Umsetzung Winterdienst durch Verwaltung

10. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
sv_pilot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsetzung Winterdienst durch Verwaltung

Ich versuche es mal möglichst kurz zu machen. Angenommen, die Situation wäre so, dass die Verwalterin gleichzeitig auch eine der Eigentümer einer WEG ist. Die gute Frau ist dabei so knausrig, dass sie versucht zu sparen, wo es nur geht. Und das eher unabhängig von der Interessenlage der anderen Eigentümer.

Ein aktuelles Thema könnte dabei der Winterdienst sein. Die WEG besteht aus sechs Parteien, davon wollen vier, dass der Winterdienst extern vergeben wird. Eine verhält sich neutral, die Verwalterin ist aus Kostengründen dagegen. Sie will den Winterdienst selbst durchführen. Das wollte sie bereits in den Vorjahren tun, es hat aber objektiv betrachtet einfach nicht funktioniert. Die vier Parteien haben nun gemeinsam einen willigen und zuverlässigen Herrn in der Nachbarschaft gefunden, der auf Stundenbasis bereit wäre den Job zu übernehmen.

Die Verwalterin erklärt nun zum einen, dass zur Umsetzung dieses Vorschlags die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich wäre. Ausserdem lehnt sie die Umsetzung mit der Argumentation ab, dass besagter Herr "hierfür als Minijobber angemeldet werden müsste, was einen unverhältnismässig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Da er vorwiegend für Schneeräumung tätig wäre, die nicht Angelegenheit der WEG ist, bin ich nicht bereit dies zu übernehmen."

Ist tatsächlich die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich? Wie kommt sie drauf, dass der Winterdienst keine Angelegenheit der WEG ist? Kann sie sich dem Willen der Mehrheit entgegenstellen mit dem Verweis, dass ihr der Aufwand für die Umsetzung zu hoch ist?


Gruß

sv_pilot

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

1.
Es ist definitv Angelegenheit der WEG den Winterdienst auszuführen oder ausführen zu lassen.

2.
Zur externen Vergabe reicht ein Beschluss mit einfacher Mehrheit völlig aus. Dazu bedarf es einer Eigentümerversammlung mit dem entsprechenden Tagesordnungspunkt.

3.
Eine Anmeldung als Minijobber ist nicht erforderlich wenn besagter Nachbar einen Gewerbeschein hat, bzw. sich diesen besorgt.
Wie es als Minijobber aussieht, er wäre dann Angestellter der WEG, kann ich net genau sagen - hier könnte man Informationen bei der Handwerks oder Handelskammer bekommen, eventuell auch bei einem Steuerberater.

4. Ihr solltet vielleicht den Gedanken ins Auge fassen einen professionellen Verwalter zu beauftragen, hierzu gilt Gleiches wie unter 2.

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ein Profi macht das einfach, lässt sich aber ein "Lohnkonto" führen extra zahlen.
An sonst muss die Verwalterin einen Beschluss umsetzen.

Ich würde aber bedenken das es mit einem Profiverwalter und Profikehrwochendienstleister teuer wird.

Wenn die Verwalterin das übernimmt kann man sie darauf auch festnageln.

quote:
Kann sie sich dem Willen der Mehrheit entgegenstellen mit dem Verweis, dass ihr der Aufwand für die Umsetzung zu hoch ist?


Nein, aber den Aufwand abrechnen

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""

0x Hilfreiche Antwort

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