Mit Urteil vom 12.09.2011 wird vom Amtsgericht die Jahresabrechnung 2008, 2009 u. 2010 wegen rückwirkende Änderung der Umlageschlüssel für unwirksam erklärt, sowie die Entlastung des Verwalters aufgehoben.
Bis heute keine neue Abrechnung durch den Verwalter erfolgt, über die erneut abgestimmt und evtl. Entlastung erteilt werden muss.
Daher meine Frage, ab wann ist die Hausverwaltung nach einem rechtsgültigen Urteil verpflichtet eine neue bzw. korrigierte Jahresabrechnung zu erstellen?
Ich Bedanke mich jetzt schon recht herzlich für die hilfreichen Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Pinocchio123
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Umwirksame Jahresabrechnung
4. November 2011
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Frage vom 4. November 2011 | 11:51
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 10x hilfreich)
Umwirksame Jahresabrechnung
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#1
Antwort vom 4. November 2011 | 18:30
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1380x hilfreich)
Von dem Moment an wo die Gemeinschaft dem V. auf die Füsse tritt, oder ein Eigentümer auf Erstellung der Abrechnung klagt.
Also hergehen, dem Verwalter einen Brief schreiben und Frist setzen und nach Ablauf klagen gehen
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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