Ungewollte Heizungswärme

16. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
honis56
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 6x hilfreich)
Ungewollte Heizungswärme

Hallo,

in unserem Mehrparteien-Wohnblock wurde der Heizkessel im Zuge einer Renovierung in den Kellerraum unter meiner Parterre-Wohnung (Ich bin Eigentümer) verlegt.
Seither ist es in meiner Wohnung viel zu heiß. Ich will diese Wärme nicht und auch nicht bezahlen. Die Abrechnung erfolgt bei uns über Verdampfungsröhrchen. Was muß ich jetzt tun, um später keine Nachteile in der Auseinandersetzung über die Kosten zu haben?
Reicht es, der Hausverwaltung jetzt mitzuteilen, daß ich ab Inbetriebnahme des Heizkessels die bisherige Abrechnungsmethode über die Verbrauchsmessung wegen der neuen Sachlage bis zum Einbau einer hinreichenden Isolierung nicht mehr anerkenne und als Kompromiß eine Abrechnung auf Basis der Vorjahresdaten vorschlage oder wie verhalte ich mich am besten? Was würdet Ihr tun?

Danke für jeden Hinweis!

-- Editiert von Moderator am 16.10.2019 09:21

-- Thema wurde verschoben am 16.10.2019 09:21

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von honis56):
wie verhalte ich mich am besten? Was würdet Ihr tun?

1. Im richtigen Forum posten :forum:

2. mich mit den Grundlagen des WEG-Rechtes beschäftigen (denn es dürfte ja zu 99% eine WEG sein)

3. Die WEG Unterlagen durchforsten um fest zu stellen was derzeit die Grundlage der der zeitigen Abrechnung ist.



Zitat (von honis56):
Seither ist es in meiner Wohnung viel zu heiß

Die Heizkörper in der Wohnung sind definitiv kalt und außer Betrieb?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von honis56):
Ich will diese Wärme nicht und auch nicht bezahlen. Die Abrechnung erfolgt bei uns über Verdampfungsröhrchen.


Hallo,
ich kenne eine ähnliche Problematik bei uns im Haus, da sind die Heizungsrohre über Putz verlegt und heizen, auch wenn der Heizkörper aus ist den Raum.

Aber die Verdunstungsröhrchen dürften doch nur bei direkter Wärmeeinstrahlung durch den Heizkörper etwas verdunsten, oder ? Ansonsten wäre ja im Sommer, wenn es richtig warm ist genauso Fehler in der Messung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Aber die Verdunstungsröhrchen dürften doch nur bei direkter Wärmeeinstrahlung durch den Heizkörper etwas verdunsten, oder ?

Nein, die haben auch durch die Umgebungswärme eine gewisse Verdunstung, nur wird diese entsprechend berücksichtigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

1. Antrag zur Tagesordnung: Anbringung einer Kellerdeckendämmung im Heizraum (und idealerweise in allen übrigen Kellerräumen.

2. Antrag zur Tagesordnung: Umstellung der Verdunster-Heizkostenverteiler auf elektronische Heizkostenverteiler. Die Zweifühlersysteme ermitteln einen "Verbrauch" u.a. unter Berücksichtigung der Differenz zwischen Oberflächentemperatur des Heizkörpers und Raumtemperatur.

3. Keep calm. Ja, es gibt zwar eine Kaltverdunstung bei warmen Räumen und kaltem Heizkörper. Dennoch hat die Heizkörpertemperatur einen größeren Einfluss auf die Verdunstung als die Raumtemperatur. Wenn also nicht gerade Extreme Vorliegen (früher nicht geheizt und 18°C und jetzt nicht heizen und 24°C), dann dürften keine Mehrkosten anfallen.

Signatur:

lg.
R.M.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von honis56):
Danke für jeden Hinweis!
Ob Dir durch diese (abnorme? "Seither ist es in meiner Wohnung viel zu heiß.") Wärme am Ende ein finanzieller Nachteil entsteht ist nur ein Aspekt. Gut möglich, dass es für Dich persönlich am Ende kein Nachteil sondern eine "Nullnummer" oder gar ein Gewinn ist. Benachteiligt wären dann aber die anderen Mitbewohner, die für die Erzeugung dieser Abwärme mit zur Kasse gebeten werden.

Mich plagt in diesem Zusammenhang die Frage, wie es bei einer neu installierten Heizung zu so hohen Temperaturen im Heizungsraum kommen kann, dass dies zu so gravierender Aufheizung Deiner Wohnung führt.

In einem ersten Schritt würde ich die Verwaltung von diesen Temperaturveränderungen in Kenntnis setzten und um Überprüfung bitten, ob das von der Ausführung der Heizungsanlage alles so seine Richtigkeit hat. Ist dem so, kann man anregen die Folgen zu berücksichtigen, zu mildern oder gar zu beseitigen - so man auf Verständnis stößt. Bei fehlendem Verständnis bleibt dann nur die Prüfung, ob vielleicht ein Rechtsanspruch besteht. Denn, wird es durch die neue Heizungsanlage in Deiner Wohnung tatsächlich "viel zu heiß", könnte dies evtl. sogar eine aktive Kühlung (Klimaanlage) erforderlich machen.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

2x Hilfreiche Antwort

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