Umwirksame Jahresabrechnung

4. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Pinocchio123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)
Umwirksame Jahresabrechnung

Mit Urteil vom 12.09.2011 wird vom Amtsgericht die Jahresabrechnung 2008, 2009 u. 2010 wegen rückwirkende Änderung der Umlageschlüssel für unwirksam erklärt, sowie die Entlastung des Verwalters aufgehoben.

Bis heute keine neue Abrechnung durch den Verwalter erfolgt, über die erneut abgestimmt und evtl. Entlastung erteilt werden muss.

Daher meine Frage, ab wann ist die Hausverwaltung nach einem rechtsgültigen Urteil verpflichtet eine neue bzw. korrigierte Jahresabrechnung zu erstellen?

Ich Bedanke mich jetzt schon recht herzlich für die hilfreichen Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Pinocchio123

-----------------
""

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Von dem Moment an wo die Gemeinschaft dem V. auf die Füsse tritt, oder ein Eigentümer auf Erstellung der Abrechnung klagt.

Also hergehen, dem Verwalter einen Brief schreiben und Frist setzen und nach Ablauf klagen gehen

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.737 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen