Die Entlastung des Beirates wird vom Gericht für ungültig erklärt, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, also momentan nicht rechtskräftig; bedeutet das automatisch den Rücktritt bzw. die Enthebung des Beirates oder kann und darf dieser trotz fehlender Entlastung weiter im Amt bleiben?
Danke für die Bemühungen!
Ungültigkeit der Entlastung des Beirates
22. Mai 2016
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Frage vom 22. Mai 2016 | 13:07
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 13x hilfreich)
Ungültigkeit der Entlastung des Beirates
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#1
Antwort vom 22. Mai 2016 | 16:57
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
Keine Entlastung heißt ja nur, dass etwaige Ansprüche aus dem betroffenen Zeitraum gegen den Beirat geltend gemacht werden können. Es hat überhaupt nichts mit der aktuellen Amtsführung zu tun.
#2
Antwort vom 22. Mai 2016 | 16:59
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 13x hilfreich)
...danke, super gut und super schnell....
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