Hallo,
bei uns wurde auf d. ETW Versammlung beschlossen das Treppenhaus zu sanieren u. dafür entsprechend KVs einzuholen. Dies ist nun wohl geschehen und der Verwalter hat im Hausflur einen Aushang gemacht. Darauf stehen die Endsummen der KVs, aber nicht wie sie sich zusammensetzten und darunter sind 3 excel Tabellen zum ankreuzen für welchen Vorschlag man nun ist. Z.B. Sanierung nur d. Trittstufen oder Sanierung Trittstufen u. Setzstufen usw. Aber welche Maßnahme wieviel kostet wird nicht erläutert. Es soll also durch dieses Ankreuzverfahren ein Beschluß gefasst werden, wie die Treppe nun zu sanieren ist.
Frage.1. Ist das ein sog. Umlaufbeschluß und ist das Verfahren so überhaupt rechtens? 2. Reicht das Ankreuzen alleine aus? Ich dachte immer bei einem Umlaufbeschluß muß jeder mit seiner Unterschrift schriftlich zustimmen. 3. Stimmt es, dass bei einem Umlaufbeschluß, ein Beschluß nur zu Stande kommt, wenn alle schriftlich zugestimmt haben,also die einfache Merhheit hier nicht mehr gilt? 4.Gibt es eine Frist innerhalb derer ich auf den Aushang reagieren muß, wenn ja welche? 5. Was soll ich tun, wenn der Sanierungsauftrag für die Treppe trotz nicht zustande gekommenen Beschluß (unter der obgigen Voraussetzung)vom Verwalter vergeben wird.??Bis ich die Anfechtung durch habe ist die Treppe längst saniert.
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-- Editiert am 25.06.2011 18:35
-- Editiert am 25.06.2011 18:37
Umlauf-Beschluß Sanierung der Treppe
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ich würde zuerst mal beim Beirat und beim Verwalter nachfragen, was mit diesem Aushang bezweckt werden soll. Vorher solltest du noch mal im Protokoll der Versammlung nachlesen, vielleicht wurde dort ja beschlossen, das alle Eigentümer über die KVs informiert werden sollen.
Thema Umlaufbeschluß: auf einen Umlaufbeschluß muss nur dann reagieren, wenn man zustimmen will. Eine fehlende Zustimmung wird nämlich wie eine Ablehnung gewertet.
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wir haben keinen Beirat es gibt nur 6 Eigentümer und wir verwalten uns sozusagen selbst.Im Protokoll steht nur, dass die KVs eingeholt werden. Mit dem Aushang soll ein Beschluss zur Sanierung d.Treppe gefasst werden. Im Internet hab ich folg. Def. gefunden:Was versteht man unter einem Umlaufbeschluß?
Ein Umlaufbeschluß entsprechend § 23 Abs. 3 WEG
kommt nicht in der Eigentümerversammlung zustande, sondern im schriftlichen Verfahren. Bei diesem Beschluß müssen grundsätzlich alle Eigentümer schriftlich zustimmen, auch wenn in der Eigentümerversammlung die einfache Mehrheit ausreichen würde. Der Beschluß kommt erst zustande, wenn die letzte Zustimmung beim Verwalter eingegangen ist.
Frage: ist unser Aushang zum Ankreuzen ein Umlauf-Beschluss und kann man über das blose Ankreuzen einen Beschluss herbeiführen?
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Da ihr doch wohl offzizell einen Verwalter bestellt habt, verwaltetet ihr euch nicht selbst.
Eurer Beschluss besagt nicht mehr, als dass der Verwalter bzw. die Eigentümer Kostenvoranschläge einholen. Damit ist weder die Beauftragung noch die maximale Preishöhe noch Ausführungsart beschlossen.
Wenn keine Einigkeit besteht und vor allem verschiedene Varianten zur Wahl stehen, funktioniert ein Beschluss per Aushang nicht, da dieser einstimmung erfolgen muss (selbstverständlich mit Unterschrift).
Da ihr ja alle im Haus wohnt und bei dieser kleinen Gemeinschaft, wäre es doch am einfachsten, wenn der Verwalter euch fristgerecht zu einer weiteren Versammlung kurzfristig einläd. Bis dahin und zusätzlich in der Versammlung können sich alle über die Angebote informieren und einen rechtsgültigen Beschluss fassen.
So würde das zumindest bei uns ablaufen.
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"Heike aus Bochum"
Hallo Heike,
vielen Dank.
Tja, Deinen Vorschlag habe ich auch schon gemacht. Aber es gibt hier Interessen, die Sanierung noch möglichst diese Woche in Auftrag zu geben und damit zu beginnen. Da alle anderen Eigentümer, außer mir, in den Urlaub fahren. Sie erwarten wohl, dass ich mich dann um die Handwerker kümmere, den Dreck beseitige und den Lärm allein ertrage. Außerdem ist nicht geklärt worden, wie ich dann in meine Wohnung (5.OG) ohne Treppe bzw. mit einer frisch lackierten Treppe komme. Der Lack muß ja mehrmals aufgetragen werden und dann mind. 20 Std. trocknen.
Mein Problem ist nur, was mache ich, wenn der Verwalter (einer der Eigentümer)die Handwerker bestellt und dann fahren alle in den Urlaub und ich habe hier den Stress. Eine Anfechtung des ungültigen Beschlusses hilft mir dann auch nicht weiter.Ich bin total sauer über das Verhalten und hätte auch gerne mal etwas mehr über die KVs erfahren und die auf mich zukommenden Kosten.
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Die Kostenvoranschläge kannst du jederzeit beim Verwalter einsehen. Und dem Verwalter würde ich klar machen, dass er sich an die Vorschriften des WEG zu halten hat, wenn er nicht irgendwann rechtliche Probleme erhalten möchte. Mach ihm das Haftungsrisiko klar, wenn kein ordentlicher Beschluss zustande kommt und bei der Sanierung etwas schief geht. Dann hat der Verwalter den Auftrag ohne Ermächtigung durch die WEG erteilt.
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"Heike aus Bochum"
-- Editiert am 26.06.2011 18:42
Es gibt den Beschluss, Kostenvoranschläge einzuholen, nicht mehr und nicht weniger.
Teile dem "Verwalter" mit, dass du gegen jeden der Vorschläge bist und schon hast du schriftlich keine Einstimmigkeit der Eigentümer und er ist nicht berechtigt, den Auftrag zu vergeben. Er darf also gar keinen Auftrag im Namen der Gemeinschaft vergeben. Wenn er es tut, macht er sich a) schadensersatzpflichtig und muss b) den alten Zustand wieder herstellen (etwas schwierig bei einer Treppe).
Jetzt gilt aber der liebe Frieden zu wahren und eine Sanierung der Treppe möchtest du ja auch haben, oder?
Und wegen der Begehung der Treppe - ruf doch einfach eine der Firmen an, die auf den KVs steht und frage, wie es gewährleistet ist.
Handwerkern/Reinigen: dafür bist du nicht zuständig und du weißt von nichts (wer reinigt denn sonst, wenn die Nachbarn in Urlaub sind?).
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