Plötzlich wollte sie während der ETV keinen Beschluss mehr, weil die "Sache sich erledigt hätte".

Trotzdem habe ich mich erkundigt was gewesen wäre, wenn sie weiterhin dabei geblieben wäre: Ein Gutachter hätte alle Wohnungen sich vornehmen müssen. In den meisten Fällen fehlt nicht nur in einer Wohnung entsprechende Trittschalldämmung, sondern in allen Wohnungen. Maßnahmen hätten dann in allen Wohnungen durchgeführt werden müssen und nicht nur in meiner ;) Das heißt, alle hätten diese Kosten anteilig tragen müssen... Ihr war wohl klar, dass auch ihre Wohnung(en) betroffen sind :grins:

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#2
 Von 
guest-12324.10.2010 14:13:40
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe mit dem Verwalter gesprochen. Da es sich um Sondereigentum handelt, müßte ich selbst gegen den Nachbarn vorgehen. Gutachten, Rechtsanwalt usw.
Da ich diesbezüglich keine Rechtschutzversicherung habe, bleibt mir wohl nur der Verkauf der Wohnung.

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#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Aber Hallo,
ich glaube Du solltest besser den Verwalter verkaufen :-)
Der ist nämlich 100%tig dafür zuständig dass Du und auch alle Anderen nicht über das übliche Maß gestört werden, bzw. stören.
Würde Dein Nachbar jede Nacht Party feiern muß der Verwalter auch für Abhilfe sorgen.
Lies mal §14 WEG , und lies dies auch dem Verwalter vor.
Du könntest auch mal den Nachbarn bitten sich den Lärm selbst anzuhören ;-)

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Also, ich meine auch, dass dies eine Sache für den Verwalter ist bzw. er es als TOP für die nächste ETV vorsehen sollte. So jedenfalls hat unsere Verwaltung reagiert.

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#5
 Von 
guest-12324.10.2010 14:13:40
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten. Wo kann ich einen Hinweis darüber finden, dass der Verwalter für die Einhaltung des § 14 WEG zuständig ist. Er sagt ja, dass er nur für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig ist.

-- Editiert von puzzle53 am 11.11.2008 20:46

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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Also ...

aus § 14 WEG ergeben sich nur die Pflichten eines Wohnungseigentümers. Lediglich aus § 27 (1) 1. (Durchsetzung der Hausordnung) könnte annähernd eine Pflicht des Verwalters hergeleitet werden. Aber:
- hört der Threadersteller den Miteigentümer, weil dieser keine Rücksicht nimmt und Lärm verursacht, oder liegt ein Baumangel beim Parkett (Schallbrücken) vor?
- was soll denn Eurer Meinung nach der Verwalter (wirksam) gegen Verstöße gegen die Hausordnung (Lärm) unternehmen? Mehr als den Miteigentümer anschreiben und zu mehr Rücksichtnahme anhalten kann ein Verwalter nicht. Entweder muss der Einzelne tätig werden (und klagen) oder die Gemeinschaft (nach Beschlussfassung. Für letzteres muss ein Einzelner zunächst mal ein Antrag für die TO stellen. Beschwerden über Lärm wären zumindest für mich kein Anlass, dies sofort zum Thema der nächsten Versammlung zu machen. WEG ist doch kein kindergarten!
- sollte das Parkett mangelhaft verlegt sein, ist tatsächlich der Verwalter nicht zuständig, da das Parkett sicherlich nicht zum Gemeinschaftseigentum gehört.

lg R.M.

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#7
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Oki, hab mich unvollständig ausgedrückt, sorry.

Klar ist der 14ner für Eigentümer, allerdings ist der Verwalter net nur für die Verw. des Gemeinschaftseigentums zuständig, ihm obliegt auch eine Obhutspflicht gegenüber jedem einzelnen Eigentümer (hab ich letztens gelesen, weiß nur net mehr wo)
Jetzt mal R.M. widersprechen muß, im 27/1/1 wird explizit von einer Pflicht gesprochen, und das wiederum schliesst alle notwendigen Maßnahmen ein.
Auch wenn es sicher klar ist das manche Dinge einem Kindergarten ähneln, dürfte m.M. nach eine HV da nicht einfach abwinken, sondern müßte vielmehr dafür Sorgen dass Belästigungen abgestellt werden. Auch wenn dies die Einberufung einer SonderETV bedeutet um notwendig werdende Beschlüsse zu fassen.
Ich persönlich würde der HV in sonem Fall alle "Messer auf die Brust" setzen die ich in meiner Küche finde um für Abhilfe zu sorgen, und mich dabei ernsthaft auf 14/1 berufen, da gehts net nur um Gem.Eigentum sondern auch um den Gebrauch des Sondereigentums.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Du hast einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Eigentümer, wenn dann die Dezibel-Zahl überschritten ist - und die muss nun mal vorher gemessen werden. Und ich sehe es auch schon, dass der Verwalter den anderen Eigentümer diesbezüglich anschreibt, aber dafür benötigt er von dir die Zahlen. Für einen Gutachter ist er nicht zuständig, denn dies betrifft letzten Endes eine Sache zwischen zwei Eigentümern.
Ein Haus von 1996 ist eigentlich nicht hellhörig (im Gegensatz zu den 60iger Jahren). Vermutlich hat der Nachbar selbst verlegt und da entstehen immer Probleme. Seit es Laminat gibt, gibt es vermehrt Klagen wegen Lärmbelästigung.

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#9
 Von 
guest-12324.10.2010 14:13:40
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Mehrfamilienhaus ist in den 50-er Jahren gebaut wurden, stand ein paar Jahre leer und die Wohnungen wurden in den 96-er Jahren einzeln verkauft.
Den "schwebenden Parkettboden" hat der Eigentümer ober mir selbst verlegt.

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#10
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

@Thorsten:
ich gehe insoweit mit, dass der Verwalter ein solches Thema nicht einfach abwinken sollte. Aber was soll der Verwalter denn effektiv dagegen tun?
Anschreiben? Ja, und dann? Dem Eigentümer kann nicht wie einem Mieter die Wohnung gekündigt werden.
Der Verwalter kann in einem solchen Fall keinen Gutachter beauftragen und auch nicht klagen. Wenn nur der unmittelbar darunter wohnende Eigentümer betroffen ist, ist auch eine Beschlussfassung über die Beauftragung eines Gutachters und eventuelle Klage eher unwahrscheinlich. Also bleibt letztendlich doch wieder alles am betroffenen Eigentümer hängen.
Meine Aufgabe als Verwalter sehe ich da eher, den betroffenen Eigentümer genau über diese Problematik aufzuklären und vielleicht behilflich zu sein bei der Suche nach einem Gutachter. Aber schon das ist eher als Service und Hilfe denn als Aufgabe zu verstehen.

lg R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12324.10.2010 14:13:40
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Nochmals danke für alle Antworten.
Inzwischen habe ich den Miteigentümer bezüglich der Trittschalldämmung angesprochen. Er wollte diesbezüglich zwar mal unter seinem Parkett nachsehen, es hat sich aber noch keine Verbesserung gezeigt. Man hört nach wie vor jeden Schritt knirschen, knarren oder poltern. Lautes Herumtoben läßt immer noch Wände und sogar meinen Fußboden fibrieren. Leider weiß ich nicht, ob diese als "normale Wohngeräusche" zählen und habe ihn deshalb auch gefragt, ob er mit einer Trittschallmessung einverstanden wäre - was er nicht will.
Weiß jemand, ob eine Trittschallmessung auch von meiner Wohnung aus durchgeführt werden kann und was diese evtl. kosten würde?


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