Unklare Eigentumszuordnung bei Eigentumswohnung

18. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Koschy82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unklare Eigentumszuordnung bei Eigentumswohnung

Hallo zusammen,

ich möchte gerne eine Eigentumswohnung erwerben. Dabei gibt es folgendes Problem. In der Wohnung befindet sich eine kleine Abstellkammer, die auch nur durch die Wohnung erreichbar ist. Diese Abstellkammer wird in der Abgeschlossenheitsbescheinigung als Sondereigentum (also zur Wohnung gehörig) ausgezeichnet. In der Teilungserklärung ist dieselbe Abstellkammer jedoch nicht als Sondereigentum ausgezeichnet und der Wohnung zugeordnet, sondern als Gemeinschaftseigentum.
Kann mir jemand sagen, welches Dokument hier maßgeblich ist? Hintergrund ist, dass ich diese Abstellkammer ggf. in die Wohnung integrieren möchte, indem ich die entsprechende Zwischenwand (nicht tragend) einreiße. Danke schon mal vorab!




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8600 Beiträge, 4674x hilfreich)

Zitat (von Koschy82):
Diese Abstellkammer wird in der Abgeschlossenheitsbescheinigung als Sondereigentum (also zur Wohnung gehörig) ausgezeichnet.

In der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird gar nichts "ausgezeichnet".

Diese ist lediglich eine Bescheinigung/Bestätigung der Behörde mit einem Stempel. Diese wird an/auf dem Aufteilungsplan angebracht.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Ich bin mir nicht ganz klar wie ich mir das vorstellen soll. Innerhalb deiner Wohnung soll es also ein "Zimmerchen" geben welches von der Allgemeinheit genutzt werden kann? Mir ist völlig unklar wie solch eine Kammer, in der Teilungserklärung, als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen werden kann. Gibt es dazu eine Erklärung?

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#3
 Von 
Koschy82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird gar nichts "ausgezeichnet".

Diese ist lediglich eine Bescheinigung/Bestätigung der Behörde mit einem Stempel. Diese wird an/auf dem Aufteilungsplan angebracht.


Okay, ich präzisiere: Der Aufteilungsplan im Anhang der Abgeschlossenheitsbescheinigung weist die Abstellkammer als Sondereigentum aus. Der Aufteilungsplan in der Teilungserklärung tut das nicht.

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#4
 Von 
Koschy82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich bin mir nicht ganz klar wie ich mir das vorstellen soll. Innerhalb deiner Wohnung soll es also ein "Zimmerchen" geben welches von der Allgemeinheit genutzt werden kann? Mir ist völlig unklar wie solch eine Kammer, in der Teilungserklärung, als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen werden kann. Gibt es dazu eine Erklärung?


Leider nicht. Der Makler ist auch irritiert und will jetzt noch mal eine neue Teilungserklärung anfordern. Vom gesunden Menschenverstand her würde man die Abstellkammer auf jeden Fall der Wohnung zurechnen (Wer würde sie sonst auch nutzen sollen, da sie nur über die Wohnung erreichbar ist?). Aber wenn ich mir die Abstellkammer später "einverleiben" möchte und es ist Gemeinschaftseigentum, dann stehe ich natürlich vor einem Problem.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Im ersten Moment würde ich von einem Fehler in der Teilungserklärung ausgehen wollen, den es zu berichtigen gilt !bevor! man die Wohnung kauft. Was ist denn in dem Zimmerchen? Evtl. Die Stromzähler für das ganze Haus, oder, oder, oder.......
Deiner bisherigen Schilderung nach ist das nicht wirklich nachvollziehbar warum das so eingetragen wurde.

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#6
 Von 
Koschy82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Im ersten Moment würde ich von einem Fehler in der Teilungserklärung ausgehen wollen, den es zu berichtigen gilt !bevor! man die Wohnung kauft. Was ist denn in dem Zimmerchen? Evtl. Die Stromzähler für das ganze Haus, oder, oder, oder.......


Da ist nichts(!) drin. Einfach nichts.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Dann kann ich mir nur einen Fehler, bei der Erstellung der Teilungserklärung, vorstellen. Dieser sollte berichtigt werden, was sich aber als schwierig gestalten könnte.
Hier mal einige Infos zur Änderung einer Teilungserklärung:
https://matera.eu/artikel/teilungserklaerung-aenderung

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8600 Beiträge, 4674x hilfreich)

Zitat (von Koschy82):
Okay, ich präzisiere: Der Aufteilungsplan im Anhang der Abgeschlossenheitsbescheinigung weist die Abstellkammer als Sondereigentum aus. Der Aufteilungsplan in der Teilungserklärung tut das nicht.

Es gibt nur einen Aufteilungsplan und das ist der, auf dem die Abgeschlossenheitsbescheinigung angebracht ist.

Außer es gibt mehrere (geänderte) Aufteilungspläne jeweils mit Abgeschlossenheitsbescheinigung.

-- Editiert von User am 19. Februar 2025 13:05

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#9
 Von 
Koschy82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Es gibt nur einen Aufteilungsplan und das ist der, auf dem die Abgeschlossenheitsbescheinigung angebracht ist.


Das ist hier eben leider nicht der Fall. Es gibt zwei Aufteilungspläne von derselben Behörde am selben Tag gestempelt. Mit unterschiedlichen Inhalten. Und beide finden sich in den Unterlagen zur Wohnung. Das ist genau das Problem. Aber der Makler möchte sich jetzt darum kümmern.

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#10
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3978 Beiträge, 2427x hilfreich)

Zitat (von Koschy82):
Der Aufteilungsplan im Anhang der Abgeschlossenheitsbescheinigung weist die Abstellkammer als Sondereigentum aus. Der Aufteilungsplan in der Teilungserklärung tut das nicht.
Weist der AP in der TE nur nicht aus, dass dies zum Sondereigentum gehört oder weist dieser explizit aus, dass der Abstellraum Gemeinschaftseigentum ist.

Zitat (von Koschy82):
Es gibt zwei Aufteilungspläne von derselben Behörde am selben Tag gestempelt.
Das wollte ich grad nachfragen. Hm. Gleiches Datung gestempelt - ok. I.d.R. steht auch ein Datum, wann der Plan gefertigt wurde. Gibt es da Abweichungen?

Signatur:

lg.
R.M.

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