Hallo zusammen,
ich möchte gerne eine Eigentumswohnung erwerben. Dabei gibt es folgendes Problem. In der Wohnung befindet sich eine kleine Abstellkammer, die auch nur durch die Wohnung erreichbar ist. Diese Abstellkammer wird in der Abgeschlossenheitsbescheinigung als Sondereigentum (also zur Wohnung gehörig) ausgezeichnet. In der Teilungserklärung ist dieselbe Abstellkammer jedoch nicht als Sondereigentum ausgezeichnet und der Wohnung zugeordnet, sondern als Gemeinschaftseigentum.
Kann mir jemand sagen, welches Dokument hier maßgeblich ist? Hintergrund ist, dass ich diese Abstellkammer ggf. in die Wohnung integrieren möchte, indem ich die entsprechende Zwischenwand (nicht tragend) einreiße. Danke schon mal vorab!
Unklare Eigentumszuordnung bei Eigentumswohnung
Zitat :Diese Abstellkammer wird in der Abgeschlossenheitsbescheinigung als Sondereigentum (also zur Wohnung gehörig) ausgezeichnet.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird gar nichts "ausgezeichnet".
Diese ist lediglich eine Bescheinigung/Bestätigung der Behörde mit einem Stempel. Diese wird an/auf dem Aufteilungsplan angebracht.
Ich bin mir nicht ganz klar wie ich mir das vorstellen soll. Innerhalb deiner Wohnung soll es also ein "Zimmerchen" geben welches von der Allgemeinheit genutzt werden kann? Mir ist völlig unklar wie solch eine Kammer, in der Teilungserklärung, als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen werden kann. Gibt es dazu eine Erklärung?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :In der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird gar nichts "ausgezeichnet".
Diese ist lediglich eine Bescheinigung/Bestätigung der Behörde mit einem Stempel. Diese wird an/auf dem Aufteilungsplan angebracht.
Okay, ich präzisiere: Der Aufteilungsplan im Anhang der Abgeschlossenheitsbescheinigung weist die Abstellkammer als Sondereigentum aus. Der Aufteilungsplan in der Teilungserklärung tut das nicht.
Zitat :Ich bin mir nicht ganz klar wie ich mir das vorstellen soll. Innerhalb deiner Wohnung soll es also ein "Zimmerchen" geben welches von der Allgemeinheit genutzt werden kann? Mir ist völlig unklar wie solch eine Kammer, in der Teilungserklärung, als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen werden kann. Gibt es dazu eine Erklärung?
Leider nicht. Der Makler ist auch irritiert und will jetzt noch mal eine neue Teilungserklärung anfordern. Vom gesunden Menschenverstand her würde man die Abstellkammer auf jeden Fall der Wohnung zurechnen (Wer würde sie sonst auch nutzen sollen, da sie nur über die Wohnung erreichbar ist?). Aber wenn ich mir die Abstellkammer später "einverleiben" möchte und es ist Gemeinschaftseigentum, dann stehe ich natürlich vor einem Problem.
Im ersten Moment würde ich von einem Fehler in der Teilungserklärung ausgehen wollen, den es zu berichtigen gilt !bevor! man die Wohnung kauft. Was ist denn in dem Zimmerchen? Evtl. Die Stromzähler für das ganze Haus, oder, oder, oder.......
Deiner bisherigen Schilderung nach ist das nicht wirklich nachvollziehbar warum das so eingetragen wurde.
Zitat :Im ersten Moment würde ich von einem Fehler in der Teilungserklärung ausgehen wollen, den es zu berichtigen gilt !bevor! man die Wohnung kauft. Was ist denn in dem Zimmerchen? Evtl. Die Stromzähler für das ganze Haus, oder, oder, oder.......
Da ist nichts(!) drin. Einfach nichts.
Dann kann ich mir nur einen Fehler, bei der Erstellung der Teilungserklärung, vorstellen. Dieser sollte berichtigt werden, was sich aber als schwierig gestalten könnte.
Hier mal einige Infos zur Änderung einer Teilungserklärung:
https://matera.eu/artikel/teilungserklaerung-aenderung
Zitat :Okay, ich präzisiere: Der Aufteilungsplan im Anhang der Abgeschlossenheitsbescheinigung weist die Abstellkammer als Sondereigentum aus. Der Aufteilungsplan in der Teilungserklärung tut das nicht.
Es gibt nur einen Aufteilungsplan und das ist der, auf dem die Abgeschlossenheitsbescheinigung angebracht ist.
Außer es gibt mehrere (geänderte) Aufteilungspläne jeweils mit Abgeschlossenheitsbescheinigung.
-- Editiert von User am 19. Februar 2025 13:05
Zitat :Es gibt nur einen Aufteilungsplan und das ist der, auf dem die Abgeschlossenheitsbescheinigung angebracht ist.
Das ist hier eben leider nicht der Fall. Es gibt zwei Aufteilungspläne von derselben Behörde am selben Tag gestempelt. Mit unterschiedlichen Inhalten. Und beide finden sich in den Unterlagen zur Wohnung. Das ist genau das Problem. Aber der Makler möchte sich jetzt darum kümmern.
Weist der AP in der TE nur nicht aus, dass dies zum Sondereigentum gehört oder weist dieser explizit aus, dass der Abstellraum Gemeinschaftseigentum ist.Zitat :Der Aufteilungsplan im Anhang der Abgeschlossenheitsbescheinigung weist die Abstellkammer als Sondereigentum aus. Der Aufteilungsplan in der Teilungserklärung tut das nicht.
Das wollte ich grad nachfragen. Hm. Gleiches Datung gestempelt - ok. I.d.R. steht auch ein Datum, wann der Plan gefertigt wurde. Gibt es da Abweichungen?Zitat :Es gibt zwei Aufteilungspläne von derselben Behörde am selben Tag gestempelt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten