Umlage nach Personen/Monate bei Leerstand

3. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
josa-d
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)
Umlage nach Personen/Monate bei Leerstand

Hallo,
wo steht etwas Belastbares zu der Regelung für die Umlage nach Personen/Monate?
1. Welcher Personenanteil bei Leerständen?
2. Welchen Anteil setze ich bei nur kurzzeitig genutzen Wohnungen an (FeWo oder Zweitwohnsitz!)?

Wenn bisher abgerechnet wurde und die Leerstände mit NULL bewertet worden sind, dann ist das doch mit absoluter Sicherheit nicht korrekt, oder?

Urlaub oder Krankenhausaufenthalt sind Sache des Eigentümmers!

Danke im Voraus.
LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Bei Abrechnung nach Personen ist mit mindestens einer Person abzurechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
josa-d
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für den Tipp, ich muss es aber auch rechtlich (zumindest logisch!) begründen können.
Sonst hauen mir die Eigentümer die Abrechnung doch um die Ohren, oder?
LG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

BGH, Beschluss v. 8.1.2013, VIII ZR 180/12

0x Hilfreiche Antwort

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