Überbauung Grenze DDR Zeiten 1977

3. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
elister
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überbauung Grenze DDR Zeiten 1977

Hallo in die Runde,
vielleicht hat jemand Erfahrung mit folgender Situation und könnte diese mit mir teilen.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe zu DDR Zeiten ein Grundstück mit einem bestehenden alten Haus gekauft. Die Grenzen wurden mir und meinem Nachbar von einem weiteren Nachbarn aufgezeigt. Unser Baubetreuer hat den Neubau des Neubaus geplant und wollte ein Teil der Fundamente von dem alten Haus weiter nutzen und liess sich von meinem Nachbarn 1977 das Einverständnis für die Grenzbebauung, hinsichtlich für die Rekonstruktion des Wohnhauses geben. Dafür gibt es eine schriftliche Einverständniserklärung.
Der Bau erfolgte so und mein Nachbar hat seine Garage und Nebengebäude Wand an Wand gesetzt.
Dieser Zustand ist nun seit 1977 so und war beiden Parteien bekannt.
Nun soll das Haus vom Nachbarn verkauft werden und sein Grundstück wurde neu vermessen. Nun ist es so, dass ein Teil meines Hauses, ca. 1,5 m auf mehrere Meter auf seinem Grundstück steht.
Was könnte jetzt auf uns zukommen und wie löst man die Situation am besten?
Liebe Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1602 Beiträge, 352x hilfreich)

Zitat (von elister):
wie löst man die Situation am besten?

Der Nachbar lässt das Grundstück entsprechend der vorhandenen Bebauung teilen und ihr kauf den abgeteilten Teil vom Nachbarn.

Zweitbeste Lösung wäre eine Baulast beim Nachbarn.

Dritte Lösung: Der Nachbar informiert den neuen Eigentümer im Rahmen des Verkaufs entsprechend und ihr versucht dann mit dem neuen Eigentüme eine Einigung zu finden.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15882 Beiträge, 9099x hilfreich)

Grundsätzlich sinnvoll ist es auf jeden Fall, das Problem vor einem Verkauf zu lösen
- ein offener Grenzkonflikt ist eine deutliche Wertminderung, so dass eine Lösung im Interesse des Verkäufers ist
- ein potenzieller Käufer könnte deutlich mehr Ärger machen als der jetzige Besitzer, da der Käufer ja nie mit dem Überbau einverstanden war (die Einverständniserklärung gilt ja nur für den jetzigen Besitzer)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46742 Beiträge, 16576x hilfreich)

Zitat (von elister):
Was könnte jetzt auf uns zukommen und wie löst man die Situation am besten?


Der neue Nachbar verlangt die Zahlung einer Überbaurente (§ 913 BGB).

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#4
 Von 
elister
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Nun habe ich gesehen, dass in den älteren Liegenschaftskarten das Haus immer in den Grenzen eingezeichnet war.
In der aktuellen Ansicht mit Luftbild leider nicht. Das neue Wohnhaus wurde auf den selben Hausgrenzen des alten Hauses errichtet. Es gibt den Kaufvertrag mit dem alten Haus & Grundstück und der Bauantrag wurde damals auch so genehmigt. Wie können sich die Grenzen jetzt so verschieben?

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15882 Beiträge, 9099x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der neue Nachbar verlangt die Zahlung einer Überbaurente (§ 913 BGB).

Die dürfte aber lächerlich gering sein - denn meines Wissens richtet sich die nach dem Grundstückswert zum Zeitpunkt der Überbauung. Und die Bodenpreise 1977 in der DDR ...
Von daher wäre auch der Verkäufer des Grundstücks gut beraten, das Problem vor einem Verkauf zu lösen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1602 Beiträge, 352x hilfreich)

Zitat (von elister):
Wie können sich die Grenzen jetzt so verschieben?


Nimm ein wenig Geld in die Hand und veranlasse eine Grenzanzeige über das Katasteramt oder eine öffentlich bestellten Vermesser. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

0x Hilfreiche Antwort

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