Umwirksame Jahresabrechnung

4. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Pinocchio123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)
Umwirksame Jahresabrechnung

Mit Urteil vom 12.09.2011 wird vom Amtsgericht die Jahresabrechnung 2008, 2009 u. 2010 wegen rückwirkende Änderung der Umlageschlüssel für unwirksam erklärt, sowie die Entlastung des Verwalters aufgehoben.

Bis heute keine neue Abrechnung durch den Verwalter erfolgt, über die erneut abgestimmt und evtl. Entlastung erteilt werden muss.

Daher meine Frage, ab wann ist die Hausverwaltung nach einem rechtsgültigen Urteil verpflichtet eine neue bzw. korrigierte Jahresabrechnung zu erstellen?

Ich Bedanke mich jetzt schon recht herzlich für die hilfreichen Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Pinocchio123

-----------------
""




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Von dem Moment an wo die Gemeinschaft dem V. auf die Füsse tritt, oder ein Eigentümer auf Erstellung der Abrechnung klagt.

Also hergehen, dem Verwalter einen Brief schreiben und Frist setzen und nach Ablauf klagen gehen

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.752 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.369 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.